Landesbauförderung (Labo Bayern) und bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Diskutiere Landesbauförderung (Labo Bayern) und bayerisches Zinsverbilligungsprogramm im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, für die Nutzung der im Betreff genannten Förderprogramme gibt es ja unter anderem die Auflage, dass neben der monatlichen Rate...

  1. mrbump

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    Hallo zusammen,

    für die Nutzung der im Betreff genannten Förderprogramme gibt es ja unter anderem die Auflage, dass neben der monatlichen Rate noch 1500 Euro "zum Leben" übrigbleiben müssen.

    Meine Frau ist derzeit in Elternzeit und bezieht Landerserziehungsgeld, das für Labo nicht anerkannt wird, da es nur vorrübergehend ist (obwohl meine Frau weiterhin angestellt ist, nur hat derzeit in Elternzeit).

    Sie hat außerdem Einnahmen, weil sie bei meinen Eltern "haushaltsnahe Tätigkeiten" ausführt (als Minijobberin). Werden diese Einnahmen für Labo mit einbezogen? Schließlich könnte diese Tätigkeit auch nur vorrübergehend sein (wie eigentlich jegliche Anstellung, man kann schließlich immer gekündigt werden). Gibt es einen Mindestzeitraum, für den die Anstellung existieren muss?
     
  2. #2 BauLaie1978, 05.07.2009
    BauLaie1978

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    Da ich ebenfalls mit den beiden Förderungen der LABO finanzieren möchte wäre ich um Praxistipps sehr dankbar.

    Dass noch 1500 Euro zum Leben verbleiben müssen - woher hast du die Info. In den Infounterlagen habe ich davon nichts gelesen.
     
  3. Rusty

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    steht in den Wohnungsraumförderbestimmungen:
    Zum Lebensunterhalt müssen mindestens für den Antragsteller 900 € und für jede weitere zum Haushalt rechnende Person zusätzlich 200 € monatlich verbleiben.

    Mich würde aber interessieren inwieweit Elterngeld in die Berechnung eingeht. Insbesondere wenn z.B. vorrausschauend nach 6 Monaten das Elterngeld ausläuft und die Beschäftigung danach in vermindertem Umfang (z.B. Teilzeit statt Vollzeit) aufgenommen werden soll. Werden dann für das voraussichtliche Einkommen der nächsten 12 Monate 6 Monate Elterngeld und die restlichen 6 Monate das zu erwartende Teilzeiteinkommen (wie soll man dies denn belegen) berücksichtigt?
     
  4. hoette

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    Hallo,

    ich habe das Thema LABO seit knapp einer Woche hinter mir. Ich hatte das gleiche Problem wegen Elterngeld und Minijob. Es müssen dann Nachweise gebracht werden, welches Gehalt oder Lohn man dann verdient. Also AG muß dann Schreiben ausstellen, wie hoch der Verdienst sein wird.

    Das mit den 1500 Euro stimmt auch bei 2 Erwachsenen und 2 Kinder. Selbst wenn Ihr weniger braucht interessiert das die nicht.

    Aber das ist noch das geringste Problem. Da kommen noch ganz andere Zahlen auf den Tisch, mit denen man nicht rechnet und ich hatte mich ausführlich mit dem Thema beschäftigt.

    Am besten ist ein Termin bei der zuständigen Stelle.

    Schöne Grüße
     
  5. mrbump

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    Von uns wurde erwartet, dass der Arbeitgeber eine exakte Bestätigung ausstellt, in wie fern und zu welchem Gehalt weiter beschäftigt wird. In der derzeitigen Situation tut dieser das aber nicht über ein Jahr im Voraus...



    Da war ich schon und bin aus allen Wolken gefallen, als die Sachbearbeiterin mir eröffnete, dass unsere gesamten freiberuflichen Einkommen nicht angerechnet werden können, weil wir für diese noch keine drei Steuerbescheide vorweisen können...
     
