Schwarzbau,bzw. ungemeldete Nutzungsänderungen

Diskutiere Schwarzbau,bzw. ungemeldete Nutzungsänderungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen............:smoke liebe Sorgen! 1. Heute war ich auf dem Bauamt und wollte ein Bauvoranfrage abgeben. Dort offenbarte man mir das...

  1. #1 optikus, 02.07.2009
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    Guten Morgen............:smoke liebe Sorgen!
    1.
    Heute war ich auf dem Bauamt und wollte ein Bauvoranfrage abgeben.
    Dort offenbarte man mir das die Dachterrasse auf die ich einen Wintergarten machen will schwarz gebaut wurde und noch besser das der ganze Anbau 60 qm,der vorm Kauf auch als Wohnung vermietet war keine Aufenthaltsräume sind,sondern nur als Lagerräume angemeldet wurden.
    In der Expose die mir vorm Kauf gegeben wurde,waren sowohl Dachterrasse als auch der Anbau als Wohnfläche benannt,bzw. darin eingerechnet.
    Statt 244 qm Wohnfläche sind es real sozusagen 172 qm.
    Und fast vergessen das 2 Stellplätze die notwendig sind nicht angelegt waren und sind..

    2.
    Es wurde auch trotz Wissens ein Schaden im Dachstuhl verschwiegen der provisorisch und vorsätzlich verborgen wurde,wie ich jetzt durch Zufall erfuhr von demjenigen der es geflickt hat.


    Was tun?
    Weitere Vorgehensweise?


    Gruß optikus
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.07.2009
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    Na dann mal ab zum Anwalt.

    Der Verkäufer könnte durchaus haftbar sein.
     
  3. R.B.

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    Jepp. Bei den genannten Punkten handelt es sich ja nicht um Kleinigkeiten. Ein Fachmann sollte prüfen ob hier ein Vertragsbruch vorliegt und wenn ja, wie hoch der Schaden ist.
    Oder man gibt sich damit zufrieden, daß man (vermutlich) einen überteuerten Preis bezahlt hat.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mich entscheiden würde. Vermutlich würde ich, je nach Höhe der Schadenssumme, den Rechtsweg wählen. Aber diese Entscheidung kann DIR niemand abnehmen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 optikus, 02.07.2009
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    Ist doch echt der Hammer ,oder?
    Die Expose war nach den Plänen eines Architekten,also nix selbstgebasteltes.
    Mit Wohnflächenberechnungen und allem drum und dran.
    Der Verkäufer war gleichzeitig der Besitzer.

    Gruß optikus
     
  5. #5 Jürgen Jung, 02.07.2009
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    ich bin kein Anwalt, aber einem Kunden von mir ist Ähnliches passiert, deren Ansatz war die "Prospekthaftung", wenn ich das wort richtig in Erinnerung habe

    auf jeden Fall: ab zum Fachanwalt, nix selber schreiben !!
     
  6. Baumal

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    mal aufbrösel... wie kann eine dachterrasse "schwarz" errichtet sein?

    der anbau steht auf der grundstücksgrenze? dann ist einiges klar.
    wenn nicht....

    mir wäre nicht bekannt, dass unter nicht wohnräumen
    eine dachterrasse nicht "gebaut" und in anspruch genommen werden darf.
    (und natürlich bis zur hälfte in die wohnflächenberechnung eingerechnet wird)

    wurde mal eine baugenehmigung für einen gewerblichen anbau beantragt?
    (erklärt vielleicht auch das fehlen der stellplätze)

    das kleinste problem wäre nachträglich eine nutzungsänderung
    zu beantragen. das größere problem wäre die kiste steht auf/zu
    nah an der grenze und ist baurechtlich für wohnzwecke nicht
    zulässig. dann gibts auch nie einen wintergarten....:cry

    sollte eine nutzungsänderung möglich sein, empfinde ich
    das expose trotzdem mehr als grenzwertig. sollte eine nutzungsänderung
    nicht möglich sein, als in betrügerischer absicht erstellt...

    ab zum anwalt...
     
