Bearbeitungszeit für Bauantrag?

Diskutiere Bearbeitungszeit für Bauantrag? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, darf ich mich vorstellen: Ich bin Scotgrrl, neues Mitglied und hellauf begeistert von der Möglichkeit, hier und auch auf den...

  1. #1 Scotgrrl, 08.03.2004
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    Hallo zusammen,

    darf ich mich vorstellen: Ich bin Scotgrrl, neues Mitglied und hellauf begeistert von der Möglichkeit, hier und auch auf den anderen Bauforen zu schmökern und von den Erfahrungen anderer zu lernen. Mein Mann und ich haben demnächst vor, ein EFH in Holzständerbauweise zu errichten (mit Generalunternehmer) und wie aus dem Header ersichtlich, warten wir derzeit noch auf Baugenehmigung.

    Meine Frage ist erst einmal die: Wie geduldig sollte man denn sein, wenn man auf besagte Baugenehmigung wartet? Zur Info: wir haben kurz vor knapp den Antrag eingereicht, am 29.12.2003 um genau zu sein, aus bekannten Gründen, und sind uns wohl bewusst, dass dies zu einem gewissen Rückstau und Verzögerungen bei der Bearbeitung führen kann - wir waren bestimmt nicht die Einzigen. Wie dem auch sei, es sind nun bald 12 Wochen, die seitdem ins Land gegangen sind. Die betreuende Ingenieurin hält sich bedeckt; beim BA nachzuhaken, das kann wohl auch allergische Reaktionen bei Sachbearbeitern nach sich ziehen, weshalb wir nicht darauf bestehen.

    Nun werden wir aber langsam ein wenig kribbelig, mit einem Baugelddarlehen ist das ja ein bisschen wie mit wartenden Taxis, und es soll natürlich schon bald losgehen.

    Mal ins Blaue gefragt: sollten wir etwas forscher auftreten und ein wenig Druck machen, oder gibt es da rein gar nichts, was man/frau tun kann - außer warten? Nebenbei: unsere neue Nachbarin, die alles etwa 6 Wochen vor uns über die Bühne gebracht und sehr ähnlich gebaut hat (neben uns), hat nur 6 Wochen Bearbeitungszeit gehabt.

    Danke!
     
  2. geigei

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    na mal nachfragen...

    wird schon erlaubt sein.
    sie müssen ja nicht unbedingt druck ausüben. :boxing
    ein freundlicher anruf, und ich denke dann wissen sie bald mehr. :D
     
  3. #3 hscholl, 08.03.2004
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    nachfragen...

    ist schon erlaubt. Gemäß BauONW ist beim vereinfachten Genehmigungsverfahren §68 das Bauausichtsamt verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen den Antrag zu bearbeiten, sofern alle Unterlagen vollständig und korrekt gem BauPrüfVO vorliegen.
    Den Eingangsbescheid müssen Sie nach 2 Wochen in der Hand halten.
    Sie können also nachfragen, wo die Probleme liegen.
     
  4. Bruno

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    Manchmal bringt es was, mehr als die vorgeschriebene Zahl von Fertigungen einzureichen. Dann können die einzelnen Sparten parallel arbeiten. Dafür dürfte es aber nach 3 Monaten zu spät sein.

    Ein lockeres Gespräch schadet nie. Dann weiß man wenigstens woran man ist.
     
  5. #5 bauworsch, 08.03.2004
    bauworsch

    bauworsch Gast

    hscholl

    hat es schon angsprochen. Gibt es überhaupt die Bestätigung seitens des Bauamtes für den vollständigen Eingang der Unterlagen? Wenn nein, habt Ihr möglicherweise der Planerin entsprechende Vollmacht erteilt, dass derart gerichtete Schreiben ihr zugestellt werden? Falls ja, dann laßt Euch von ihr die Bestätigung zusenden.

    Ein freundlicher Anruf im Bauamt hat noch niemandem geschadet.....
     
  6. OK

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    Kann ich bestätigen

    Kann ich bestätigen:

    War auch erst zu schüchtern, habe dann aber nachgefragt und prompt einige Tage die Genehmigung bekommen. Datum der Stempel war das Datum meines Anrufes...

    Kann Zufall sein, aber mir drängt sich doch die Vermutung auf, dass ich mit einer frühreren Nachfrage vielleicht sogar noch früher drangekommen wäre. Nur freundlich muss die Nachfrage schon sein...

    Grüße
    OK
     
  7. #7 Scotgrrl, 10.03.2004
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    @ OK: Na, das ist ja ein Ding. Du rufst an und prompt kommt der Wisch zurück **wunschdenk**

    Habe gestern die Ingenieurin erreicht, die mir sagte, unsere anderen Nachbarn (eingereicht eine Woche vor uns) hätten ihre Genehmigung gerade bekommen. Es kann sich also eigentlich nur noch um Tage handeln. Sie wollte aber heute morgen noch mal beim BA anrufen und speziell wegen unserem Antrag fragen. Man ist gespannt.

    @ hscholl: Die 'vorgeschriebene' Bearbeitungszeit von 6 Wochen ist ja schön und gut, aber bei den oben beschriebenen Faktoren (EHZ, Silvester, Karneval, Winter = Krankheit/Resturlaubabfeiern, etc.) ist das wohl leider ebenfalls Wunschdenken.

    @bauworsch: Ja, klar gab es die Bestätigung, die haben wir zwar nicht, sondern die bevollmächtigte Ingenieurin. Und es wurden alle Duplikate eingereicht, sie macht das schon seit Jahrzehnten. Daran kann es eigentlich nicht liegen.

