Bürgschaft und offene Rechnung

Diskutiere Bürgschaft und offene Rechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Was ist, wenn man eine Bürgschaft (Rohbau) vom Bauherrn nicht zurück bekommt? Der Bau wurde im Jahre 2004 erstellt. Die 2. Abschlagsrechnung...

  1. lina

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    Was ist, wenn man eine Bürgschaft (Rohbau) vom Bauherrn nicht zurück bekommt?
    Der Bau wurde im Jahre 2004 erstellt.
    Die 2. Abschlagsrechnung vom Aussenputz steht auch noch offen. Ohne Begründung, der Bauherr zahlt nicht.
    Trotz Mahnungen, trotz Mahnverfahren (welches wir nicht weiter nachgehen können, da uns Geld fehlt..Zahlung ans Gericht, ausserdem hat Bauherr die besseren Anwälte)

    Es gab keine Abnahme, auch keine Mängelliste. Erst als die Mahnbescheide raus gingen, waren auf einmal angebliche Mängel da (Fahrrad mit Aussenputz beschmutzt etc....)

    Muß immer eine Abnahme gemacht werden, mit dem Bauunternehmer?
    bzw. er bekommt eine Kopie vom Architekten?
    Als der Bau fertig war (die sind schon vor dem Aussenputz eingezogen), wurden uns keine Mängel mitgeteilt, erst 5 Jahre später, die sich aber auf Mängel von seiner Zeit belaufen (wie mit dem Fahrrad, ob es immer noch verschmutzt ist??)
    Muß eine Schlußrechnung gestellt werden?

    Wie kommt man an sein Geld?

    Danke vorab.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ein Architekt macht keine rechtsgeschäftlichen Abnahmen :motz - ausser er war so blöd, sich ne Vollmacht dafür aufdrücken zu lassen.

    Und ohne Schlußrechnung dürfte es Juristen geben, die die Abnahme noch nicht als vollzogen ansehen (andere sehen das sicher anders).
    Also läuft evtl. noch nicht mal die Gewährleistung :yikes.

    Und wenn ich das Gefühl habe, der andere hat bessere Anwälte, dann.....................
     
  3. lina

    lina

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    Das heißt wir werden das Geld nie sehen...
    Da haben die ja ein Schnäppchen gemacht!
     
  4. Peeder

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    @ Ralf, was dann ? :D
    Pech oder haue ?


    ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt, aber so wie es aussieht, hat der andere bessere Karten, und nicht bessere Anwälte.



    Peeder
     
  5. #5 DerSuchende, 07.07.2009
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    @lina
    vielleicht hilft: § 648a des Bürgerlichen Gesetzbuches

    Wer ist WIR? BU, A, ...??

    MfG
     
  6. lina

    lina

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    Wir - sind mein Mann (Bauunternehmer) und ich (Bauzeichnerin), und Bauherr sind Schwiegereltern von Architekt. Und ich war seinerzeit bei Architekt angestellt...bis er mir wegen Insolvenz gekündigt hat.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2009
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    :think
     
  8. mc3d

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    .
    Hallo Lina,

    wo in NRW ist eure Firma bzw. die Baustelle? Wenns nähe Köln ist könnte ich Dir nen guten Anwalt empfehlen.
     
  9. drulli

    drulli

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    Das sind ja Konstellationen, die denkt sich das TV nicht mal für eine Doku-Soap aus... :respekt
     
  10. bernix

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    ....gibts vielleicht noch die Möglichkeit einer "aussergerichtlichen" Einigung?:biggthumpup::D:D:D
     
  11. Robby

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    Muss ja nicht immer so lustig sein...

    Abnahme? Welche Vertragsform? Welche Gewerke sind fertig? Welche unfertig? MAngelrüge nachgegangen? DAs wäre mal das erste was man tuen müsste!
     
  12. #12 Shai Hulud, 07.07.2009
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    Möglicherweise sind einige Ansprüche bereits verjährt.
     
  13. #13 weissnix, 07.07.2009
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    Lerne zu klagen, ohne zu leiden
    die abnahme sollte grundsätzlich immer mit bh und bu gemacht werden (wie sonst?)
    nach fünf jahren könnte man auch die meinung einer stillschweigenden abnahme vertreten.
    ist denn die rechtung aus 2004 für den aussenputz noch nicht bezahlt ? wer wartet denn so lange auf sein geld ????

