Eigenleistung bei Heizung/Sanitär - Haftung bei Versicherung

Diskutiere Eigenleistung bei Heizung/Sanitär - Haftung bei Versicherung im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich hoffe ich bin jetzt im richtigen Unterforum gelandet... Wir werden im Oktober einen Altbau (60er Jahre) aufstocken. Die Leitungen...

  1. #1 andrea0709, 08.07.2009
    andrea0709

    andrea0709

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    Hallo,
    ich hoffe ich bin jetzt im richtigen Unterforum gelandet...

    Wir werden im Oktober einen Altbau (60er Jahre) aufstocken. Die Leitungen sollen alle komplett neu nach oben gezogen werden. Sprich Wasser vom Kanal ab, Heizung von der bestehenden Heizung und Elektro ebenfalls vom Hausanschluss.

    Nun ist es so, dass mein Mann gelernter Schlosser ist und wir möglichst viel in Eigenleistung erbringen wollen. Rein handwerklich kann er Heizung und Sanitär komplett selbst machen. Nun haben wir aber Bedenken, wie es mit der HausratVersicherung im Falle eines Schadens aussieht. Gibt es hier Erfahrungswerte oder Hintergrundwissen bei Euch? Denn wenn wir später das nachsehen haben, weil die Installation nicht an einen Meisterbetrieb übergeben wurde, ist es den Aufwand nicht wert (natürlich vertraue ich den handwerklichen Können meines Mannes voll und glaube nicht, dass etwas vorkommen würde. Aber denken muss man halt einfach an alles).

    Liebe Grüße aus Bayern
    Andrea
     
  2. Ortwin

    Ortwin

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    Hallo Andrea,

    erstens sollte man net immer mit dem schlimmsten, also einem Schadensfall rechnen,
    zweitens ist allein durch die Ausführung der Arbeiten durch einen Meisterbetrieb noch lange nicht garantiert, dass deswegen niemals ein Schaden auftritt,
    drittens kann ich mir nicht vorstellen, dass das eine Versicherung wirklich interessiert und
    viertens bin ich der Meinung, dass man das was man selber machen kann, auch selber machen sollte. Da weiß man, was man hat und man muss sich nicht über eventuelle Schlechtleistungen anderer ärgern, höchstens über die eigene, was weniger schlimm ist.
    Vertraue in die Arbeit deines Mannes, Andrea, der macht das schon...

    mfg
    Ortwin
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Im Schadensfall wird die Versicherung natürlich die Ursache erforschen, und derjenige der das Ding gebaut hat, muss auch dafür gerade stehen.
    Ein Fachbetrieb hat dafür eine Versicherung die das abdeckt.

    Hast DU bzw. bekommst Du eine Versicherung die eine selbst gebaute Heizungsanlage versichert? Ich vermute mal, Deine Versicherung wird eine Schadensregulierung ablehnen, mit einem Verweis auf "blablabla....§ blabla usw. usw."

    Wer selbst bastelt sollte auch selbst den Kopf dafür hinhalten.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Pascal82, 08.07.2009
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    Hallo,

    vor einigen tagen haben wir die Rohbaufeuerversicherung in eine wohngebäude umgeschrieben, darin eingeschlossen "leitungs"wasserschäden.
    ich die vertreterin gefragt ob auch in eigenleistung verlegte "leitungen" wie FBH-kachelofenversorgung ect. versichert sind.

    sie antworte-selbstverständlich!die versicherung interessiert es nicht wer das verlegt hat.
    kontte ich gar nicht glauben....sie versicherte es mir aber mit nachdruck!

    gegen anderweitige wasserschäden braucht man dann noch eine elementarschädenversicherung-die richtig geld kostet....

    ach ja-ist die R+V.......
    k
    viele >Grüße
    pascal
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2009
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    Naja - ganz so ists nicht. Wenn innerhalb der Gewährleistungszeit ein Leck auftritt, könnte die Versicherung auf die Idee kommen, die Regulierung teilweise oder ganz zu verweigern, weil der Ersteller der Anlage ja noch Gewähr geben muss.
    Uuuuuppppsss


    Also vorher klären und SCHRIFTLICH festhalten.

    MfG
     
  6. #6 Achim Kaiser, 08.07.2009
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    Es kommt drauf an wann ein Versicherungsfall auftritt.

    Solange normalerweise Gewährleistung besteht versucht natürlich der Versicherer sich am Anlagenersteller schadlos zu halten ... später ist das nur noch in Ausnahmefällen möglich.

    Auf der anderen Seite ... ich hatte die letzten 20 Jahre keinen Schadensfall an ner Neuanlage der undichten Rohrleitungen zu tun hatte
    .... Ausnahme bauseits gestellte Baumarktarmaturen die nach einigen Wochen/Monaten die Grätsche machten ... und die durfte sich der Bauherr an die Backe heften.

    Allerdings wurden die Schäden immer sehr zeitnah bemerkt so dass keine Bauschäden auftraten.

    Ich würde mir da keine großen Sorgen machen ... wenn ich da überhaupt ne Versicherung fürs eigengenutzte Haus abschliesen würde.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. R.B.

