Brandschutz - Gipsplatten nachträglich bearbeiten?

Diskutiere Brandschutz - Gipsplatten nachträglich bearbeiten? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich benötige Ihre Hilfe. Wir müssen in einer ca. 20 Jahre alten, großen Verkaufshalle aufgrund einer Nutzungsänderung...

  1. #1 Kunstpark, 11.07.2009
    Kunstpark

    Kunstpark

    Dabei seit:
    11.07.2009
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Unternehmer
    Ort:
    Singen
    Hallo zusammen,
    ich benötige Ihre Hilfe. Wir müssen in einer ca. 20 Jahre alten, großen Verkaufshalle aufgrund einer Nutzungsänderung Brandschutzklasse A erreichen. Das größte Problem ist hierbei eine abgehängte Kassetten-Decke aus Gipsplatten. Diese entsprechen laut der Feuerwehr nur Klasse B und deshalb müsste die gesamte Decke ausgetauscht werden.
    Jetzt meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit die einzel herausnehmbaren Platten nachträglich zu imprägnieren oder zu beschichten, damit sie dadurch Klasse A entsprechen?
    Besten Dank!
     
  2. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Vielleicht führt eine andere Frage schon weiter. Welche Brandschutzqualität soll die abgehängte Decke mit den derzeit herausnehmbaren Platten anschließend erreichen? F 90 ?

    Schon mal " Brandschutz mit Knauf " o.ä. gelesen?
     
  3. #3 Kunstpark, 12.07.2009
    Kunstpark

    Kunstpark

    Dabei seit:
    11.07.2009
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Unternehmer
    Ort:
    Singen
    Hallo Eric,
    vielen Dank. "Brandschutz mit Knauf" habe ich schon gelesen, konnte die Antwort dort aber nicht finden. Ob wir Brandschutzqualität F90 benötigen glaube ich nicht. F30 oder F60 würde der Feuerwehr sicher reichen. Angeordnet wurde nur Baustoffklasse A.
     
  4. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Glauben darfst Du in der Kirche. Also bei der Feuerwehr nochmals nachfragen, welche Brandschutzqualität gefordert wird.

    Gesagt hast Du ja bereits:

    Diese entsprechen laut der Feuerwehr nur Klasse B und deshalb müsste die gesamte Decke ausgetauscht werden.

    Jetzt sollen wir mit Glaskugel wissen, warum die Feuerwehr den Austausch der " gesamten Decke " gefordert hat ? Unternehmer kommt von " etwas unternehmen ". Dazu gehört auch, daß man wichtige Gesprächspartner solange befragt, bis man verstanden hat, was die wollen. Ein Telefon wirst Du ja haben.
     
  5. #5 Kunstpark, 12.07.2009
    Kunstpark

    Kunstpark

    Dabei seit:
    11.07.2009
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Unternehmer
    Ort:
    Singen
    Danke, das war deutlich. :-)
    Gehen wir also von dem aus, was die Feuerwehr gesagt hat: Baustoffklasse A.

    Morgen habe ich - als Bau-Laie - noch einen Termin vor Ort, da hätte ich einfach nur gerne einen kostengünstigeren Alternativvorschlag zum Austausch der Decke präsentiert.

    Gibt es also grundsätzlich die Möglichkeit einer nachträglichen Bearbeitung der Platten?
     
  6. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Da gehört ein Fachkundiger dazu.

    Das A ist hmm aus welchem Grund?
    Die Gipsplatten allein sind nicht das Thema, die ganze Decke mit Unterkonstruktion. Ich tippe mal auf HJolzlatten oder wirklich Gips irgendwas mit B, dann hilft eh nur Austausch. Was draufpappen, pinseln usw. bleibt immer B.

    Das sind viele Kleinigkeiten. Die Feuerwehr - eher Abteilung vorbeugender Brandschutz bei Brandbverhütungsschau - wird das im Detail kaum aufdröseln wollen / können. Die sind keine Planungsabteilung.
     
  7. #7 Kunstpark, 12.07.2009
    Kunstpark

    Kunstpark

    Dabei seit:
    11.07.2009
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Unternehmer
    Ort:
    Singen
    Das "A" wurde uns auferlegt, weil in der Halle Ausstellungen stattfinden werden und wir somit der Versammlungsstättenverordnung unterliegen.

    Die Konstruktion der Decke ist wie folgt: Dach aus Stahl, darunter zur Abhängung ein Holzgerüst, dann - von unten sichtbar - eine Kassettenkonstruktion aus Leichtmetall, in die die Platten reingelegt sind.

    Natürlich haben wir auch einen "fachkundigen" Architekten. Nur der war sofort der Meinung, "am besten alles runter und ganz neu machen". Aber der muss den Spaß ja auch nicht bezahlen...

    Ja, bauen ist aufregend und macht manchmal auch richtig Freude. ;-)
     
  8. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Wenn Du so weitermachst und nicht zuhörst, liest und verstehst, macht das Bauen ganz schnell richtig Streß und es ist bald aus die Maus mit " Unternehmer ".