  7. #7 Manfred Abt, 02.07.2009
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    auch im notariellen Kaufvertrag sollte sich - falls ordentlich gemacht - ein Passus finden, dass der Verkäufer dafür haftet, dass die vorhandenen baulichen Anlagen baurechtlich genehmigt sind.
     
  8. #8 optikus, 02.07.2009
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    Hallo Manfred!
    Ja werde mal am WE den Notarvertrag durchlesen,kann mich nur noch erinnern, wie gesehen so gekauft.
    Ich wußte ja das das Objekt in renovierungsbedürftigem Zustand war,aber das es zur Kernsanierung mutiert hätte ich mir nun auch nicht träumen lassen,was mich auch dazu zwingt wesentlich mehr selbst zu machen als ursprünglich geplant.
    Der Preis war verglichen mit anderen Objekten auch im Rahmen.
    Die Schäden waren alle sehr gut verdeckt,bzw. nicht ohne bauliche Zerstörungen auszumachen.
    Gut darüber ärger ich mich auch eher sekundär,weil viele Schäden eh im Laufe des Umbaus,so wie ich es will, sich von alleine erledigt haben,oder erledigen werden,also keine Mehrkosten verursacht haben oder werden.
    Ein hundert Jahre altes Haus ist nunmal seltenst in einem modernen Ansprüchen genügenden Zustand.
    Die meisten Schäden sind auch weniger altersbedingt ,sondern durch Baupfusch verursacht.

    Hey Baumal!
    Der Anbau steht auf der Grundstücksgrenze ,einen Bebauungsplan gibt es nicht, es wurde einfach auf den Anbau,der in 3 Stufen erweitert wurde 1954,1974,1987 auf den Anbau von 1954 eine 23 qm Terrasse errichtet,die einfach auf die Abdichtung des Flachdaches gemauert wurde und gefliest..
    Ja 1989 war eine Nutzungsänderung des Erdgeschosses von Wohn-zu Gewerberäumen,mit der Auflage 3 Parkplätze zu errichten(wußte davon nichts),da schien es schon Probleme gegeben zu haben,weil der Architekt der 1989 Aufmaß nahm und die Änderung beantragte,den Umbau leitete,in 1990 ein zweites Aufmaß ans Bauamt gab um Parkplätze nachzuweisen,das weder dem alten Aufmaß entsprach ,noch den Tatsachen entspricht.
    Ich kann in keine umbauten Räume Stellplätze einzeichnen.
    Einer der Parkplätze steht sozusagen im Büro das offiziell gar nicht existiert, aber seit 1954 gewiss schon da war(Anbau wurde 1954 größer als eingereicht ausgeführt).
    Ergo hat da wohl auch der Architekt geflunkert,man kann ja wohl keinen Raum wegzaubern für den man 1 Jahr vorher ne Wohnflächenberechnung gemacht hat.:eek:
    Und die anderen beiden Parkplätze stehen mitten im Garten,kein Fahrweg ,keine irgendwie gearteten Stellplatzvorkehrungen.

    Ich denke auch das die Nutzungsänderungen kein Problem sind,bzw.nachträgliche Einreichungen der baulichen Veränderungen,nur wer zahlt das alles????
    Bzw..bin ich dafür haftbar zu machen?

    Gruß optikus
     
  9. Julius

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  10. #10 optikus, 02.07.2009
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    Hey Julius!
    Bei dem hab ich auch nächste Woche einen Termin,sei dir sicher.
    Wollte eh nur die an mich gerichteten Fragen diesbezüglich beantworten,bzw. du kannst sicher verstehen das einem das aufwühlt.

