DampfSPERRE ???

Diskutiere DampfSPERRE ??? im Dach Forum im Bereich Neubau; Bei einem Kunden habe ich ein kleines Problem. Der Kunde (bzw. sein Archi)besteht auf eine Dampfsperre (aluminiumkaschiert), eine D-Bremse reicht...

  1. #1 Herr Nilsson, 30.06.2009
    Herr Nilsson

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    Bei einem Kunden habe ich ein kleines Problem. Der Kunde (bzw. sein Archi)besteht auf eine Dampfsperre (aluminiumkaschiert), eine D-Bremse reicht ihm nicht. Meiner Meinung bei dem Aufbau aber unsinnig, weil ich dann endgültig eine Platiktüte baue (von innen nach aussen):
    -Fermacell
    -Konterlattung
    -Dampf Sperre/Bremse
    -200-er Klemmfilz zwischen Sparren
    -19mm OSB
    -1-lagig selbstklebende Bitumenbahn
    -Trittholz
    Ich wäre damit zwar innen wahrscheinlich dichter als aussen (gehe jetzt mal von Sperrwerten einer ~G200 aus), also lehrmäßig i.O., aber bei kleinsten Leckagen ist die "Dachhaut" immer noch zu dicht um Feuchtediffusion in ausreichendem Maß zu gestatten (reine meine Theorie). Und eine "Rück-" Diffusion ins Gebäude wäre dann endgültig unmöglich. Habe das mal Glaser-mäßig gerechnet, und bei mir fällt der Aufbau voll durch, Kondensat reicht zum feucht wischen.
    Örtlichkeit:
    Innen Wintergarten an Wohnzimmer, darüber Terrasse.
    Was meint ihr? Reicht nicht eine Bremse, oder so eine "Klimawundermembran"?
     
  2. R.J.

    R.J.

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    Flachdach?

    Erster Gedanke (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
    • lieferst du den Aufbau mit allen Gewerken,
    • haftest du dafür,
    • haftet der Architekt,
    • warum liefert der Planer keinen funktionierenden Nachweis?,
    • benötigt so chemischen Holzschutz,
    • 19mm ist nicht i.O.,
    • selbstklebende Bitumenbahn?,
    • einlagige Abdichtung ist nicht i.O.,
    • Trittholz "wasauchimmer" auf einlagiger Abdichtung,
    • Glaser ist für solche Situationen ungeeignet,
    • wie kommst du zu Kondensat beim Ansatz einer Dampsperre,
    • ...
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2009
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    Das einzige, was da reicht, ist eine Bedenkenanmeldung. Der Aufbau ist :yikes :yikes

    Ich kann zwar verstehen, warum der Kollege eine Alufolie will (in den Aufbau darf kein einziges Wassermolekül eindringen), aber das ist Theorie.

    Eine Konstruktion, die unter Idealbedingungen grad eben so funzt, baut man nicht. Pasta!

    Da gibts auch noch irgendwas aus dem DD-Bereich zu Bitumenabdichtungen über unbelüfteten Dachaufbauten von Wohnräumen, das dem mM im Wege steht.
     
  4. #4 Herr Nilsson, 30.06.2009
    Herr Nilsson

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    Ja schon, ich mach mir auch nur so meine Gedanken, "et sieht so nach Hobbyheimhandwerkerei uss, säääht man he".
    Verrätst Du es mir:winken?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich würds Dir verraten, wenn ichs den parat hätte :o.

    Frag mal den Stefan Ibold. Der wird wahrscheinlich wieder vor Freude drei Runden ums Steinhuder Meer drehen, bis die Wut verraucht ist ;)
     
  6. mls

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    das wird ein spass .. stand der technik statt regel der technik einzuhalten.
    jedenfalls, sobald die rdt endlich geändert wird (kann ja nicht mehr lange
    dauern :p )
     
  7. Eric

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    und Behinderungsanzeige bis zur schriftlichen Anweisung des Bauherren, wie in Bezug auf die Bedenken weiter zu verfahren ist.

    Zuvor, wenn es nicht bereits eh völlig aussichtslos ist, nochmals mit dem Archi reden. Wenn das Gespräch nichts bringt, Schreiben an den Archi oder ( besser ) direkt an den Bauherren:

    Schreiben an den Architekten ungefähr so:

    Sehr geehrter ....

    nach § 4 Nr. 3 VOB/B ( beim BGB-Bauvertrag annalog ) bin ich verpflichtet, dem Bauherren Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    Gegen die mir vorgelegte Planung zum Ausbau des ........ vom .... habe ich folgende Bedenken:

    ....... ( jetzt die Bedenken im Einzelnen anführen und die bereits durchgeführte Berechnung beifügen ).

    Aufgrund dieser Bedenken sehe ich mich in der Ausführung der mir übertragenen Leistungen behindert. Ich bitte, meine Bedenken mit dem Bauherren X zu besprechen und mit diesem die Ausführung zu klären.

    Sodann bitte ich um eine schriftliche Anweisung des Bauherren X ( Achtung : nur der Bauherr darf anweisen ! ), wie weiter verfahren werden soll. Für den Fall, daß es bei der bisher geplanten Ausführung verbleiben sollte, weise ich darauf hin, daß ich hierfür keine Gewährleistung übernehmen kann.



    Wichtig: Die Planung ist und bleibt Aufgabe des Archis. Also wäre es verkehrt, sich - wie so oft - von dem Archi in die Rolle des Planers drängen zu lassen. Also in einem Gespräch ( nichts schriftlich ! ) allenfalls Tipps andeuten und den Archi auffordern, daß er dies weiter abklären und Ihnen sein Ergebnis im Detail vorgeben soll.

    >>> Schwarzer Peter damit beim Bauherren und Archi :biggthumpup:
     
  8. #8 Herr Nilsson, 30.06.2009
    Herr Nilsson

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    Herr Nilsson bedankt sich bei euch für eure Meinungen und Ratschläge. Schönen Abend noch.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Und was macht Herr Nilsson jetzt? Auf Kleiner Onkel in den Sonnenuntergang reiten? ;)
     
  10. #10 optikus, 01.07.2009
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    Morgen Ralf!
    Soooooo früh schon soooooo gut gelaunt und übermütig?:D;)

    Gruß Ralf
     
  11. #11 Herr Nilsson, 01.07.2009
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    Nee, ich steig vom Balkon in meinen Ballon und fliege nach Takka-Tukka:mega_lol:.....................
     
  12. #12 optikus, 01.07.2009
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    WauHHHHH!:D
    Pass aber auf das du nicht am Dom hängenbleibst!:bounce:

    Gruß Ralf
     
  13. Dach

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    1,)19 mm zu knapp , 22 mm oder Mehr (Sparrenweite)
    2.) Abdichtung bituminös = zweilagig; Ausnahmen gibt es, aber nicht für diesen Aufbau...
    3.) wenn mit "Trittholz" Banquirai gemeint ist : Schutzlage

    Gruß
    AK
     
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DampfSPERRE ???

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