    ... und zum schluß: ohne rechnung - keine ansprüche / forderung
     
  14. #14 Gast943916, 08.07.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    sorry aber das sind Dinge die man als BAUUNTERNEHMER wissen sollte....
     
  15. lina

    lina

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    ..das sollte man als BU wissen, ha,ha,..

    Über den Archi kamen damals die ersten Aufträge, es wurde die Schlußrechnung/letzte Rechnung gestellt und fertig.. und wenn noch Mängel oder Restarbeiten da waren, wurde es gemacht.

    Bau wurde fertig gestellt, die Bauherren wohnten vorher schon drin. Es gab keine Mängelliste, oder Mängelmahnung nichts dergleichen.
    Rechnung wurde direkt gestellt, aber die haben darauf gar nicht reagiert.

    Einigen geht nicht. Hat er auch schon mit anderen Firmen abgezogen.
    Ich habe da ja gearbeitet, und weiß dass er kungelt.
    Hätte es dadurch halt besser wissen müssen.

    Er läßt sich ja sogar dafür bezahlen, dass er Firmen Aufträge erteilt...

    Und warum wir auf unser Geld so lange warten? Angst
    Ich weiß wie er ist, und er hat wirklich die besseren Anwälte und das Geld.
    In diesem Büro habe ich schon einige Gerichtssachen mit gemacht.
    Da geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern ums Kungeln, und er kennt vielen hohe `Tiere`.. so ist das Leben.

    Es war eine normaler Werkvertrag/Bauvertrag.

    Danke für Eure Meldungen.
     
  16. #16 Baufuchs, 08.07.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    Sie das was Sie vorgeben zu wissen auch nachweisen können, dann muss eher der Architekt Angst haben....
     
  17. #17 MoRüBe, 08.07.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Leute...

    ... wenn der Kunde einzieht, dann gibts vorher ne Abnahme. Punkt.

    Und der Rest ist Praxis, und wenn ich schon gewisse Dinge weiß, man, dann richt ich mich drauf ein.

    So, und Außenputz, 2. Abschlagrechnung, soooo viel kanns dann doch nicht sein, es sei denn, ihr seid da sowas von naiv rangegangen...
     
  18. #18 Olaf (†), 08.07.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Aber...

    irgendwie beißen sich die verschiedenen Ansagen lina, einmal hü einmal hott.
    Is nun Schlussrechnung gestellt oder nicht? Dafür ist doch die nicht bezahlte AZ völlig irrelevant. Eine Schlussrechnung sollte IMMER die Gesamtleistung ausweisen, der daraus fällig werdende Zahlbetrag ist Rechnungsbetrag minus geleistete Abschlagszahlung. Eine Abschlagszahlung ist kein Umsatz, sondern geleistete Anzahlung, der in Euren Büchern eine unfertige Leistung gegenüber steht, die mit Schlussrechnung raus geht, heißt Umsatz wird.
     
  19. lina

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    Ja, wir waren auch naiv, weil wir ihm vertraut haben (schließlich war ich mehrer Jahre bei ihm beschäftigt, als einzige Angestellte).

    Mittlerweile sind wir klüger und gehen alles anders an.

    Ich verzichte auch `gerne`auf das Restgeld, hauptsache wir haben nichts mehr mit ihm zu tun. Auch wenn es ungerecht ist.

    Wie sagen viele, Lehrgeld muß jeder zahlen...

    Ich wollte auch nur wissen, ob er uns was kann.
    Tja, jetzt noch nach 5 Jahren, habe ich Angst vor ihm...
     
  20. lina

    lina

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    Nein, dann ist in diesem Sinne keine Schlußrechnung gestellt worden.
    Für Aussenputz, dass war die letzte Sache. Der 1. Abschlag dazu wurde bezahlt, nach Fertigstellung haben wir den 2. Abschlag gefordert, und dann nie wieder was gehört..

    Wir haben immer alle Abschläge (von Rohbau) mit auf die Rechnungen aufgelistet. Was gefordert - was bezahlt...und Rest

    Es stand aber nicht Schlußrechnung drüber.

    Ich hatte die Rechnungen immer in Absprache mit Archi gemacht.
     
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