Frage zu Fassadenfarbe lt. Bebauungsplan

Diskutiere Frage zu Fassadenfarbe lt. Bebauungsplan im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, in unserem Bebauungsplan steht: "Fassade muss in hellem mineralischen Verputz ausgeführt sein!". Was sagt mir diese Aussage über die...

  1. #1 Oliveto, 01.07.2009
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    Hallo,

    in unserem Bebauungsplan steht: "Fassade muss in hellem mineralischen Verputz ausgeführt sein!". Was sagt mir diese Aussage über die Fassadenfarbe aus ? Wir wollten unser Haus etwa in OBI-Orange streichen (was ja nicht wirklich dunkel ist), und die Gemeinde macht da jetzt zicken. Der Putz ist ja in weiß ausgeführt worden, so wie gefordert. Der Anstrich ist in meinen Augen mit diesem einen Satz überhaupt nicht geregelt. Kann mir jemand bitte helfen ? Wie weit reicht dieser Satz in die Farbgestaltung des Hauses ?
    Gruß

    Oliver
     
  2. #2 Baufuchs, 01.07.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Geforderten

    "hellen Außenputz" dunkel streichen, weil dunkler Anstrich nicht explizit erwähnt wird?

    Hoffentlich kommt die Gemeinde bei solcher Spitzfindigkeit nicht auf die Idee, dass der Farbanstrich unter das "Vermummungsverbot" fallen könnte.:winken

    "Nicht wirklich dunkel" ist auch "nicht wirklich hell".:konfusius
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist der Schwachsinn solcher Ortssatzungen.
    Definiere Hell :mega_lol:.
    Für den einen ist ne wolkenlose Sternennacht hell, für den anderen ein wolkenloser Sommertag.

    Einzige Möglichkeit.
    Schriftlich bei der Bauafsichtsbehörde über die Gemeinde eine Bauvoranfrage stellen, mit der Bitte, zu klären ob ein Anstrich der Fassade im Bereich der RAL-Töne XXXX - YYYY nach B-Plan noch zulässig ist.
    Dann sollen die Herren mal eine Ablehnung BEGRÜNDEN :D.

    Haken dabei.

    Dann geht nix mehr, weils dann nicht nur ein fahrlässiger, sondern ein vorsätzlicher Verstoß wäre.

    MfG
     
  4. #4 dquadrat, 01.07.2009
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    obiorange dürfte mit ziemlicher sicherheit nen hellebezugswert unter 50% haben.

    die spitzfindigkeit mit dem anstrich find ich aber super :biggthumpup:
     
  5. #5 Bauwahn, 01.07.2009
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    Auch die Formulierung
    zeigt, dass da echte Könner am Werk waren.
    Ist damit automatisch jedes WDVS mit Silikonharzputz verboten?

    Wie schrieb ich vor einiger Zeit an's LRA: "... empfehle ich entweder eine geeignete Sehhilfe oder qualifiziertes Personal einzusetzen."
     
  6. #6 MoRüBe, 01.07.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Suuupi!...

    ... bauwahn:biggthumpup:

    Normenkontrollverfahren und der B-Plan ist platt:biggthumpup::mega_lol:
     
  7. #7 optikus, 01.07.2009
    optikus

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    Hey Bauwahn!;)
    Wer,wie wo,was?
    Das ruft mich auf den Plan.............
    Wer braucht ne Sehhilfe???????????????:D

    Stets zu Diensten!:mega_lol:

    Gruß optikus
     
  8. #8 schwarzmeier, 03.07.2009
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    Vorgabe "Heller Mineralputz" erfüllt, farbiger Anstrich ist nicht ausdrücklich verboten! Was nicht verboten ist kann nicht beanstandet werden.
     
Thema: Frage zu Fassadenfarbe lt. Bebauungsplan
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