Giebelerker vs. Staffelgeschoss

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  1. #1 hausbauer2008, 30.06.2009
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    Hallo,

    unsere Planung sieht ein EFH mit Satteldach und einem Giebelerker im EG vor. Dieser geht ca. über die halbe Giebelseite, die Tiefe des Giebels beträgt ca. 2,0m bei einer Hausbreite von ca. 10m.

    Das Bauamt interpretiert aufgrund des Giebelerkers das darüber liegende Geschoss nun als Staffelgeschoss, woraus sich nun wieder andere Bedingungen ergeben.

    Frage: Bis wann ist ein Erker noch ein Erker und ab wann werden Giebelvorsprünge als definierendes Element eines Staffelgeschosses angesehen? Ich der LBO SH habe ich dazu nichts gefunden.

    Danke.
     
  2. ToStue

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    Was hat denn das Bauamt zu dieser Frage gesagt?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2009
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  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2009
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    Und was der Planer :D
     
  5. Baumal

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    never ending story...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2009
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    Stimmt - hier sah das noch anders aus - und das war der Final-Entwurf
     
  7. #7 hausbauer2008, 30.06.2009
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    Danke an alle.

    @ToStue: Habe das Bauamt noch nicht gefragt, wollte erstmal Klarheit über die Sachlage gewinnen.

    @Ralf: Planer schwimmt und versteht die Welt nicht mehr. Wenn ich Deinen Auszug aus der LBO richtig verstehe, heisst das: Wenn die Wandhöhe 2,60 m ist, darf der Giebel um maximal 2/3 x 2,60 = 1,73m vortreten. Korrekt?

    -> Link ist richtig, um den Finalentwurf geht es. Habe es vielleicht nicht perfekt beschrieben.

    @Baumal: Yepp, aber nu ist zu spät. Augen zu und durch.
     
  8. Baumal

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