Übernahme eines Bausparvertrages

Diskutiere Übernahme eines Bausparvertrages im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, blicke leider überhaupt nicht beim Bausparen u Finanzieren durch und will jetzt 1 Haus, 1 BHW-Bausparvertrag und 2 Dresdner-Bank-Darlehen...

  1. #1 Sumpfhexe, 29.06.2009
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    Hallo, blicke leider überhaupt nicht beim Bausparen u Finanzieren durch und will jetzt 1 Haus, 1 BHW-Bausparvertrag und 2 Dresdner-Bank-Darlehen meines Ex-Mannes übernehmen, diesen auf eigene Rechnung finanzieren, und so die Vermögensauseinandersetzung beenden; er soll die beiden anderen Immobilien erhalten. Vllt kann mir jemand etwas zu diesem Angebot sagen bzw. es übersetzen.

    Entschuldigt die Formatierung, aber das Angebot kam tatsächlich so auf meinen Monitor. Abschließend dann noch die Frage, wie es um den Immobilienmarkt steht, ob vllt ein Verkauf derzeit besser ist?

    "Der Bausparvertrag ist abgeschlossen 11.07.2000; Bausparsumme 76,693,78 €³ ; Guthabenszinsen 2 % Darl.Zins bei Zuteilung 5 %;

    Bonus 1.783,24 E wird gutgeschrieben bei Zuteilung;
    Dieser Vertrag ist vorfinanziert mit 6,15 %;

    Besparung/ Tilgung mtl. 111.20 € + Zinsen mtl. 393,57 € Gesamtaufwand 504,79 €; Ende der Zinsbindung 30.09.2010; eine vorz. Ablösung ist in der Regel nicht möglich.

    Wenn dann mit Vorfälligkeitsentschädigung, wir sollten uns nach erfolgter
    Vertragsübertragung über die weitere Finanzierung (ab Zinsbindungsende )unterhalten. Ich hoffe, ich habe Ihnen mit diesen Angaben weiter geholfen.

    Für eine weitere Bearbeitung benötige ich noch die Vorlasten der [XY-Bank] bezw. Angaben über die von Ihnen zu übernehmenden Grundschulden, damit unsere Grundschuld am [Kaufobjekt] eingetragen werden kann.

    Von Herrn ... liegt in Hameln ein Schreiben vor, dass das Objekt von Belastungen die nicht [Kaufobjekt] betreffen freigestellt wird."
     
  2. R.B.

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    Der Wert einer Immobilie hängt vorwiegend von der Lage ab, aber grob gesagt, sind die Immopreise derzeit eher am Boden. Es gibt nur wenige Objekte bei denen sich ein Verkauf lohnen würde.
    Evtl. wäre eine Vermietung sinnvoll, aber auch da kann man sich schnell sehr viel Ärger einhandeln.
    Es stellt sich also die Frage, ob man das Haus unbedingt haben muss, wie hoch der Wert der Immobilie ist und welche Verbindlichkeiten noch daran hängen.

    Was den BSV betrifft, so sind die Konditionen nicht gerade berauschend. Man könnte wohl bei jeder Bank bessere Konditionen bekommen.

    Alles in allem eine ziemlich unbefriedigende Situation. Ich würde auf jeden Fall noch ein paar Meinungen von Fachleuten einholen. StB, Fachjurist wären meine erste Anlaufadressen. Es gibt auch gute Finanzberater, aber die zu finden ist verdammt schwer.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Julius

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    Geht es da um ein selbstgenutztes Objekt oder um ein vermietetes?
     
  4. #4 Sumpfhexe, 29.06.2009
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    Das Objekt ist selbstgenutzt, groß mit Garten und gute Lage; eine Vermietung ist zunächst nicht geplant, möchte ich eher auch als "Altersvorsorge" haben...wie es immer so schön heißt. Und Eigenkapital is leider keins vorhanden...also sind die Konditionen nicht berauschend...hmmm...ich dachte ich könnte übernehmen und dann vllt nach Ablauf der Zinsbindung 2010 eine neue Bank reinnehmen :(
     
  5. #5 Alfred Witzgall, 02.07.2009
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    Vermögensauseinandersetzung ist ja ein Gesamtpaket

    auch für die spezielle Beurteilung der Finanzierung für dieses Objekt wäre eine Gesamtbetrachtung notwendig. Vor allen Dingen, wie die verschiedenen Haftungsfragen aufgeteilt werden sollen. Kann natürlich hier nicht breitgetreten werden.
    Für das Festhalten am genannten Objekt gibt es ja auch oft emotionale Gründe.
    Im Moment zu verkaufen, halte ich für einen schlechten Zeitpunkt. Kombi-Finanzierungspakete mit Einbindung von Bausparlösungen sollen in der Regel auch nicht verstanden werden. Das ist Teil der Marketingstrategie.

    In Ihrem Fall muß man auch unbedingt die beiden anderen Kredite mit in die Überlegungen einbeziehen. Sie müssen sich durch Informationen in die Lage versetzen, den ganzen Fall zu überblicken und selbst beurteilen zu können. Nur so sind Sie vor weiteren "neuen" Überraschungen sicher, bzw. treffen Sie keine Entscheidungen, welche Sie nicht überschauen können.
     
  6. #6 Sumpfhexe, 02.07.2009
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    Die Scheidung ist seit 2 Jahren glücklicherweise emotionslos "durch" und ich versuche im Moment mich mittels Rechtsanwalt hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung gütlich zu einigen. Zwei Immobilien sind gemeinsames Eigentum, die gewünschte Immobilie ist dank eines Tricks meines Ex nur in seinem Eigentum (ich war krank damals und man denkt ja nie an was schlechtes^^). Ziel ist es, komplett aus der Haftung für meinen Ex herauszukommen und selbständig eine Immobilie zu finanzieren. Ein weiteres Bankgespräch findet morgen statt, dann kann ich bald weitere Details zu den Verträgen liefern...ist ja vllt auch für andere Geschiedene interessant. Gibt es eigentl etwas Neues zum Vorfälligkeitsurteil (Landgericht München I, Urteil vom 24. Juli 2008 - Aktenzeichen: 16HK O 22814/05)? Da steht ja drin, daß die Bank mich bei gleicher Bonität als Darlehensnehmer bei Abtretung ohne Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung akzeptieren muß, oder ?
     
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