Bauen nach alter Din ??? unter ENEV

Diskutiere Bauen nach alter Din ??? unter ENEV im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, :lock habe folgende Frage: Es gibt immer noch Baustellen, gerade auf denen mit viel Eigenleistung und Unwissenheit gebaut wird, die...

  1. Maik

    Maik Gast

    Hallo, :lock

    habe folgende Frage: Es gibt immer noch Baustellen,
    gerade auf denen mit viel Eigenleistung und Unwissenheit
    gebaut wird, die der EnEv keinerlei beachtung schenken und
    genauso undicht wie vor 10 Jahren bauen?

    Wie geht das? Kontrolliert das denn keiner? :sleeping

    Ich dachte ein Bloower Door Test wäre heute Pflicht?

    Welche Konsequenzen hat das? :deal
     
  2. geigei

    geigei

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    ich bau auch gerade...

    in einem neubaugebiet..derzeit 5 doppelhaushälften.
    ich selber versuch natürlich so dicht und wärmedämmend wie möglich zu bauen...wäre ja schön blöd wenn nicht.
    aber 3 meiner nachbarn juckt die EnEV auch nicht.. :confused:
    is wohl so üblich :irre

    meistens wird immer nur auf die das gegenwärtige geschaut (was der geldbeutel so hergibt), in die zukunft schauen nur wenige...da dürfen sie dann wieder blechen. :D

    ich spar erstmal lieber in der einrichtung usw. und hau die kohle in die hülle.

    würd mich auch mal interessieren wie verpflichtet man eigentlich wirklich ist, die EnEV einzuhalten.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Verstöße gegen die EnEV sind Ordnungswidrigkeiten.

    Aus der offiziellen Begründung zur EnEV:

    Nach § 8 Abs. 1 EnEG dürfen bestimmte Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung zur Ordnungswidrigkeit erklärt und nach § 8 Abs. 2 EnEG mit Bußgeld bewehrt werden. Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäude hat der Gesetzgeber bewusst von der Bußgeldbewehrung ausgeschlossen, weil die Sanktionsmöglichkeiten nach dem Baugenehmigungsverfahren als ausreichend erachtet wurden. Demzufolge werden die in § 3 Abs. 1 gestellten Hauptanforderungen an neu zu errichtende Gebäude nicht mit Bußgeld bewehrt. Das Gleiche gilt für Nachrüstungsverpflichtungen.

    Bußgelder werden also über den Umweg über das Bauordnungrecht verhängt. Ich kann nur schätzen: es dürften mehrere Hundert Euro sein, außerdem können Zwangsgelder erhoben werden, die noch höher sind. Mir ist aber kein einziger Fall bekannt. Wahrscheinlich weil die Überprüfung der Einhaltung umständlich ist und noch wahrscheinlicher, weil böswillige Nachbarn ein Abweichen von der EnEV nicht erkennen können.
     
  4. geigei

    geigei

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    Mit böswilligen Nachbarn ....

    meinst du doch nicht mich, oder BRUNO?
     
  5. #5 Ingo Nielson, 08.03.2004
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    vielleicht bauen die noch nach wsvo 95.
    es galt immerhin bei einführung der enev das datum des bauantrages.
    ansonsten: wenn es keinen gibt, der kontrolliert,
    dann liegt es vielleicht daran, das niemand für das kontrollieren beauftragt wurde.
     
  6. Bruno

    Bruno

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    @geigei: aber natürlich nicht. Ich spreche nur aus Erfahrung. Die meisten Bußgeldverfahren kommen in Gang, weil ein Nachbar im Amt angerufen hat. Und nicht immer geht es dabei um nachbarrechtliche Belange.
     
  7. geigei

    geigei

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    na das wird bei uns..

    wohl nicht so sein...
    ich hab ...GOTT SEI DANK...
    richtig gute Nachbarn...da ist die ganze Bauzeit viel angenehmer.
    Hoffentlich hälts auch so :D
     
  8. #8 Herbert, 09.03.2004
    Herbert

    Herbert

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    Zu "Ich dachte ein Blower Door Test wäre heute Pflicht?"

    Luftdicht bauen ist Pflicht. Der Blower-Door-Test aber nicht. Es ist lediglich festgelegt, wie die Luftdichtheit gemessen werden kann: §5: ... Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten. ...
    Näheres hier:
    http://www.luftdicht.de/luftdicht_in_enev2002.htm
    :motz
     
  9. Maik

    Maik

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    Allso ENEV nur heiße Luft um nichts???

    Also meine Erkenntnis: Korekten Bauantrag stellen
    und dann gerade mal den Standart von der WSVO 95 einhalten

    Denn es kontrolliert ja sowieso keiner

    derzeit ist die Korekte Umsetzung der ENEV mit allen nötigen
    Konseqenzen doch reine Geldverschwendung ( rein Wirtschaftlich)

    Kein Wunder das sich die leidigen Diskusionen Kontollierte Lüftung Ja oder Nein halten und es keinen Interessiert ob
    die Gebaude dicht sind oder nicht. :mauer

    im Gegenteil denen die sparsam sind und seien müssen kann
    mann Undichtigkeiten ja nur wünschen. :motz

    Warum wüssen Besitzer alter Häuser nicht mehr Steuern zahlen
    und Häuser die wirklich nach ENEV gebaut sind stellen wir 3 Jahre
    Steuerfrei??? :confused:


    Es Grüßt Maik
     
  10. Douny

    Douny

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    Hi,
    ich will dieses Thema nochmal kurz aufgreifen, weil ich hierzu eine Frage habe:

    Es wird hier beschrieben, dass man ein Bußgeld riskiert, wenn man selber nicht nach ENEV baut. Was ist allerdings, wenn ein Bauträger ein Haus nicht nach ENEV baut und das Haus an den Käufer übergeben ist. Ist dann der Käufer selber schuld und riskiert Bußgeld ? Oder bleibt hier der Bauträger als Verkäufer in der Pflicht ?

    Und wie verhält es sich, wenn der Käufer schon vor Abnahme des Hauses bemerkt, dass nicht nach ENEV gebaut wurde ? Muss er den Bauträger verklagen, um ein ENEV-Haus hingestellt zu bekommen ?

    Ich weiß, dass diese Fragen eigentlich nur aus der rechtlichen Ecke kommen. Aber vielleicht weiß trotzdem einer Bescheid bzw. kennt einen der Fälle.

    Gruß,
    Douny
     
  11. Maiky

    Maiky Gast

    Re:

    Auf der Rechtlichen Schine bin ich leider nicht
    sachkundig genug um hier auskünfte zugeben.
    Aber wenn ich wärend der Bauarbeiten, da ist die Kontrolle am leichtesten, schon Mängel feststelle dann würde ich das sofort klären. Am besten das Thema schon mal bei der Planung ansprechen, dann wissen beide Parteien worauf sie sich einlassen.
     
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