Einfriedung

Diskutiere Einfriedung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, habe zu diesem Thema zwar vieles, aber leider auch widersprüchliches gefunden. Meine Frage (betrifft Bayern!): Muß/darf die...

  1. #1 liju1970, 10.07.2009
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    Hallo,

    habe zu diesem Thema zwar vieles, aber leider auch widersprüchliches gefunden.
    Meine Frage (betrifft Bayern!):

    Muß/darf die Einfriedung zwischen zwei Grundstücken AUF oder AN die Grenze gebaut werden?

    Mein zukünftiger Nachbar (ich habe mein Grundstück noch nicht bebaut) will eine kleine Betonmauer + Maschendrahtzaun direkt auf die Grenze setzen.



    Viele Grüße
     
  2. #2 liju1970, 13.07.2009
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    Weiß hierüber niemand bescheid, oder handelt es sich um eine rechtliche Grauzone?

    Viele Grüße
     
  3. Julius

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    Bist Du denn grundsätzlich mit der Errichtung einer Mauer einverstanden oder nicht?
    Wenn nicht, was möchtest Du stattdessen?
    Gibt es derzeit dort schon eine Einfriedung (ggf. welche)?
    Ist überhaupt vorgeschrieben, einzufrieden?
     
  4. #4 liju1970, 13.07.2009
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    Derzeit gibt es noch keine Einfriedung. Laut Bebauungsplan ist ein Maschendrahtzaun vorgeschrieben.
    Gegen eine Mauer - auf Teilen der Strecke - habe ich eigentlich nichts.
    Mit geht es nur darum, ob eine Einfriedung AUF oder AN der Grenze zu stehen hat.
    Denn wenn eine Mauer oder ein betonierter Sockel auf der Grenze steht und in mein Grundstück ragt, könnte ich ggf. keine Grenzbebauung (z.B. Garage, etc.) vornehmen.
    Und da ich mein Grundstück noch nicht bebaut habe, möchte ich mir natürlich nicht meine Möglichkeiten bzgl. der Bebauung nehmen/einschrenken lassen.

    Würde halt gerne die rechtliche Seite kennen, um entsprechend entscheiden zu können...
     
  5. #5 Braveheart, 13.07.2009
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    ... wenn Ihr Euch auf 'irgendwas' (siehe Nachbarschaftsrecht bzw. Bebauungsplan) einigt dann kommt das auf die Grenze. Geht Ihr im Streit auseinander weil Ihr Euch uneins seid so kann jeder seine Einfriedung an die Grenze setzen d.h auf seinem Grundstück.

    Sieht bestimmt schön aus so ein Maschendrahtzaun und dahinter einer Mauer :o
     
  6. #6 EricNemo, 13.07.2009
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    wenn nix besprochen baut "gewöhnlich" der erste seine gewünschte Einfriedung (solange dort erlaubt) an seine Grenze, aber nicht ohne Zustimmung AUF die Grenze und somit AUF fremden Grund...
     
  7. Julius

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    Dann sag/schreib ihm doch, daß Du - eben wegen unklarer Nutzung Deines Grundstücks in der Zukunft - keine gemeinsame Mauer möchtest, aber nichts dagegen hast, wenn er auf seine Kosten UND vollständig auf seinem Grund eine solche errichtet.
     
  8. #8 liju1970, 13.07.2009
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    Danke, jetzt sehe ich schon klarer :-)

    Weiß einer von euch in welchem Gesetzestext dies zu finden ist?
    Bayern hat ja kein Nachbarschaftsrecht in dem Sinne und ich wurde weder in der BayBO noch im AGBGB fündig.
     
  9. #9 S.Oertel, 13.07.2009
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    Wozu brauchts da einen

    Gesetzestext? Ein bisserl Logik tuts doch auch!
    Ein GEMEINSAME Lösung wird AUF der Grenze errichtet - gibts die nicht, aus welchen Gründen auch immer, kann jeder für sich auf seinem Grundstück machen, was er möchte, sofern es nicht dem B-Plan widerspricht bzw. der Nachbar sein o.K. gibt.

    Da Du ja Momentan offensichtlich noch gar nicht weißt, was Du wo auf Deinem Grundstück bauen willst, kann er entweder warten, bis Du soweit bist, einen Maschendrahtzaun mit Deinem Einverständnis (lt. B-Plan) auf die Grenze setzen (die paar m für Garage sind ja schnell zurückgebaut), oder eben die gewünschte Mauer (so Du einverstanden bist) auf SEINEM Grundstück errichten.
    Dann müßte er aber soviel Abstand halten, daß Du Deine Garage noch vernünftig gründen kannst, ohne daß die Mauer umfällt...

    ...blöde Situation(!)

    Evtl. mal ein Bier, oder Weinchen zusammen schlürfen!

    Gruss
    Sven
     
  10. #10 gunther1948, 13.07.2009
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    hallo
    ich bin ziemlich sicher, daß auch die bebauungspläne in bayern nicht zwingend einen maschendrahtzaun fordern sondern ein mögliche abgrenzung mit dem maschengedöns erlaubt ist.
    rheinlandpfalz- gemeinsame mauer mittig grenze.
    nur einer eine mauer ist an der grenze schluß.

    gruss aus de pfalz
     
  11. Eric

    Eric

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  12. #12 liju1970, 14.07.2009
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    Besten Dank für die Infos!

    Viele Grüße
     
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