EnEV 2007 Und/Oder Regelung in Anlage 3

Diskutiere EnEV 2007 Und/Oder Regelung in Anlage 3 im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo beieinander, In der EnEV 2007 Anlage 3, Anforderungen bei Änderung von Außenbauteile und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen...

  1. #1 Blumenschein, 25.06.2009
    Blumenschein

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    Hallo beieinander,

    In der EnEV 2007 Anlage 3, Anforderungen bei Änderung von Außenbauteile und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude, heißt es z.B. unter Punkt 4.2
    Flachdächer
    "Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Flachdächer
    a) ersetzt, erstmalig eingebaut
    oder in der Weise erneuert werden, dass
    b) die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden,
    c) innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden,
    d) Dämmschichten eingebaut werden,
    sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4b einzuhalten."


    Heißt dies, das b) und c) und d) gelten müssen, damit ich die Anforderungen der Tabelle 1 Zeile 4b einzuhalten habe, oder b) oder c) oder d) gelten muss?

    Im konkreten Fall weigert sich ein Versicherer zusätzliche Dämmkosten eines Versicherungsschaden (oberste Dachhaut eines Flachdaches ca. 800m² müssen nach einem Hagelschaden ersetzt werden) zu zahlen, mit dem Hinweis, dass gemäß EnEV 2007 Anlage 3 b) und c) und d) gleichzeitig gelten müssen.
    Aus dem Bauch heraus hätte ich gesagt, dass entweder a), b), c) oder d) zutreffen müssen um entsprechende Anforderungen erfüllen zu müssen.

    Hat jemand Abhilfe,
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  2. PeMu

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    oder
     
  3. sepp

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    oder!
     
  4. sepp

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    mist zu spät
     
  5. #5 Blumenschein, 25.06.2009
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    Auslgeungsfragen zur EnEV 2007

    Hallo,

    bezüglich der Thematik bin ich auch bei den Auslegungsfragen Staffel 9 gelandet:

    Frage:
    Was gilt als Flachdach und wann müssen demzufolge die Anforderungen nach Anlage 3 Nr. 4.2
    EnEV 2007 eingehalten werden? Gilt die Überarbeitung einer Dachdichtung beim Flachdach als
    Erneuerung der Dachhaut nach Anlage 3 Nr. 4.2 Buchstabe b EnEV?

    Antwort:

    5. Bei einem Flachdach ist der Tatbestand nach Anlage 3 Nr. 4.2 Buchstabe b) erfüllt, wenn die bestehende Dachhaut (wasserdichte Abdichtung) durch eine voll funktionsfähige neue Dachhaut (wasserdichte Abdichtung) ersetzt wird. In diesem Fall ist es unerheblich, ob und inwieweit die bestehende Dachhaut unterhalb der neuen Dachhaut erhalten bleibt. Werden z.B. mehrlagig untereinander verklebte Bitumenbahnen aufgebracht, so ist dies als neue Dachabdichtung bzw. Dachhaut zu werten. In diesem Fall sind die Anforderungen nach EnEV einzuhalten.
    Auch bei anderen technischen Maßnahmen, die im Sinne der Regeln der Technik als Neuaufbau der Dachdichtung gelten, müssen die Anforderungen nach EnEV erfüllt werden.
    ...
    7. Wird eine Dachabdichtung (z. B. mehrlagig untereinander verklebte Bitumenbahnen) im Rahmen der Instandhaltung lediglich regeneriert (z. B. durch das vollflächige Aufkleben einer neuen Abdichtungslage), ohne dass die neue Schicht für sich allein eine funktionsfähige Dachhaut darstellt, ist der Tatbestand der Erneuerung der Dachhaut nicht gegeben. In diesem Falle besteht keine Anforderung gemäß Anlage 3 Nr. 4.2 Buchstabe b) EnEV 2007.

    Quelle: Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz, Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – 9. Teil, Dr. Justus Achelis, DIBt, Seite 18-19

    Zum einem entnehme ich der Antwort, dass sobald aus der Anlage 3 ein Tatbestand der Änderung z.B. Nr. 4.2 Buchstabe b) erfüllt ist, muss das Bauteil den Anforderungen der EnEV (Anlage 3 Tabelle 1) entsprechen werden. Es muss also nicht z.B. Nr. 4.2 Buchstabe b) und c) und d) erfüllt werden, sondern b) oder c) oder d).
    Glasklar ist diese Antwort aber auch nicht!!!Gruß
    --
    Blumenschein
     
  6. PeMu

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    @sepp: doppelt hält besser.

    @Blumenschein: man kann sich das leben auch selber schwer machen.
     
  7. #7 Blumenschein, 26.06.2009
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    Hallo,

    mein Instinkt hat ebenfalls mit oder argumentiert.
    Doch was will man machen, wenn eine Gegenseite (z.B. in enem Versicherungsstreit) auf einmal argumentiert, im Gesetz steht nicht eindeutig oder und man benötigt eine Aussage die hieb und stichfest ist.....?
    Da hilft der Instinkt auch nichts mehr! Viele lassen sich auch nicht vom gesunden Menschenverstand überzeugen, sondern brauchen klare Stellungnahmen von offizieller Seite.
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  8. PeMu

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    Wer ist offiziell?
     
  9. #9 Blumenschein, 28.06.2009
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    Hallo,

    offiziell ist für mich die Fachkommission der Bauministerkonferenz, im speziellen Fall die Auslgegungsfragen zur EnEV Staffel 9.
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  10. PeMu

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    Was fragste dann hier - schick was an den Ausschuss ...
     
  11. #11 Blumenschein, 29.06.2009
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    Hallo,
    ich frage hier, weil ich den Austausch suche!
    Nach meiner Frage bin ich auf die Auslegungsfrage der EnEV Staffel 9 gestoßen und habe ganz im Sinne eines Forums mein neu erworbenes Wissen hier gepostet.
    Bezüglich meiner anderen Fragestellung habe ich mich bereits an den Ausschuss gewendet, warte aber leider noch vergeblich auf eine Antwort.
    Hoffend grüßt
    --
    Blumenschein
     
  12. PeMu

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    Wie lange wartest Du? Schon Monate?

    Der Ausschuss beantwortet nur Fragen von allgemeinem Interesse.
    Kann es sein, dass der Ausschuss das an eine Person deligiert hat?

    Du sucht keinen Sachverstand, sondern die juristische Sicht.
    Da liegen oft Welten dazwischen:
    Sachverstand - Jurist
    sowie
    Jurist heute - Jurist morgen.
     
  13. #13 Blumenschein, 29.06.2009
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    Hallo,
    ich warte genau seit 2 Werktagen! So wie es aussieht ist eine Person für die Beantwortung der Fragen verantwortlich.
    Deine Differenzierung zwischen Sachverstand und Jurist trifft die Sache auf den Punkt.
    Tatsächlich geht es hier auch um eine Auslegung eines Gesetztestextes.
    Ich persönlich bin neutral, würde im Fall eines eigenen Baus aber den kompletten Nachweis vorziehen!
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  14. PeMu

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    Der Ausschuss ist keine Hotline und kein Internetforum. tssz
     
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