eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss-wie zählt Luftraum?

Diskutiere eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss-wie zählt Luftraum? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, hier kommt eine Frage von ratlosen Bauherren: Wir möchten ein Einfamilienhaus mit kleinem Atelier bauen. Der Bebauungsplan...

  1. #1 SvenjaB, 11.07.2009
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    Hallo Experten,

    hier kommt eine Frage von ratlosen Bauherren:
    Wir möchten ein Einfamilienhaus mit kleinem Atelier bauen.
    Der Bebauungsplan schreibt eine eingeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss ( Satteldach mit 40-50° Neigung) vor.
    Das Atelier soll ein hoher Raum werden, daher lassen wir hier den Fussboden des 1.OG ( oder die Decke des EG) weg. Es gibt eine kleine Galerie, ansonsten bleibt auf Höhe des 1. OG Luftraum.
    Wir wurden so informiert dass Luftraum nicht zur Berechnung der Eingeschossigkeit zählt.
    In der Landesbauordnung Schleswig-Holstein steht dazu:

    "...Staffelgeschosse sind Vollgeschosse wenn sie über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine Höhe von 2,30m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüberliegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante Dachhaut gemessen."

    Dementsprechend haben wir den Kniestock mit 60 cm Höhe angesetzt.
    Gestern haben wir von einem Herrn beim Bauamt erfahren dass Luftraum wie ein Raum mit Fussboden gerechnet wird.

    Mit dieser Ansicht müssten wir den Kniestock bis auf ca. 10 cm reduzieren.
    Neue Pläne anfertigen...

    Bevor wir das tun wollen wir gerne Gewissheit darüber haben.
    Was ist richtig? Gibt es dazu Regeln? Urteile? Ist es Auslegungssache?

    Wir freuen uns auf eine Antwort!

    Herzlichen Dank für die Mühe!
    Mit lieben Gruss,
    Svenja
     
  2. #2 Thomas B, 11.07.2009
    Thomas B

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    Moin!

    Das ist ja alles schön und gut, aber nicht IHR setzt etwas an, sondern der Architekt/ planer, der das Ganze beim bauamt zur Genehmigung vorlegt berät Euch bzw. "entscheidet" (in Ab- u. Rücksprache mit Euch...logo!), ob so etwas überhaupt geht! Schließlich schuldet er die genehmiguunsfähige Leistung.

    Kann gut sein! Aber: wenn der Kollege sich hier bzgl. der Festsetzungehb des B-Planes nicht schlau gemacht hat: Pech (für ihn!). Pech für Euch: Ihr verliert etwas Zeit....stimmt. Aber das war es dann auch schon.

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 MoRüBe, 11.07.2009
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  4. #4 SvenjaB, 12.07.2009
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    Danke für Eure Antworten!

    natürlich gehört die Klärung dieser Frage zu den Aufgaben des Planers.
    Und vielleicht wissen wir morgen schon mehr...
    Aber Geduld gehört nicht gerade zu meinen Stärken... lieber heute als morgen.

    Falls es keine klare Bestimmung zur Eingeschossigkeit und Luftraum gibt, wollen wir keine Zeit mit unsinnigen Versuchen verlieren.
    :deal
    Ein eindeutiger Paragraph oder ein Beschluss zu diesem Thema, auf den wir uns berufen könnten, wäre eine elegante Lösung.
    Ist das zu einfach gedacht?

    Wir freuen uns über Hinweise!
    Vielen Dank und lieben Gruss,
    Svenja
     
  5. #5 MoRüBe, 12.07.2009
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    Der Paragraph ist doch...

    ... eindeutig, man muß ihn nur umzusetzen wissen:biggthumpup:
     
  6. #6 SvenjaB, 12.07.2009
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    Warum eindeutig?

    Von Luftraum ist keine Rede!
    Was ist daran eindeutig?
    Bitte um eine Übersetzung für Laien!
     
  7. #7 MoRüBe, 12.07.2009
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    Genau dafür...

    .. gibts den Planer! Das ist seine Aufgabe! Ein Forum kann und will keine Planungsleistungen erbringen!
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2009
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    Tja - sowas kommt heraus, wenn Laien mit den D+H von der Bauordnung palavern.
    Ein(e) Planer(in) hätte da Kontra geben können - so ist nix als Verwirrung entstanden.

    Für Niedersachsen z.B. gips da was. Aber in Nds sind die Vollgeschoßregeln auch andere. Ich bin mir sicher, da gips auch für S-H was.
    Was wie wo sollte ein GUTER Planer wissen oder rausfinden können (man kann nicht alles wissen und muss es auch nicht. Man muss nur wissen, wos steht ;) )
     
  9. #9 SvenjaB, 12.07.2009
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    Bestimmt wird unser GUTER PLANER bald eine Antwort darauf wissen.

    Wir waren neugierig und hätten gerne schon am Wochenende eine Antwort bekommen.
    Daher die Frage an das Forum.
    Wir dachten bei so vielen Experten, Architekten... ist bestimmt jemand dabei der aus dem Handgelenk eine einfache Antwort weiss.
    Jetzt habe ich eher den Eindruck dass sich manche Teilnehmer gestört fühlen wenn "Laien palavern".
    Wozu gibt es dann die Möglichkeit in diesem Forum Fragen an Experten stellen zu können?
    Und warum geben Experten lieber ihren Senf dazu als eine Antwort?
     
  10. Nyles

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    Hier im Forum besteht teilweise ein erheblicher Vorbehalt dagegen, ohne die fachkundige Unterstützung eines Experten Gespräche mit der Bauaufsicht zu führen.

    Die Befürchtung ist dabei, dass man sich so Chancen verbaut, weil man mangels Fachkunde nicht gleich das richtige Kontra geben kann.

    Nachvollziehbar.

    Leider kommt das oft etwas anders rüber, als es vermutlich beabsichtigt ist.
     
  11. #11 MoRüBe, 13.07.2009
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    Die Frage: was ist ein Vollgeschoß...

    ... ist vergleichbar mit der Frage: Was ist Abseits? Abseits ist, wenn der Schiri pfeift:konfusius
     
  12. #12 Pascal82, 13.07.2009
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    Hallo,

    ich kenn mich da ja gar nicht genau aus, aber was geht denen vom bauamt an wie mein haus innen getsalltet wird??

    außen naja, muss oder soll ja noch ins landschaftsbild passen, aber schreiben die euch vor wo wie welche zimmer zu sein haben????


    gottseidank giebts bei uns keine auflagen:-) bis auf 2 stellplätze für kunden und 5 meter grenzabstand! ansonnsten narrenfreiheit "originalaussage" vom bürgermeister.....

    viele grüße
    pascal
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Leut vom Bauamt geht das was an, wenn Du mit der Innengestaltung ein Haus erschaffen willst, dass die da eigentlich nicht haben wollen :D

    @ Rübe: Aber es gint auch ne Abseitsregel - auch wenn die viele nicht verstehen
    Anders als bei *23 rennen hinter einem Ball her* gibts im Baurecht den "Videobeweis".
     
  14. #14 MoRüBe, 13.07.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ralf!...

    ... 22!:mega_lol:

    und wenn Du die Schiris mitrechnest: 25:p
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2009
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    Falsch. 25 Mann auf dem Platz - 2 Torwarte (die stehen bloß rum) macht 23 ;)
     
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