Schalldämmaß zwischen DHH- vertraglicher Anspruch

Diskutiere Schalldämmaß zwischen DHH- vertraglicher Anspruch im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo forum, auf welches Schalldämmaß hat man Anspruch wenn die Baukonstruktion unserer DHH 65-67db Luftschalldämmaß erwarten lässt (aufgrund...

  1. Laermi

    Laermi Gast

    Hallo forum,

    auf welches Schalldämmaß hat man Anspruch wenn die Baukonstruktion unserer DHH 65-67db Luftschalldämmaß erwarten lässt (aufgrund der verwandten Baustoffe) und im Vertrag folgender Passus enthalten ist:
    "Der Verkäufer steht dafür ein, daß bei der Bauausführung nur normgerechte Baustoffe verwandt werden und der Bau nach den annerkannten Regeln der Baukunst und -technik einwandfrei errichtet wird."
    Das Gebäude wurde 2001-2002 errichtet.
    :deal
    Wenn es die 65db wären: Gibt es Präzedenzfälle oder liegt das sehr stark im Ermessen des jeweiligen Richters ob die gesetzlichen 57db gelten oder die dann technisch möglichen 65db?
    Vor Vertragsabschluß waren uns die verwendeten Materialien bekannt (Gebäude bereits im Rohbau fertig, schriftliche Bestätigung des Bauleiters der Rohdichte und des Trennwandaufbaus).
    Unser Problem ist, daß wir von den Nachbarn leider sehr viel mitbekommen und wir vor Gutachtenerstellung gerne wissen wollen auf was wir überhaupt Anspruch haben.
    Bitte die Juristen an die Front!!
     
  2. #2 Carden. Mark, 13.03.2004
    Carden. Mark

    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich habe vor kurzen erst gelesen….aber wo war das.?.........das wenn der Materialaufbau so gewählt ist, dass ein erhöhter Schallschutz erzielbar ist, dieser dann auch geschuldet ist. Alles andere würde ja bedeuten, dass ich Mängel einbauen müsste um dieses zu verhindern.

    Aber bitte Vorsicht – nicht gerade meine Spezialfach.
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "ich" seh da schwarz

    ... die Frage wär :"was war geschuldet ?" und so wie sich des oben liest ... "nicht´s" ... da heisst Mindestschallschutz der DIN 4109 = 57db ... "ich" kann "nur" immer wieder empfehlen den erhöhten Schallschutz von 67db vertraglich aufzunehmen ... "erst" dann dürfte man Anspruch drauf haben ... "weil" zwischen dem DIN geschuldeten Mindestschallschutz und dem erhöhten Schallschutz liegen immer "noch" einige 1000 Euro´s an höherwertigen Materialkosten (!)
     
  4. laermi

    laermi Gast

    ich habe nochetwas in der Baubeschreibung gefunden:
    "Es handelt sich um Häuser, bei denen die Dachfläche, Dachrinne, Bodenplatte und Kellerwände eine Einheit bilden. Ab der Kellerdecke sind die Häuser durch eine Dehnungsfuge (Zweischalenmauerwerk) getrennt".
    So wie JT geschrieben hat, habe ich ja sowieso wohl nur Anspruch auf 57db, aber war da nicht was mit "es ist das geschuldet, was bei ordentlicher Bauausführung zu erreichen wäre?? :confused:
    Danke für die Antworten.
     
  5. #5 Carden. Mark, 14.03.2004
    Carden. Mark

    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    so wie ich das lese, wurden die Materialien aber verwendet, mit welchen der erhöhte Schallschutz zu erziehlen wäre. Daher ja auch meine Vermutung.
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    die marktführer der billigbaubranche, schwarz&samstag sowie schlunz&murks verwenden etwas teurere baustoffe auch um die mindestschalldämmung zu erreichen, weil mit ein paar stabilen mörtelbrücken drückt man den sonst viel zu guten schallschutz schon wieder auf das minimalmass runter.
    business as usual...
     
  7. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nun
    gerade beim Schallschutz geht die baurechtliche Anforderung und die privatrechtliche Vereinbarung weit auseinander. Problem ist der Stand der Technik. Nun wage ich mich rechtlich vor: Der wird in der Regel geschuldet. Also was ist mit der geplanten "Konstruktion" machbar. Nicht mit den Baustoffen.

    Und da Ihnen der Trennwandaufbau bekannt war ...

    Mit der gemeinsamen Kellerwand haben Sie schon einmal ca. 4dB im EG weniger. Und so geht es weiter. Man kann nur eine Aussage treffen mit Kenntniss aller Parameter. Dies sollten Sie auch mit einem Sachverständigen besprechen können bevor dieser mißt.
     
  8. INTEG

    INTEG

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    Josef:

    Sie schreiben:

    ... die Frage wär :"was war geschuldet ?" und so wie sich des oben liest ... "nicht´s" ... da heisst Mindestschallschutz der DIN 4109 = 57db ...

    wie passt das zu Brunos Fundstelle...?

    "Zwar haben die Parteien dazu keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen. Einer ausdrücklichen Vereinbarung steht jedoch gleich, dass bestimmte Schalldämmmaße mit der vertraglich geschuldeten Ausführung der Bauleistung zu erreichen sind (BGH, NJW 1998, 2814 [2815])."

    Quelle:

    http://www.kanzlei-prof-schweizer.d...ilssuche/01497/

    Wir haben in Kürze selber eine Messung und wie bekannt nichts vereinbart. Wir bauen also auf (NJW 1998, 2814 [2815)

    Gruß
     
  9. laermi

    laermi Gast

    Hallo Integ
    der Pfad funktioniert leider nicht, könnten Sie ihn mir nochmals per mail schicken (mhnrw@web.de)?
    Bei uns kommt nächste Woche ein Gutachtertrup mit "Meßgeschirr" vorbei - bin mal gespannt.

    Gruß Laermi
     
  10. INTEG

    INTEG

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    Hallo Laermi,

    stimmt, der link ist schlecht. Hab mir gerade eine Kopie aus dem Heft besorgt (NJW 1998 S. 2814-2815). Da ich keinen Scanner habe, ginge nur faxen.

    Gruß
     
  11. laermi

    laermi Gast

    Hallo Integ,
    das wäre prima. Da ich meine Faxnummer nicht in ein Forum stellen möchte die Bitte an Sie, mir ein Mail zu senden. Ich würde Ihnen dann meine Faxnummer mailen. Im Vorfeld schon mal vielen Dank!
    Gruß Laermi
     
  12. INTEG

    INTEG

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    gerne, aber wie kann ich Ihnen persönlich eine mail schicken?

    Gruß
     
  13. Bruno

    Bruno

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  14. INTEG

    INTEG

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    ok, der Link funktioniert. Es ist aber nicht das richtige Urteil eingestellt.
    Gruß
     
  15. INTEG

    INTEG

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    Hallo Lärmi,

    hab soeben ein mail gesendet
     
  16. Bruno

    Bruno

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    Stimmt, dieses Urteil verweist nur auf das BGH-Urteil, etwa in Dokumentmitte.
     
  17. INTEG

    INTEG

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    stimmt, zumal der Ausgangssachverhalt ein etwas anderer ist.
    Leider hat mir Josef auf meine Frage noch nicht geantwortet.
     
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