  6. #6 baufibemu, 06.07.2009
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    Das ist bei anderen Banken auch so. Oft sind es aber auch nur zwei.
    Und mit dem Nachweis der Weiterbeschäftung. Wo ist der Unterschied zu einer herkömmlichen Bank? Dort wird meistens das Elterngeld auch nicht angerechnet.

    Alle Sachen, die Ihr aufzählt, sind banküblich. Also, wo ist das Problem?
    Das einzige sind die Vorgaben für Einkommen und Objekt.

    Ich bin der Meinung, wer kann der sollte auch die öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen. Das verbessert nämlich auch die Zinsen für die Hauptfinanzierung.

    beste Grüße
     
  7. mweis

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    muss man, wenn man das zinverbilligungsprogramm in Anspruch nimmt eigentlich Baubuch führen?
     
  8. #8 schu_mi, 06.07.2009
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    Hi wenn man LABO Gelder in anspruch nimmt muss man immer das Bautagebuch führen und belegen. :-(
     
  9. #9 StefanW, 06.07.2009
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    maximale Wohnfläche

    Hallo,

    wir planen derzeit auch mit einer LaBo Darlehen aus dem ZVP. Laut Aussage der Bearbeiterin ist die Berechnung des umbauten Raumes nicht mehr maßgeblich, sondern die Größe der Wohnfläche.
    Wir haben derzeit zwei Angebote für eine DHH vorliegen, einmal mit ausgebautem DG (142m²), einmal ohne (114m²). Nun wurde mir mitgeteilt, dass für vier Personen 130m² akzeptabel seien, "müsste aber im Detail geprüft werden". Momentan scheiden sich dann dort die Geister. Gerne würden wir das ausgebaute DG mit reinnehmen, haben aber Angst, dann abgelehnt zu werden, womit die ganze Angelegenheit platzen würde.

    Gibt es evtl. jemanden, der diese Grenze der Wohnfläche "überschritten" hat bzw. diesbezüglich etwas schreiben könnte ?


    Vielen Dank und Grüße

    Stefan
     
  10. Rusty

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    was ist denn für die Labo maßgeblich? Was im Kaufvertragsentwurf drin steht? Haus ohne DG-Ausbau planen und während der Bauphase (oder 2 Tage nach Darlehenszusage ;)) sich doch noch nachträglich umentscheiden!?
    Kann ja kaum sein, dass man während der Darlehenslaufzeit von 15 Jahren die Wohnfläche nicht verändern kann? :irre
     
  11. derF

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    Du solltest Deine Entscheidung nicht von der Labo abhängig machen.
    Denn Du musst schließlich in der Immobilie leben, also soll sie so sein wie Du sie haben willst!
     
  12. #12 StefanW, 06.07.2009
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    Das war nicht die Frage. Klar kann man "hinterher" immer was verändern. Nur wie wird's in der Regel (klar, wahrscheinlich abhängig vom Bearbeiter, etc.) gehandhabt.
     
  13. #13 StefanW, 06.07.2009
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    Yep, nur ist das Labo Darlehen ein Teilbaustein, ohne den es nicht gehen wird. Die Frage ist ja, ob sich unsere Wünsche (zumindest in einigen Bereichen) mit den Anforderungen zur Vergabe beißen.
     
  14. #14 StefanW, 07.07.2009
    StefanW

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    Laut Aussage eines Sachbearbeiters spielt Elterngeld keine Betrachtungsrolle, da nur Einkommen auf Dauer (außer Kindergeld) von Belang sind.
     
  15. mrbump

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    Heute erfahren: Wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass er danach nahtlos weiterbeschäftigt, werden auch Elterngeld und Landeserziehungsgeld mit anerkannt. Seltsame Regelung, schließlich ist auch so eine Bestätigung arbeitsrechtlich nichts wert..
     
  16. #16 baufibemu, 09.07.2009
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    Das Thema ist etwas zu heikel, um es hier auszubreiten.
     
  17. #17 StefanW, 09.07.2009
    StefanW

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    Verstehe ich nicht ganz ? Was soll daran heikel sein. Die Festsetzung ist doch geregelt.
     
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