    @alle: Werde evtl. Ergebnisse posten... wen's interessiert...
     
  8. #8 Scotgrrl, 23.03.2004
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    Erfolg! Wir haben Baugenehmigung! Nach 13 Wochen und eine Menge Frust ist es endlich soweit. Baubeginnanzeige wird am Wochenende eingereicht, dann kann es noch vor Ostern losgehen! :D

    Eine der Gründe für die lange Wartezeit war angeblich ein Genehmigungsverfahren für die Anschlüsse an das Kanalsystem; wir bauen in einem kleinen Neubaugebiet am Dorfrand, und einige Grundstücke waren bis zu 100m entfernt von den nächsten bereits bestehenden Gebäuden. Unseres allerdings nicht - wir sind direkt gegenüber einem 30 Jahre alten Haus - was das also mit uns zu tun hatte, werden wir wohl nie wissen, aber jetzt ist ja auch gleichgültig.
     
  9. ehhe13

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    Hallo, wir haben in Augsburg in 2018 Mai Wasseschaden gehabt, dann musste man einen Nutzungsänderung beantragen beim Bauordnungsamt. Der Architekt hat alles in 2018 November abgegebt. Wir haben erst in März 2019 Bescheid bekommen, dass die Unterlagen unvollständig sind. (Die waren natürlich vollständig) Heute habe wieder nachgefragt beim Stadt, die haben gesagt, das Feuerwehr hat den Brandschutznachweis seit Februar noch nicht zurückgeschickt, wenn sie erhalten das wieder, danach wird der ganze Prozess noch mindestens drei Monaten dauern. Was kann ich sagen? Habe schon insgesamt mehr als einem Jahr gewartet, habe die Miete und Nebenkosten bezahlt, habe kein Einkommen, im Geschäft war alles kaputt, ohne Sachinhaltsversicherung war nichts erstattet, bin schon bei -150.000€ und wir wissen immer noch nichts von Zulassung, ob war und wird alles umsonst bezahlt.
     
  10. #10 simon84, 24.05.2019
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    @ehhe13 ich vermute, dass nach 15 Jahren die Baugenehmigung erteilt oder abgelehnt wurde.
     
  11. SIL

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    Bauantrag neu ohne Abweichung/Befreiung 3 Monate, bei Ihnen wären 6 oder 7 Monate maßgebend wenn ich richtig interpretiere, Bauanträge mit Einbindung Brandschutz Direktion und Befreiung /Umnutzung -
    Den Nachweis erbringt ihr Architekt bzw ein zugl. Ingenieur, ob ihr Antrag vollständig war kann ich nicht beurteilen, beliebte Masche der Ämter obwohl darauf kein Anspruch besteht es müssen 3 Originale vorliegen, eine Kopie wird nicht akzeptiert, ich empfehle Ihren Architekten 'in die Spur' zu schicken und mit sämtlichen benötigten Ämtern/Direktionen direkt Kontakt aufzunehmen, das beschleunigt etwas, beachten Sie das aber nur als flankierend für die Weitersendung und Verteilung ist das Bauamt zuständig,Eigenabgabe ist m. W. nicht möglich. Nachträge und Umnutzung liegen je nach Gemeinde zwischen mindestens 6 Monaten und bis zu 2 Jahren, das hängt etwas an der Komplexität und den Beteiligten ab.
    Bei Umnutzung und Änderung greift nicht die 'fiktive Erteilung', die exakten Zeiten sind in der VVO geregelt ( VWG) dies ist unterschiedlich in den Bundesländern vllt weiss @simon84 das in Bayern exakt.
     
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    Wuss? Womit :winken
     
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    Danke schön!
     
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    Wer sagt das? Ihr Arch? Oder wurde etwas 'Nach gefordert'? Dazu gibt es immer einen Schriftsatz.
     
  15. ehhe13

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    Frau Min....sen, Bauordnungsamt, Augsburg
     
  16. #16 simon84, 24.05.2019
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    Der Beitrag hier ist 15 Jahre alt.....
     
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    Ja, aber der TE hat neu angeknüpft Simon, das ist doch ein völlig anderes Thema, schöner war ein neuer gewesen. :winken
     
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    Völlig wurscht-was da einer erzählt...., das kommt immer schriftlich, es gibt keine mündlichen Nach Forderungen oder Auflagen.
    Ich verstehe ihren Architekt da aber auch nicht, in diesen Fall bei 'Verschleppung oder Liegen gelassen' gibt man sich nicht mit Sachbearbeiter oder Teamleiter oder was auch immer dort ist ab, man findet einen Termin mit dem zuständigen Abteilungs/Referatsleiter gerade bei Existenz Gefährdung.
     
  19. #19 ehhe13, 24.05.2019
    Zuletzt bearbeitet: 24.05.2019
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    Der hat schon in November gesagt, das wird mindestens 6 Monaten dauern. So gehts zurzeit in Augsburg. Deshalb wollte jetzt nachschauen, ob es gilt was für Bearbeitungszeit in Bayern, aber leider nichts gefunden. gesetze-bayernde/Content/Document/BayBO-64
     
  20. #20 SIL, 24.05.2019
    Zuletzt bearbeitet: 24.05.2019
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    Dort steht das auch nicht, es handelt sich um einen Verwaltungsakt da gibt's die VVA BayVw etc dort sind dieses Fristen beinhaltet @simon84? Wie heisst das Ding in Bayern?vllt hat Bayern gar keine Regelung dazu Simon?
     
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