    Gruß Ralf
     
  11. Baumal

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    öööööh, deiner schilderung nach schon, ein großes problem.
    steht der anbau auf der grenze wirst du im leben keine
    nutzungsänderung genehmigt bekommen...

    spannende frage, ob ein käufer welcher wissentlich nicht genehmigungsfähige
    wohnräume in anspruch nimmt, nicht haftbar ist.

    ich sach mal so: kauf ich mir ein auto und es stellt sich heraus das fahrzeug
    hatte mängel, war gar nicht verkehrstüchtig und ich verursache einen
    verkehrsunfall damit, bin ich als fahrzeughalter haftbar,
    und nicht der verkäufer....

    ein anwalt kann dir das alles besser erläutern als ich....
     
  12. #12 optikus, 02.07.2009
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    Hey baumal!
    "Schau ma mal",immerhin kenn ich den Nachbarn,denn es betreffen würde,ist mein jetziger Vermieter.
    Zur Erklärung, ich hab neben dem gekauften Haus angemietete Gewerberäume und der Nachbar links von mir hat einen ähnlichen Anbau der bewohnt wird(ob legal keine Ahnung).

    Gruß optikus
     
  13. Julius

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    Das ist klar und legitim.
    Und wir fühlen sicher auch mit Dir (ich zumindest).

    Denn sowas ist schon ziemlich link! Das ist ja nicht mal einfach so versehentlich vergessen worden...
     
  14. #14 DerSuchende, 02.07.2009
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    Na, Optikus das hört sich nach:
    zum ersten, 2 .. und zum dritten, und verkauft an?
    (prüf mal, ob der verkäufer noch was hat?)

    Sowas läst man, doch vorher, vom Fachman prüfen.
    Geht man bei sowas nicht, vor dem Kauf, zum Bauamt. Zum, mal nachsehen, was die so alles in den Akten haben?

    MfG
     
  15. #15 optikus, 02.07.2009
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    Hey Suchender!
    Nene,keine Zwangsversteigerung,aber klamm waren die Verkäufer sicher.
    Kannte die ja auch schon 20 Jahre,waren ja geschäftliche Nachbarn und sorry wenn ich ne Expose kriege,mit Aufmaß und Wohnflächenberechnung und ich seh das was in dieser Expose drinsteht auch tatsächlich vorhanden ist und ein Architektenname druntersteht und sich 20 Jahre von Amtswegen niemand gerührt hat,kann ich ja wohl von ausgehen das es Fakten sind.
    Sind mit dem Preis auch immer weiter runter,8 Jahre vorher wollten sie doppelt soviel.

    gruß optikus
     
  16. #16 DerSuchende, 02.07.2009
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    Nee, eben nicht.
    Passiert auch bei Neubauten.

    MfG
    (Tipp: Kauf den Nachbarn auch noch:bounce:)
     
  17. #17 optikus, 02.07.2009
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    Ähemmmmmmm!
    Würde ich ja gerne,nurrrrrrrrrrrr wie hier schonmal erwähnt hab ich noch keine liquide heiratswillige Mitdreißigerin gefunden.:bounce::D
    Davon abgesehen wäre der Nachbar,bzw. beide Nachbarn einem Verkauf nicht abgeneigt.
    Ich werd morgen LOTTO spielen,obwohl bei meinem miesen Karma.............:(

    Gruß optikus
     
  18. drulli

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    Na klar, weil sie da noch in DM gerechnet haben. :bounce:
     
  19. #19 optikus, 02.07.2009
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    Hey Drulli!
    Kleiner Spassvogel,wie!!!!!!!!!!!!!!!;)
    Nein das Haus war tatsächlich mal für 850000 DM beim Makler.

    Gruß optikus
     
  20. #20 mazepan, 03.07.2009
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    Hi Optikus,

    so ähnlich erging es mir auch, Kernsanierung nicht wegen ALtersbediengter Sachen, sonder wegen Baupfusch (Fließen auch Paketboden, 5 Schichten Teppich aufeinander usw.). Auch der Anbau war nur als Schuppen genehmigt.

    Bringt einem viel Ärger und Arbeit.

    Wünsche dir bei denem Vorhaben viel Kraft (die wirst du brauchen).
     
Thema: Schwarzbau,bzw. ungemeldete Nutzungsänderungen
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