abnahme nach ablauf der gewährleistungsfrist?

Diskutiere abnahme nach ablauf der gewährleistungsfrist? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo leute, habt ihr mal was davon gehört, dass man nach ablauf der 5jährigen gewährleistunsfrist eine abnahme mit den bauherren macht? quasi,...

  1. #1 stefancp, 29.06.2009
    stefancp

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    hallo leute,

    habt ihr mal was davon gehört, dass man nach ablauf der 5jährigen gewährleistunsfrist eine abnahme mit den bauherren macht? quasi, um sie sozusagen mit gutem gefühl in die zeit nach dem sicheren gewährleistungsgefühl zu entlassen?

    wenn ja, gibt es dafür vertragsbeispiele bzw. entsprechende formulierungen?

    viele grüße,
    stefan
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    War das nicht LP 9?
     
  3. #3 Olaf (†), 29.06.2009
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    Wieso...

    eigentlich "nach" :wow - was soll das für einen Sinn machen? Wenn schon "vor" um alle Mängel noch rechtzeitig rügen zu können.

    Ich kenns vor allem von der öffentlichen Hand.
     
  4. #4 DerSuchende, 29.06.2009
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  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2009
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    NEIN - liebe Leute.

    Was der Frager meint, ist der Durchgang (kurz) vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.

    Das wird der BU nicht anfragen (es könnt ja was sein). Und Formblätter brauchts dafür nicht. Wenn nix is, is nix. Und wenn was ist, dann festhalten.
     
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abnahme nach ablauf der gewährleistungsfrist?

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