Nebenanlagen, wie groß dürfen die sein??

Diskutiere Nebenanlagen, wie groß dürfen die sein?? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, mein Freund und ich wollen ein Haus bauen. Wir haben ein 1500 m² großes Grundstück. Unser Haus soll eine Grundfläche von ca. 85 m² haben....

  1. #1 Erdbeere, 23.06.2009
    Erdbeere

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    Hallo,
    mein Freund und ich wollen ein Haus bauen. Wir haben ein 1500 m² großes Grundstück. Unser Haus soll eine Grundfläche von ca. 85 m² haben. Da wir beide Oldtimer gerne mögen, wollten wir zusätzlich zum Carport noch eine Halle bauen in der die Oldtimer und Ersatzteile untergestellt werden können. Nun hat die Genehmigungsbehörde uns mitgeteilt, dass alle Nebenanlagen (Carport und Halle) gemäß §14 BauNVO in der größe dem Wohnhaus untergeordnet sein müssen. Das bedeutet nach Aussage der Behörde, dass Carport und Halle zusammen maximal die Hälfte der Grundfläche des Hauses haben dürfen. Stimmt das??? In der BauNVO steht doch nur "untergeordnet". Wie kommen die auf die Hälfte? Gibt es da irgendeine Vorschrift aus der die das haben können? Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt und "gewonnen"?
    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
    Danke
     
  2. Julius

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    Dann schlage doch die Ausstellungshalle dem Hauptgebäude zu!
    Bei einem derart großen Grundstück sollte doch ne weitergehende Bebauung zulässig sein.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 23.06.2009
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    "Untergeordnet" ...

    ... bedeutet im Baurecht geringer. Also maximal 49,99 % :konfusius .
    Gerade mal wieder durchgezogen :shades .
     
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