Enev 2009

Diskutiere Enev 2009 im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Ob noch die EnEV 2007 oder schon die EnEV 2009 anwendbar ist, richtet sich danach, ob vor dem Inkrafttreten der EnEV 2009 (voraussichtlich...

  1. #1 optikus, 30.06.2009
    optikus

    optikus

    Dabei seit:
    21.07.2008
    Beiträge:
    491
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Brühl in der sonnigen Kurpfalz
    Benutzertitelzusatz:
    Brillenklempner ;)
    Ob noch die EnEV 2007 oder schon die EnEV 2009 anwendbar ist, richtet sich danach, ob vor dem Inkrafttreten der EnEV 2009 (voraussichtlich 1.10.2009) der Bauantrag gestellt ist bzw. – bei nicht genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben – die Kenntnisgabe erfolgt oder mit dem Bau begonnen wird.

    Guten Morgen!

    Wer ist in Kenntnis zu setzen?
    Was sind nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben?

    Danke schonmal !

    Gruß Ralf
     
  2. #2 optikus, 30.06.2009
    optikus

    optikus

    Dabei seit:
    21.07.2008
    Beiträge:
    491
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Brühl in der sonnigen Kurpfalz
    Benutzertitelzusatz:
    Brillenklempner ;)
    Modernisierung von Altbauten
    Bei größeren baulichen Änderungen am Gebäude z.B. Fassade, Dach, Fenster hat der Bauherr zukünftig wohl noch folgende Optionen: Die Baumaterialien müssen um 30 % verschärften Anforderungen entsprechen oder das Gebäude muss nach Anschluss der Sanierung einen um 30 % geringeren Jahres-Primärenergiebedarf aufweisen und um 15 % besser gedämmt sein. Die Richtwerte des für Neubauten maßgeblichen Referenzgebäudes dürfen max. um 40 % überschritten werden .

    Heisst das das egal was ich verwende und wie ich es mache pauschal 30% weniger haben muß,oder sind die einzelnen Forderungen einzuhalten?
    D.h. IST-Aufnahme des Urzustands per Energieausweis und hinterher nochmal?

    Oder einfach EA und dann Unternehmererklärung des Eigentümers bei Eigenleistungen(sog. Eigentümererklärung).

    Die deutsche Bürokratie blüht auf,wenn man das alles so durchliest.


    Gruß Ralf
     
  3. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Er hat noch weitere Optionen:

    Unwirtschaftlichkeit nachweisen (dürfte sehr häufig gegeben sein).
    Oder weiter gammeln lassen...

    Das wir dann wie mit dem Denkmalschutz:
    Abreißen verboten, Umbau in (wirtschaftlich) nutzbare Form verboten, Zusammenfallenlassen ist aber erlaubt.

    Also nur Geduuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuld! :wow
     
  4. #4 optikus, 30.06.2009
    optikus

    optikus

    Dabei seit:
    21.07.2008
    Beiträge:
    491
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Brühl in der sonnigen Kurpfalz
    Benutzertitelzusatz:
    Brillenklempner ;)
    Ja am besten nix machen,dann hat man seine Ruhe!
    Bekloppt sowas!

    Das ist wie mit Kläranlagen.
    Deutschland hat mit die besten ,da werden per EU-Gesetz eine Effizizenzsteigerung vorhandener Kläranlagen von 92% auf 97% vorgeschrieben,was nur mit absoluter Unverhältnismäßigkeit der Mittel einhergeht und irgendwo in Portugal darf die Siechbrühe weiter ungeklärt abfliessen ,weil erst gar keines vorhanden ist.
    DAS nennt man Bürokratenlogik,oder einfach Dummheit der Menschen
    Dieses ganze Geld sollte man wie bei Häusern auch erstmal in einen gewissen einheitlichen Grundstock(Mindestanforderung) investieren,das Einsparpotential ökologisch und ökonomisch würde drastisch steigen.

    Gruß optikus
     
  5. #5 Bauwahn, 30.06.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Hihi, ist schon witzig, kaum ist mal einer von einer Regel selbst betroffen, ist die Regel natürlich völlig unsinnig....

    Und "warm sanieren" ist selbstverständlich auch verboten.
     
  6. #6 optikus, 30.06.2009
    optikus

    optikus

    Dabei seit:
    21.07.2008
    Beiträge:
    491
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Brühl in der sonnigen Kurpfalz
    Benutzertitelzusatz:
    Brillenklempner ;)
    DAS beantwortet die Fragen aber nicht.
    Oh Bauwahn,das hat damit nichts zu tun,sowas regt mich schon immer auf.

    Gruß Ralf
     
Thema:

Enev 2009

Die Seite wird geladen...

Enev 2009 - Ähnliche Themen

  1. EnEV 2009 Mindestluftwechsel

    EnEV 2009 Mindestluftwechsel: In § 6 Abs. 2 der EnEV 2009 ist die Sicherstellung des Mindestluftwechsels festgeschrieben. Weitere Regelungen hierzu finden sich in der DIN...
  2. Bewertung Energieausweis EnEV 2009 vs. Kfw70

    Bewertung Energieausweis EnEV 2009 vs. Kfw70: Hallo zusammen, wir planen den Kauf einer Doppelhaushälfte und dachten eigentlich, dass das Gebäude dem KfW70 Standard entsprechen würde. Nun...
  3. EnEV 2009: Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

    EnEV 2009: Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen: Hi! vielleicht kann mir jemand helfen zur Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen. Ich habe eine KfW70-Haus (EnEV 2009) bauen lassen und...
  4. ENEV 2009 ausreichend?

    ENEV 2009 ausreichend?: hallo zusammen! unser hausplaner hat uns heute eine bau- und leistungsbeschreibung vorgelegt, nach der unser haus gebaut werden soll. was uns...
  5. sinnvoll knapp nach ENEV 2009 zu bauen?

    sinnvoll knapp nach ENEV 2009 zu bauen?: Hallo, wir wollen demnächst ein EFH bauen, aber da wir uns mehr oder weniger spontan dazu entschlossen haben, ein Haus zu bauen, ist das Geld...