Architektenkosten zu hoch?

Diskutiere Architektenkosten zu hoch? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ich hoffe hier weiß einer Rat: Wir renovieren ein Stockwerk eines 2-geschossigen Hauses. Die Räume werden zum Teil neu gestaltet (Bad vergrößert,...

  1. #1 Fryster, 12.07.2009
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    Ich hoffe hier weiß einer Rat:
    Wir renovieren ein Stockwerk eines 2-geschossigen Hauses. Die Räume werden zum Teil neu gestaltet (Bad vergrößert, Gang verkleinert, 2 weitere Wanddurchbrüche). Weiterhin wird ein Vorbau abgerissen und durch eine Veranda ersetzt. Wintergarten kommt auch noch dazu. Für die Planung wurde ein Architekt eingestaltet. Eine vorherige Kostevereinbarung bestand nicht. Der Architekt wollte "erstmal schauen was möglich ist" und ist weiterhin ein Bekannter der Familie. Anhand der alten Baupläne hat er die Änderungen vorgenommen.
    Jetzt kam die Rechnung von Pauschal 2000€ + 19% Mehrwertsteuer. Die Rechnung gibt nur an, dass dies die Kosten für die Planerstellung seien. Keine detaillierte Aufstellung der Arbeitsleistung.
    Folgende Fragen stellen sich mir:
    - Ist das einer vernünftiger Preis?
    - Detaillierte Rechnung forderbar?
    - Was kostet es dann bitte noch, wenn der Architekt die Baumaßnahmen beaufsichtigt?
    - afaik gibt es die HOAI. Kann mir einer sagen, wie er diesen Betrag evtl. errechnet hat?
    Bin für jeden Rat/Hinweis dankbar.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2009
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    Es kann gut sein, dass eine HOAI-gerechte Rechnung höher ausfällt als das, was Du da auf dem Tisch hast.
     
  3. #3 butterbär, 13.07.2009
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    aufgrund meiner erfahrungen mit solch tollen bauaufgaben ist dies noch nachgeschmissen...

    was kostest du als beamter den steuerzahler denn brutto... nimm diese zahl und errechne wieviele stunden man dann für 2000 euro arbeiten kann.

    aber mal im ernst... die hoai ist doch das papier nicht wert auf der sie gedruckt wird... in der preisklasse juckt doch eh keinen (bauherren) was drin steht.

    :winken
     
  4. #4 Charmed3, 13.07.2009
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    Hallo!
    Ich habe fast das selbe problem. Wir haben einen 2 Familienhaus altes Zechenhaus gekauft, da wir in 52qm Wohnen mit 3 Kindern wollten wir aus dem Dachgeschoss nochmal 2 Zimmern machen. Eine Freundin hat mir sein bekannte empfohlen, er würde mir das günstig machen. Als er kam hatte er den H Vertrag direkt mit er sagte es sei nur zur sicherung für ihn damit wir keinen anderen Architekten nehmen ist nur formlos, es würde nicht viel kosten, er müsste noch ausrechnen dann kann er uns den Angebot erstellen. Wir unterschrieben, weil ich meine Freundin vertraut hatte. Doch er hat das Komplette haus gemacht. Also wieviel ich noch reinstecken muß in das Haus. Und eine Rechnung von fast 8000 Euro ausgestellt. Ach ja ich kann oben im Dach immernoch nicht anfangen. Ich war deswegen schon beim Rechtsanwalt er meine er will versuchen das im Gericht wegen arglistige Täuschung hinzukriegen. Doch amenddefekt muß ich ihn trotzt dem Zahlen, wofür weis ich immernoch nicht. Ich bin stink sauer. Kann mir vieleicht jemand helfen.
     
  5. Baumal

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    ... ich bin sonst wirklich nicht so.

    aber, wenn ich mir diesen beitrag durchlese,
    möchte ich nicht alt und von dir gepflegt werden.

    entspricht deine altenpflege deinem schriftdeutsch,
    dann gute nacht....
     
  6. #6 Charmed3, 13.07.2009
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    Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen bin müde und verärgert, habe eine 5 Monate alten Baby, mache mir um die blöde Rechtschreibung zurzeit keine Gedanken, brauch nur Hilfe und keine blöden sprüche. Also bitte.
     
  7. Baumal

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    dann schlaf doch noch mal drüber.

    kein mensch kann beurteilen, wie dein
    dachgeschossausbau konzeptiert ist...
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2009
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    Ich weiß nicht, wie gut Euer Architekt war/ist, aber wenn der Anwalt das SO gesagt hat, dann ist er nicht gut.

    Es gibt DIVERSE Urteile, die besagen, dass ein Architekt KEINE Pflicht hat, über die Honorarhöhe aufzuklären!!!

    Zum Rest sag ich nix, weil ich in die Erzählung keinen Sinn reinbekomme.
    Schreib die FAKTEN nochmal, wenn das Baby schläft und die Mama ausgeschlafen ist.
     
  9. #9 Shai Hulud, 14.07.2009
    Shai Hulud

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    Welche Leistung ist denn durch den von euch unterschriebenen Vertrag beauftragt worden? Entspricht die erbrachte Leistung und die Rechnung dem Inhalt des von euch unterschriebenen Vertrages?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Shai - das sagt weder etwas über Angemessenheit der angesetzten anrechenbaren Kosten noch über die Vollständigkeit der vereinbarten Leistung.
     
  11. #11 Baufuchs, 14.07.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    stimmt genau.
    Den Rechtsawalt allerdings auch, auch wenn der das nicht hinkriegt, wovon auszugehen ist.

    Warum nicht erst mal eine detaillierte Rechnung vom Architekten fordern?
     
  12. Eric

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    Charmed hat aber nur " fast das gleiche Problem ". Insofern wissen wir nicht, ob auch in deren Fall keine prüffähige Rechnung vorgelegt wurde. Da der Anwalt den Fall mit " arglistiger Täuschung " knacken will, wird er die Prüffähigkeit der Rechnung ja wohl geklärt haben.

    Denn die schlüssige Begründung einer arglistige Täuschung in dem geschilderten Fall wäre im Gegensatz zur Feststellung, ob die Rechnung prüffähig ist oder nicht, Juristerei am Hochreck.

    Also ich wüßte nicht, wo da die " arglistige Täuschung " liegen soll. Ist das ein Fachanwalt für Familienrecht?
     
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