Nach Insolvenz: welche Unterlagen brauche ich?

Diskutiere Nach Insolvenz: welche Unterlagen brauche ich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin zusammen! Wir haben richtig schön pechgehabt, denn unser GÜ (xxxxx Massivhaus GmbH) hat kurz vor Fertigstellung Insolvenz angemeldet....

  1. #1 Zweibeide, 14.07.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.07.2009
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    Moin zusammen!

    Wir haben richtig schön pechgehabt, denn unser GÜ (xxxxx Massivhaus GmbH) hat kurz vor Fertigstellung Insolvenz angemeldet.

    Nun haben wir natürlich diverse Sorgen.
    Eine davon ist, dass wir natürlich noch sehr wenige Unterlagen zu unserem Haus haben. Welche Unterlagen von kompletten Bauvorgang muss ich nun bei der Baufirma einfordern?

    Gerade bezüglich Energie, EnEV, Blower-Door und so weiter bin ich mir nicht sicher, welche Dokumente es überhaupt gibt.

    Es wäre wirklich klasse, wenn mir jemand eine Aufstellung machen könnte, oder vielleicht eine Internetseite nennt, wo es so eine Liste gibt.

    Zum Haus: EFH, 116m² Wohnfläche, ohne Keller, Wärmepumpe, zentrale Lüftungsanlage (mit WRGW), Fußbodenheizung, tja keine Ahnung, was ssonst noch wichtig ist...

    P.S.: Ich werde erst morgen wieder ins Forum gucken können, wir haben noch keinen Internetanschluss ...
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2009
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    Anfordern über den Insolvenzverwalter

    Viel wichtiger sind aber andere Dinge. Nämlich die Gewährleistung der Subunternehmer. Die stirbt eigentlich mit der Insolvenz.
    Sie kann unter bestimmten Umständen auf Sie übertragen werden. Dazu aber bitte einen Baurechts-RA befragen. NICHT den Standard-Familienanwalt (es sei denn, der wäre zufällig auch.....).

    MfG
     
  3. #3 rudi1106, 15.07.2009
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    Mit Gewährleistungsansprüchen gegen die Nachunternehmer kann man in der Insolvenz grundsätzlich nichts mehr machen. Eine Abtretung kann man wirksam nur vorab, möglichst im Vertrag, vereinbaren.

    Wichtig ist allerdings zu klären, wie es mit dem nicht fertigen Bau weiter geht. Aus Erfahrung kann ich hier nur raten: Bloß nicht ungeprüft irgendwelche Auflösungsvereinbarungen unterschreiben und keine Kündigung aussprechen, so lange nicht endgültig feststeht, dass der Unternehmer seine Tätigkeit einstellt (Das Insolvenzverfahren ist hier wohl noch nicht eröffnet).
     
  4. #4 Bauwahn, 15.07.2009
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    Rudi: Wieso kann ein Unternehmen im IV seine Gewährleistungsansprüche nicht weitergeben?
     
  5. #5 Olaf (†), 15.07.2009
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    Ein...

    Unternehmen eh nicht, höchstens der IV. Außerdem sind die Ansprüche für den Endkunden i.d.R. wertlos, weil der Subbi mit seinen Insolvenzforderungen gegen das insolvente Unternehmen aufrechnen kann.

    Keine Auflösungsvereinbarung, sondern IV auffordern zu erklären, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht -> Grundlagen kennt der Anwalt.

    Seelig und moralisch darauf einrichten, dass der IV Geld für die Unterlagen haben will, da diese zur Insolvenzmasse gehören.
     
  6. #6 rudi1106, 15.07.2009
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    Genau. Der Unternehmer selbst kann natürlich nicht mehr über die Ansprüche verfügen. Eine isolierte Abtretung durch den Insolvenzverwalter würde eine unzulässige Gläubigerbenachteiligung darstellen.

    Die Aufforderung an den Verwalter, das Wahlrecht nach § 103 InsO auszuüben geht im Prinzip erst, wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet ist.
     
  7. #7 Olaf (†), 15.07.2009
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    In...

    der vorläufigen läuft eh nix, besonders bevor sich der vorl. Verwalter über die Bautenstände eine Übersicht verschafft hat. Ausnahmen könnten VOB-Verträge (unwahrscheinlich hier) oder Klauseln sein (noch unwahrscheinlicher).
    Was Du sinnvollerweise machen könntest, wäre selbst durch einen Fachmann den Bautenstand und vor allem MÄNGEL aufnehmen zu lassen, um im Falle eines Falles Forderungen des IV entgegenzutreten.
     
  8. #8 Zweibeide, 16.07.2009
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    Moin,
    erst mal Danke für die Antworten und Hinweise.