    Dein " A " für ein Deckenteil ( = eingelegter Gipskarton in eine Leichtmetall-Kasettenkonstruktion ) ist uninteressant. Es interessiert allein die Anforderung an die Decke als ganzes System nach der geplanten Umnutzung der ehemaligen Verkaufshalle in eine Versammlungsstätte. Durch die Umnutzung fällt der bisherige Bestandsschutz für die Verkaufshalle weg und es werden komplett neue Brandschutzanforderungen an die künftige Nutzung als Versammlungsstätte gestellt. Insofern wird Dir der Architekt völlig zu Recht gesagt haben, daß der Brandschutz der vorhandenen Decke gegen Null geht und die komplett abgerissen werden muß.

    Brandschutz von Knauf hast Du ja. Ist dort eine Kasettendecke mit Holzunterkonstruktion abgebildet ?

    Dach wird wohl aus Trapezblech sein. Dann gilt S. 79 Mitte, unterste Spalte.
     
  9. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Aha BW, Dach von ebenerdiger Halle?
    Mehrgeschossig?

    Das muss man insgesamt betrachten. Da sind so viele Fakten einzubeziehen, dann wird erst ein Schuh draus.

    Ausstellungsraum -> VStättVO, wenn das nur bei der Decke bleibt dann ist das doch locker.
     
  10. #10 Gast943916, 13.07.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    die Frage die sich mir stellt ist, was meint er mit "A"? Könnte es sein, dass die FW meinte meue Decke mit A 1 oder 2 Material?
    Es gibt Feuerschutzkonstruktionen mit F 30 / 60 / 90 / 120 usw.
    Der Beschreibung nach handelt es sich hier um eine Mineralfaserdecke " OWA" oder "AMF"
    und die ist nachträglich nicht zu ertüchtigen auf irgendeine Brandschutzklasse.
    Die gibt es sogar in F 90 Qualität, aber das muss beim Aufbau bereits berücksichtigt werden.
    Und wie Eric sagt: genau hinhören oder besser, schriftlich fixieren.
     
  11. Peeder

    Peeder

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    4.801
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Trockenbauer
    Ort:
    Wallhausen
    Benutzertitelzusatz:
    Hersteller GK-Falt und Formteile
    :28:

    und zwar die Zwischendecke in Verbindung Dach - Trapetzblech- F 0

    Also interessiert die Anforderung F 30/60 /90

    und die Brandbeanspruchung -
    a. von unten
    b. selbständig ( oben und unten )

    Dabei könnte die Zwischendecke ohne weiteres z.B. die Klassifizierung F 30 AB haben. (AbZ )

    Als Beispiel wäre eine Zwischendecke F 30 A Brandbeanspruchung von Unten eine der leichtesten Übungen .

    nun, dann soll er mal sagen, was gefordert ist, dann konnen andere Fachkundige auch ein System vorschlagen.


    Peeder

    Feuer ist meine Leidenschaft
     
  12. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Versammlungsstättenverordnung:

    Da kommen dann selbstständige Anforderungen an die Brennbarkeit:

    ... nicht brennbare ... -> A1 oder A2 egal was für ein Fxx

    Und bei den Decken sind die Unterkonstruktionen ganz scharf im Blickfeld. Da klemmt es in der Regel.
    Wenn einer B auf A bekommt und vermarktet, der hat fürs Leben ausgesorgt.
     
  13. Peeder

    Peeder

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    4.801
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Trockenbauer
    Ort:
    Wallhausen
    Benutzertitelzusatz:
    Hersteller GK-Falt und Formteile
    aber erst > 1000m2 Grundfläche -- Bei der UK > 100 m2

    zudem sind Kabel und sonstige Leitungen im Deckenhohlraum auch Brandschutztechnisch zu verkleiden.

    Ich beuge mich aber auch gerne den Experten, wenn ich was verpasst habe.:konfusius


    Peeder
     
  14. #14 weissnix, 13.07.2009
    weissnix

    weissnix

    Dabei seit:
    29.06.2009
    Beiträge:
    153
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauleiter
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    Lerne zu klagen, ohne zu leiden
    eine decke aufzuwerten gelingt nicht.

    nur das GANZE system ist allgemein bauaufsichtlich zugelassen

    patchen is nicht drin
     
  15. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Peeder kein Mensch weiss bisher genaues nicht.

    Da sind nur globale Infos geflossen. Und aus der Umnutzumng kommt idR das Kino. Bei krimskrams hätte man nicht so dolle Auflagen erlassen.
     
  16. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Was ist an den meisten Decken bauaufsichtlich zugelassen??
     
  17. #17 Kunstpark, 14.07.2009
    Kunstpark

    Kunstpark

    Dabei seit:
    11.07.2009
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Unternehmer
    Ort:
    Singen
    "Wenn Du so weitermachst und nicht zuhörst, liest und verstehst, macht das Bauen ganz schnell richtig Streß und es ist bald aus die Maus mit Unternehmer ".

