Gewährleistung

Diskutiere Gewährleistung im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forumsmitglieder, ich habe eine Frage an die Experten (in diesem Fall Malermeister, Sachverständigen, evtl. Baurechtler). Ich...

  1. karle

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    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe eine Frage an die Experten (in diesem Fall Malermeister, Sachverständigen, evtl. Baurechtler).

    Ich (junger Malermeister) habe aktuell zwei ähnliche Fälle, bei denen ich mir nicht sicher bin ob es sich tatsächlich um Mängel handelt.
    Mängel sind es natürlich schon, aber ob diese im Rahmen der Gewährleistung zu beheben sind.

    Fall 1:

    EFH, innen, ca 400m² Altanstrich komplett anschleifen, Macken etc. spachteln, Vlies tapezieren (Akkordvlies Z) und Anstrich (Sylitol Lithosil). Soweit das LV (mit Architekt).
    Nach ca. 6 Monaten öffnete sich an einer Decke eine Stoß. Dieser wurde natürlich sofort nachgeklebt etc. Das passierte dann aber im selben Raum noch zweimal, bis ich skeptisch wurde und die Bahn etwas abzog. An der Tapete klebte bombenfest eine Farbschicht und darunter war eindeutig Leimfarbe zu erkennen.
    D.h. irgendwann einmal wurde hier mit Leimfarbe gestrichen, und bei der nächsten Renovierung mit Dispersion. Natürlich habe ich bei der ersten Begehung geprüft ob irgendwo Leimfarbe gestrichen wurde (Gebäude ist schon etwas älter). Aber unter der Disp. ist diese ja nicht zu erkennen.
    Archi meint nur --> schlecht geklebt --> Mängel.

    Fall 2:

    MFH Bj. 50er, Fassade wurde renoviert, incl. Balkonuntersichten (nur Anstrich).
    Nach 3 Jahren blatzt die Farbe an einer Balkonuntersicht auf.
    Ich hingefahren, gekratzt, und festgestellt, dass unter den zig Farbschichten eine Schicht liegt die sehr stark kreidet. Ich vermute ein Mieter hat hier einmal mit billiger Fassadenfarbe oder Innendispersion selbst gestrichen. Durch die vielen Anstriche wurde die Oberflächenspannung zu hoch, dass es jetzt an dieser Schicht abplatzt.
    Hausverwaltung meint --> falsch gestrichen (???)


    Was haltet Ihr davon?

    Gruß
    Karle
     
  2. #2 weissnix, 10.07.2009
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    tja karle,
    das sieht nach einem klassischen eigentor aus.
    du musst vor beginn der arbeit den untergrund prüfen. hast du es getan ?
    wenn ja schriftliche bedenkenanzeige an den archi
    wenn du es nicht getan hast, hast du deine pflicht verletzt.

    in jedem fall sieht es erstmal schlecht für dich aus.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2009
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    Ja sischer musst das beheben, wennste keine Bedenken angemeldet hast.
    Untergründe sind auf Tragfähigkeit zu prüfen. Und das bei den Baujahren kreidende Farben ZU ERWARTEN sind, sollteste eigentlich wissen.

    Also - alles neu.

    Aber vorher darfste Dich um den Mehrpreis kloppen, den Du DAMALS bekommen hättest, wennste gleich geprüft und auf das notwendige Abkratzen hingewiesen hättest.


    Aber wer sich schon als Knecht sieht...............................
     
  4. karle

    karle

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    Danke für die Antworten.

    Prüfpflichten sind mir natürlich bekannt, doch wie sollten diese in dem konkreten Fall praktikabel erfüllt werden.
    Dann müsste man ja vor Ausführung an jeder Wand/Decke in JEDEM Raum eine Art Kernbohrung durchführen um mit Sicherheit auszuschließen, dass im jeweiligen Wandaufbau kein "schwarzer Peter" sitzt.

    Wie soll das gehen?

    Für mein Verständnis beziehen sich meine Prüfpflichten (bei dieser Art von Arbeiten) auf Augenschein, Putz auf Hohlstellen untersuchen und mit dem Finger/Spucke mal rubbeln (wg. Leimfarbe).
    Wenn diese jedoch unter einer Dispersionsschicht liegt, ist das so nicht möglich.
     
  5. #5 wasweissich, 10.07.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie dick ist die farbschicht , wenn du eine kernbohrung barauchst ?

    ich hätte einen schraubendreher genommen..........
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Du haftest nicht für losen Putz, wenn das nicht beim Abkratzen hörbar hohl ist (Das könnte man Dir vielleicht vorwerfen).
    Aber ein Maler MUSS wissen, dass in Altbauten mehr als ein Farbschicht sein kann und prüfen, ob die Altanstriche tragfähig sind.

    Guck mal in die VOB, wann DU Bedenken anzumelden hast. Das kannste aber nur, wenn Du geprüft hast.
     
  7. #7 dquadrat, 11.07.2009
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    so gut wie möglich schadensbegrenzung machen uns beim nächsten mal klüger sein.

    das blöde ist, daß nicht nur kreidende anstriche problematische anstriche sein können. auf der sicheren seite ist man nie...
     
  8. Baumal

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  9. #9 CoolDaddy, 11.07.2009
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    mit dem cuttermesser ein kleines quadrat rausschneiden, so haben wir es immer gemacht.
     
  10. Baumal

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    .... schlimm genug, dass ein meister seiner
    zunft (der befugt ist auszubilden), in
    grundlagenermittlung unwissend ist...

    kernbohrung...:mauer
     
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