    Bislang haben wir noch nicht wirklich viel vom IV gehört. Er hat uns nur ein Schreiben geschickt, in dem steht, dass das Insolvenzantragsverfahren eröffnet ist.
    Weiter steht dort, dass nach Rücksprache mit der Geschäftleitung der Baufirma unser Bauvorhaben leider nicht weiter ausgeführt werden kann und es für uns "ggf. Sinn macht mit den Subunternehmen neue Verträge einzugehen."
    Irgendwelche Auflösungsvereinbarungen oder Kündigungen haben wir nicht erhalten. Sehr verwunderlich!
    Für mich wirkt dieses Schreiben nicht nach einem standard IV-Vorgehen, die Formulierungen sind schon so komisch.
    Vertreten wird der IV auch durch einen Unternehmensberater, welcher uns diesen Brief geschickt hat?!??
    Ist das alles normal so?

    Wir hatten dem IV eine frei formulierte Aufforderung (nicht über einen RA, nicht nach §103) geschickt, gerade weil noch Mängel bestehen. Auf diesen Brief von uns wurde leider nicht weiter eingegangen
     
  9. R.B.

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    Handelt der "Unternehmensberater" im Auftrag des RA ....... (IV)?
    Schon mal versucht den IV direkt zu erreichen?

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Zweibeide, 16.07.2009
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    Ja, der Unternehmensberater arbeit im Auftrag des IV, und diesen können wir als Endkunden leider auch nicht direkt kontaktieren...
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2009
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    Wieso nicht????

    Der muss doch erreichbar sein.

    Ich würde ihm ganz frech schreiben, dass Sie die Zuständigkeit des Beraters anzweifeln.
     
  12. Julius

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    Allerdings!
    Notfalls fragt man ihm über das Gericht...
     
  13. #13 Olaf (†), 16.07.2009
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    Nee...

    Jungs, so wird das nix.

    Richtig ist erstmal, dass sich der (vorl.) Insolvenzverwalter durchaus Dritter bedienen darf.

    Das ändert aber nix dran, dass er rechtliche Sachen höchstpersönlich machen MUSS.

    Und da es hier um einen Haufen Schotter für den Bauherrn gehen dürfte, nochmal die dringende Empfehlung, sich einen im Insrecht bewanderten RA zur Seite zu nehmen.

    Bei der Abwicklung ist es schon ein erheblicher Unterschied, ob der Verwalter Post von Lieschen Müller oder von einem Kollegen mit Fristsetzung für die Antwort kriegt. Lieschen liegt im abzuarbeitenden Stapel ziemlich weit unten, der Kollege steht im Fristenbuch.

    Ich sprech da aus Erfahrung:D
     
  14. #14 rudi1106, 16.07.2009
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    Wieviel Geld ist denn schon gezahlt bzw. wieviel steht noch aus?
     
  15. #15 Zweibeide, 16.07.2009
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    Moin!

    Die Sache trifft uns zum Glück nicht so hart wie es hätte sein können.
    Wir hatten Glück im Unglück!

    Es fehlen "nur" noch die Innentüren (= Zimmertüren) sowie einige Restarbeiten z.B.: Einstellen von Fenstern und Haustür, Einweisung und individuelle Anpassung von Heizung und Lüftungsanlage.

    Gezahlt ist alles bis auf 3500€, die ausstehenden Restarbeiten belaufen sich auf etwas 5500€. Dies müssten wir nun also aus eigener Tasche direkt ab die Subunternehmer zahlen um den Bau fertig zu stellen.
    Wir wohnen auch bereits seit zwei Wochen im Haus, da die Wohnung bereits gekündigt war.
    Wir haben allerdings vom Bauleiter eine Bestätigung, dass wir damit keinerlei stillschweigende Abnahme getätigt haben.
     
  16. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    habt Ihr die Bestätigung schriftlich? Ist das "Euer" Bauleiter oder von der insolventen Firma?

    Grüße
    Klaus
     
  17. #17 Zweibeide, 17.07.2009
    Zweibeide

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    Moin!

    Jupp, ist unser Bauleiter von der insolventen Firma und wir haben es per Mail bekommen.

    Bis denn, Stefan
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Na dann aber noch schneller ab zum Anwalt.
     
  19. KlausK

    KlausK Gast

    Dann ist das nicht Euer Bauleiter, sondern jemand, der für die insolvente Firma arbeitet. Wem wird er wohl mehr Interesse entgegen bringen?
    Euer Bauleiter wäre er, wenn Ihr ihn beauftragt und bezahlt.

    Grüße
    Klaus
     
  20. #20 Zweibeide, 17.07.2009
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    Was soll das mit Interesse zu tun haben?
    Er hat - als der für uns zuständige Stellvertreter der Baufirma - uns eine schriftliche Bestätigung gegeben.
    eMails sind im Geschäftsleben rechtlich nicht anders bindend als Briefe auf Papier.
     
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