    Jawohl Chef. :-)

    Vielleicht sollte ich mal richtig stellen, dass ich Unternehmerin bin. Und das seit Jahren sehr erfolgreich. Nur eben in einer ganz anderen Branche.
    Ich merke schon, es herrscht ein rauher Wind hier in der Männerdomäne.
    Aber das ist ja okay.

    Vielen Dank für den Hinweis auf die "richtige" Seite bei Knauf.
     
  18. Peeder

    Peeder

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    4.801
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Trockenbauer
    Ort:
    Wallhausen
    Benutzertitelzusatz:
    Hersteller GK-Falt und Formteile
    Das System als ganzes.

    Vom Dübel oder Schraube bis zu Beschichtung. Raumabschliessende Bauteile, Dach/ Decke ect.

    - Kindestagsstätten, Altenheime- genau so ein heisses Eisen.

    Kollege Kunstpark kann ja mal rausrücken, was tatsächlich gefordert wird,
    und dann kann man ins Eingemachte gehen.

    da widerspreche ich, selbstverständlich geht das, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

    und da man nichs genaueres weiss, weiss man nix.


    Peeder
     
  19. #19 weissnix, 15.07.2009
    weissnix

    weissnix

    Dabei seit:
    29.06.2009
    Beiträge:
    153
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauleiter
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    Lerne zu klagen, ohne zu leiden
    das gesamte system muss zugelassen sein
    klasse A ist nicht brennbar - auch die dübel nicht, die uk, die platten usw.

    kunstpark: ich gehe mal davom aus, dass du nicht selber hand anlegen willst, wenn du aus einer ganz anderen branche kommst, oder ?
     
  20. KPS.EF

    KPS.EF

    Dabei seit:
    24.09.2006
    Beiträge:
    1.316
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mathematiker
    Ort:
    Erfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Gebäudediagnostiker
    Hallo Frau "Kunstpark",

    die hier mitschreibenede Männerwelt ist bestimmt nicht so grimmig, wie vielleicht manche Formulierung vermuten ließe ... aber ...

    die mahnenden Worte an Baulaien sollten schon deutlich zum Ausdruck bringen, dass bei Brandschutzanforderungen der Spaß aufhört und die (auch persönliche) Haftungsproblematik allein schon für alle am Bau Beteiligten zur Sorgfalt bei der Planung, Ausführung und beim späteren Betreiben derartiger Objekte verpflichtet.

    Hier gilt öffentliches (Landesbau-) Recht, inkl. im zutreffenden Fall die Versammlungsstättenverordnung Ihres Bundeslandes. :deal

    Da Sie keinesfalls ohne fachliche Unterstützung auskommen, sollten Sie sich einen Bauvorlageberechtigten (Architekt bzw. Bauing.) suchen, der Sie umfassend berät, als Bauleiter im Sinne Ihrer Landesbauordnung vertritt und dafür auch die Haftung übernimmt. :28:

    Die umfassende Abklärung aller örtlich vorherrschenden Rahmenbedingungen kann leider in einem solchen Forum nicht erfolgen. :o

    Mit freundlichem Gruß aus Erfurt :winken

    KPS.EF
     
Thema:

Brandschutz - Gipsplatten nachträglich bearbeiten?

Die Seite wird geladen...

Brandschutz - Gipsplatten nachträglich bearbeiten? - Ähnliche Themen

  1. Brandschutz im Gewerberaum/Wohnhaus

    Brandschutz im Gewerberaum/Wohnhaus: Hallo Forum , wir haben ein altes Haus gekauft ( Fachwerk ) und einen Raum ( 20 m2 ) mit einen Umnutzungsantrag in einen kleinen 1 Frau...
  2. Brandschutz Holztreppe Unterseite Mehrparteienhaus

    Brandschutz Holztreppe Unterseite Mehrparteienhaus: Hier im Haus gibt es zwei übereinander liegende Keller. Vom EG in -1 führt eine Holztreppe welche bisher von unten mit Putz auf Schilfmatte...
  3. Brandschutz oder stahltür asbest

    Brandschutz oder stahltür asbest: Hallo . In unserer Wohnung wird renoviert und nun sah ich diese weiße „Füllung“ in der Tür zum Anbau . Von den Handwerkern freigelegt . Ist das...
  4. Terassenüberdachung Brandschutz Doppelhaushälfte

    Terassenüberdachung Brandschutz Doppelhaushälfte: Hallo zusammen, wir haben eine Doppelhaushälfte gebaut. Nun hat zuerst unser Nachbar der Doppelhaushälfte eine Terassenüberdachung von 6 Metern...
  5. Brandschutz bei Lüftungsrohren

    Brandschutz bei Lüftungsrohren: Liebe Forenteilnehmer, Um einen Raum zu erstellen müssen Gipskartonwände abgerissen werden. Mit den Gipskartonwänden wird gleichzeitig auch die...