Generalübernehmer

Diskutiere Generalübernehmer im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir bauen mit einem Generalübernehmer, der wie es scheint die Rechnungen der Subunternehmer sehr sehr spät oder wohl gar nicht bezahlt. Mich als...

  1. thburg

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    Wir bauen mit einem Generalübernehmer, der wie es scheint die Rechnungen der Subunternehmer sehr sehr spät oder wohl gar nicht bezahlt.
    Mich als Bauherr haben schon etliche Subunternehmer angerufen und über den Generalübernehmer geklagt.

    Aktuell hat mich der Heizungsbauer angerufen und indirekt damit gedroht, dass er die Heizungsanlage wieder ausbauen wird.

    Nun zu meiner Frage: Hätte er das Recht dazu?
    Gegenüber meinem Generalübernehmer habe ich die Rechnung Fertigstellung Heizungsanlage vollständig bezahlt.
     
  2. Lukas

    Lukas

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    Hi,

    das Recht hat er dazu leider nicht. Eventuell solltest Du aber eher Deinem GÜ in den Hintern treten.

    Gruß Lukas
     
  3. #3 Thomas B, 14.07.2009
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    Was soll das bewirken, wenn er schlichtweg keine Kohle hat??? Gut möglich, daß er mit Deinen Zahlungen irgednwelche Löcher stopft und daher "Deine" Subbis nicht mehr zahlen kann bzw. so lange wartet bis Deine nächste Rechung fällig ist und mit der begleicht er danndie Rechnungen der längst fälligen Subbis. Das geht natürlich nicht ewig gut.....

    Andererseits: du hast einen Vertrag mit Deinem GÜ! den hast Du zu zahlen, die Subbis haben einen Vertrag mit dem GÜ und nicht mit Dir! du hats also kaum eine Handhabe ihn 8den GÜ) zu motivieren....

    Gruß

    Thomas
     
  4. gast3

    gast3 Gast

    Na ja ..

    magst ja recht haben, ich finde aber die - teils ja schon gängige - Praxis die Handwerker hinzuhalten so ziemlich zum kotzen.

    Und der Häuslebauer wird der 2. Leidtragende sein, weil die Leute, die ihre Knete nicht kriegen, auch keine vernünftige Arbeit mehr abliefern.

    also ich würde ihm mehr als nur in den Hintern treten, auch wenn ich dazu formal kein Recht hätte.

    Helge
     
  5. Lukas

    Lukas

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    Ich würde sowas Untreue dem AG gegenüber und Betrug dem AN gegenüber nennen.

    Da lauern Probleme am Bau, in der Qualität und wohl auch in Bezug auf Gewährleistung. Das werden aber Rechtsfragen, die hier nicht erörtert werden. Dazu sollteste nen Anwalt befragen.

    Gruß Lukas
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Und ich würde mal beim GÜ höflich nachfragen.
    Ich habs auch schon erlebt, das Subbis ihren AG aus Bräsigkeit in die Pfanne hauen wollten.
    Wenns wirklich klemmt, sofort zum Anwalt, um auf der sicheren Seite zu sein. (Keine unberechtigten Vorauszahlungen zu leisten)
     
  7. #7 Olaf (†), 14.07.2009
    Olaf (†)

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    Beim...

    Anwalt kannste auch gleich mal fragen: Unter bestimmten Voraussetzungen (so wie bei Dir jetzt) haste die Möglichkeit direkt an den Subbi zu zahlen. Keine Ahnung jetzt wo das stand - is aber so.
     
  8. Lukas

    Lukas

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    Der war gut, Ralf. Der GÜ wird sicher wahrheitsgemäß antworten.:mega_lol::mega_lol::mega_lol:

    :winken
     
  9. #9 Baufuchs, 14.07.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    alte Ding von 1906 "Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen" gilt wohl immer noch.

    Sollte sich der heizi mal zu Gemüte führen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Lukas - manchmal kann man aus der Art des "Nein - ich doch nicht. Nie nicht" viel raushören.
    Im Ernst, ich hab das mal erlebt, dass 3 oder 4 Subbis einen brauchbaren GÜ in die Pfanne gehauen haben mit eben solchen Anwürfen.
    Die hatten ihr Geld berechtigt nicht gekriegt, weil sie bei anderen Bauvorhaben Bockmist gebaut hatten und wussten das auch sehr gut.
    Aber auf die Tour hatten sie gedacht, ihn fertig machen zu können.
    Das war auch auf gutem Wege dahin, weil nix schneller als das Insolvenzgerücht läuft.

    Seit dem bin ich mit derartigen Aussagen immer sehr vorsichtig.
     
  11. thburg

    thburg

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    Um in Zukunft besser schlafen zu können, werde ich jetzt doch mal einen Anwalt aufsuchen.

    Welche Fachrichtung ist in diesem Fall denn die Richtige?

    privates Baurecht, Baurecht und Architektenrecht oder ganz was anderes?
     
  12. Charos

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    Eine Empfehlung an die Subunternehmer wäre auch §321 BGB (Zahlung Zug um Zug) und §648a BGB (Bauhandwerkersicherung).
     
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Generalübernehmer

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