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    Sorry, aber das ist ein selten dämlicher Beitrag und hilft der Andrea kein Stück weiter. 4 Punkte und alle für den Mülleimer. :mauer

    Wer weiß schon was ihr Mann kann und was nicht, und was noch viel wichtiger ist, was er darf und was nicht. Wir wissen noch nicht einmal, was für eine Heizung eingebaut werden soll.

    Glaubst Du ernsthaft, eine Versicherung übernimmt einen Schaden der locker mehrere 10T€ betragen kann, OHNE zu prüfen ob man sich um die Zahlung drücken könnte?

    Du kannst doch nicht ernsthaft empfehlen hier ein nicht einzuschätzendes Riskiko einzugehen, ohne die Details zu kennen.

    Gruß
    Ralf
     
  8. R.B.

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    Hat die freundliche Versicherungsverkäuferin Dir dies auch schriftlich gegeben, inkl. Bestätigung des Versicherungsunternehmens?
    Die will Versicherungen verkaufen und weiß ganz genau, daß ihr Geschwätz wertlos ist.

    Gruß
    Ralf
     
  9. Julius

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    Ich bin erschüttert, wie naiv man sein kann, um solchem Verkäufergeschwätz auch nur eine Spur zu glauben!

    Ralf hat völlig Recht:
    Verlange eine diesbezügliche schriftliche Deckungszusage vom Versicherungsunternehmen.
    Und dann kannst hier wieder Dicke Backen machen...
     
  10. Rene'

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    Hi!

    Bleibt mal auf dem Teppich, versichert sind Schäden durch Leitungswasser. Wer die Leitungen wann, wo und wie verlegt hat interessiert den Versicherer erst mal nicht.
    Wie soll er das auch z.B. bei einem Drittbesitzer eines Hauses aus den 50'ern mit durchgerosteten Stahlleitungen nachvollziehen bzw. vertraglich vereinbaren können?
    Wo wäre z.B. die Altersgrenze zu ziehen zwischen natürlicher Korrosion und Pfusch?

    Im Schadensfall wird sicherlich nachgeforscht ob nicht irgendeine ausführende Firma zuerst hafbar gemacht werden kann bevor die Versicherung den Schaden reguliert.

    Gruß,
    Rene'
     
  11. R.B.

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    Es geht nicht um Leitungen die 50 Jahre alt sind, das wäre ein anderes Thema.

    Schäden werden meist durch Verbindungen oder Armaturen o.ä. hervorgerufen, und da stellt sich schon die Frage, ob diese fachgerecht verarbeitet wurden. In den wenigsten Fällen sind Rohre "durchgerostet".

    Man sollte auch genau prüfen, was überhaupt versichert ist. Viele der typ. Leitungswasser-Versicherungen decken nur Schäden ab die durch das Leitungsnetz selbst verursacht werden.

    Gruß
    Ralf
     
  12. Rene'

    Rene'

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    Hi!

    Habe gerade mit meinem Versicherungsmenschen bezüglich einer KFZ-Sache telefoniert und ihm geschildert worum es hier in dem Thread geht.
    Er bestätigte das Schäden durch Leitungswasser , egal wo und wie das Leitungswasser austritt, versichert sind.
    Egal ob die Verteilerleitungen selber verlegt wurden oder nicht. Natürlich ist eine Handwerkerfirma in der Haftung wenn ein Schaden während der Gewährleitungsfrist auftritt. Dafür haftet in der Regel die Betriebshaftpflicht des Handwerkers.

    Ansonsten ist wie gesagt ein Schaden durch Leitungswasser , egal wie und warum,in der Regel mitversichert.Er untermauerte seine Aussage durch das Beispiel :"Wo ist der Unterschied ob Du deine Leitung selber lötest oder ob Du eine Waschmaschine falsch anschliesst?".
    Ausserdem berichtete er das Wasserschäden durch falsche Installation so gut wie kaum auftreten . 98% der Leitungswasserschäden entstehen durch defekte an Waschmaschinen,Spülmaschinen und durch Frostschäden.

    Gruß,
    Rene'
     
  13. #13 Gast943916, 08.07.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Aussagen von Versicherungsverkäufern die nicht schriftlich von der Versicherungsgesellschaft vorliegen, sind für die Tonne...
     
  14. Rene'

    Rene'

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    Aha,

    dann sollte man sich bei seiner Feuerversicherung auch schriftlich bestätigen lassen das durch Adventskranzkerzen ausgelöste Brände mitversichert sind. Aber daran denken das man auch schriftlich hat das das auch für farbige Kerzen gilt. Ebenso für selbstgemachte Kerzen. Nicht vergessen bestätigen zu lassen das die Feuerversicherung auch greift wenn der Adventskranz ausserhalb der Adventszeit brennt. Ebenso wenn nur drei oder wenn fünf Kerzen brennen und dabei im Grunde der Adventskranz kein Adventskranz mehr ist.
    Wenn man das alles hat wendet man sich dem Weihnachtsbaum,dem Ostergesteck und anderen saisonalen Brandauslösern zu.


    Ich denke die verhärmtheit die man sich während der Bauzeit bzw. im Umgang mit der Baubranche zwangsläufig aneignet sollte man nicht auf alle Lebensbereiche übertragen bzw. ausdehnen.

    Sonst findet man gar keinen Schlaf mehr. ;)

    Gruß,
    Rene'
     
Thema: Eigenleistung bei Heizung/Sanitär - Haftung bei Versicherung
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