Keller Bodenplatte wurde nicht gedämmt! (Kfw 60)

Diskutiere Keller Bodenplatte wurde nicht gedämmt! (Kfw 60) im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe bauexperten, Ich habe in kleines Problem mit meinem Bauträger. Wir lassen eine Doppelhaushälfte bauen, es soll ein Kfw 60 Haus...

  1. assa13

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    Hallo liebe bauexperten,
    Ich habe in kleines Problem mit meinem Bauträger.

    Wir lassen eine Doppelhaushälfte bauen, es soll ein Kfw 60 Haus werden
    Keller ist gerade fertiggestellt worden.
    Und da ist schon das Problem.
    Laut Angebot sollte der Keller (Weiße Wanne) komplett von Außen
    mit Perimeterdämmung gedämmt werden, auch die Bodenplatte von unten. :deal
    Leider musste ich feststellen, dass die Bodenplatte nicht gedämmt wurde!
    Als Begründung hat der Bauleiter den Höhenunterschied zu der anderen Haushälfte genannt.
    (Kein Kfw Haus Keller wird nicht gedämmt). Stattdessen soll unser Keller von Innen gedämmt werden.
    Der Bauleiter sagt, dass es egal ist, Hauptsache die „Werte“ werden erreicht.
    Stimmt es, oder versuchen die uns zu veräppeln?
    Abgesehen davon dass die Decke näher kommt. ;)
    Gruß Andreas
     
  2. Yilmaz

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    Hauptsache innen ist genug höhe berechnet. Ich würde es ganz entspannt sehen wenn es von innen gedämmt wird. Meiner meinung nach ist es sogar noch besser. Den bei untersohlen dämmung muß die bodenplatte mit geheizt werden.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2009
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    Nö - Yilmaz.
    1) Formalismus -> Es wurde (wenn das denn drin steht) gegen den Vertrag verstoßen!
    2) Wärmebrücke -> Der Wandfuß ist jetzt ungedämmt. Das ist nicht viel, aber immerhin
    3) Was ist jetzt statt der Dämmung unter der BoPla. Eine-Betonsauberkeitsschicht? :biggthumpup: Eine Noppen- oder noch schlimmer PE-Folie?:yikes. Nackter Boden? Doppel:yikes
    4) Wenn man die BoPla nicht tiefer gelegt hat (dann hätte ja auch die Dämmung hin gepasst) kann eine gleichwertige Innendämmung wohl nur zu Lasten der Raumhöhe gehen.

    Die Moral von der Geschicht -> Sofort eigenen Sachverstand einkaufen, der sich mit dem BT/GÜ auf AUGENHÖHE unterhalten kann.
     
  4. assa13

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    Danke für die Schnellen Antworten.
    Fahre nächste Woche zum Bauleiter.
    An der Dämmung kann man eh nix mehr machen. Die haben heute EG fertiggestellt. :wow
    Die sollen mir mit dem Preis entgegenkommen, ich schätze die Innendämmung ist um einiges günstiger.
    Was meint Ihr Fußbodenheizung im EG für den halben Preis oder gar komplett umsonst?
    Immerhin habe ich 13T Eur für die Kfw 60 Mehrdämmung drauf bezahlt.
    (Kleine Solaranlage mit 300l ist auch mit drin)
    Hat jemand noch ne Idee wo ich mit den Verhandlungen ansetzen kann?
    Als Grund werde ich als erstens Vertragsbruch ansprechen, dann die schlechtere Dämmung,
    dann die Deckenhöhe und den Preis.
    Oder habt Ihr noch eine andere Idee.
    Gruß Andreas
     
  5. Julius

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    Auch Erdgeschosse kann man wieder abreißen...!
     
  6. assa13

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    Da sind wir nächstes Jahr immer noch nicht fertig:mega_lol:
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2009
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    Genau SO hat der BT/GÜ auch gedacht, als er den Murks angeordnet hat:

    Der lässt das nicht wieder abreissen - das dauert ja.

    Er hat Dich also genau da, wo er Dich haben wollte. :respekt
     
  8. #8 Baldbauherr, 16.07.2009
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    Nur mal so eine Zwischenfrage als Laie: Angebot = Vertrag = Bauleistungsbeschreibung? Wie verbindlich ist ein Angebot?
     
  9. #9 rainerS.punkt, 16.07.2009
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    Wenn das Angebot Bestandteil des Vertrags wird, ist es bindend. Die Frage ist, wie genau das Angebot die Leistungen beschreibt oder ob da ggf. Interpretationsspielraum vorhanden ist.


    Grüße
    Rainer
     
  10. Yilmaz

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    @Ralf formalismus ist richtig aber mit der wärmebrücke kann man auch übertreiben. Unzählige nicht unterkellerte gebäude haben eine solche sockeldämmung. Unter der erde ist es auf jedenfall nicht kälter im winter.
    @Julius hast du das hier :) vergessen? ohne sieht dein kommentar witziger aus.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Yilmaz - ja, natürlich stehen die auch (meine mit Innendämmung auch ;) )
    Aber wer bei der Sohlplatte schon so massiv gegen Verträge verstößt.......
     
  12. #12 Gast036816, 16.07.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Dämmung Bopla

    ZITAT:

    Leider musste ich feststellen, dass die Bodenplatte nicht gedämmt wurde!
    Als Begründung hat der Bauleiter den Höhenunterschied zu der anderen Haushälfte genannt.
    (Kein Kfw Haus Keller wird nicht gedämmt).

    Aus meiner Sicht ein Planfehler. Hier muss ein gleiches Gründungsniveau bei den DHH eingehalten werden. Dem Bauleiter blieb nichts andres übrig als so zu handeln. Die vertraglich zugesicherte Eigenschaft - Dämmung unter Bopla - wird trotzdem nicht eingehalten - Dämmung im Bodenaufbau ist lediglich Ersatz, nicht gleichwertig und ein zusätzlicher Verlust an Raumhöhe. Minderung in Höhe der Differenz - Dämmung unter Bopla und Dämmung unter dem Estrich - sollte mindestens für den Bauherrn drin sein.

    Ist denn der BT auch Errichter der anderen DHH?

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  13. #13 Baufuchs, 16.07.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der müsste

    ja nun eigentlich die Bopla oberseitig abkleben. Da wirds nix mit Differenz zu Gunsten Bauherr.
     
  14. assa13

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    Ich zitiere aus der Urkunde „ Sehr geehrten Damen und Herren.

    Aufgrund der geführten Gespräche bieten wir Ihnen die nachfolgend
    ausgeführten Sonderwünsche an.
    Angebot / Auftragsbestätigung
    Kfw Energieeffizienzhaus 70 Paket Haustyp allgemein:
    Breite bis 6 m, Länge bis 11 m bestehend aus:
    -Perimeterdämmung unter der Bodenplatte sowie der äußeren Kellerwände :Baumurks
    - Kellerfenster mit Isollierverglasung
    - wärmegedämmte Kellerfensterleibungsrahmen
    - Dampfbremsfolie unter dem Estrich im KG
    - Mehrdämmung im Bereich der Außenwände
    - Untersparrendämmung im DG
    - Solaranlage mit 4,5m² sowie 300l Warmwasserspeicher
    - Blower Door Test
    Anmerkung: Die erforderlichen Dämmstärken ergeben sich aus dem
    Energie-Einsparnachweis.

    Wie schon gesagt das steht in der Urkunde des Notars drin Schwarz auf Weiß mit rotem Stempel.
     
  15. assa13

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    @ Rolf aib

    das komplette Haus wird von der selben Firma gebaut .
     
  16. #16 Gast036816, 17.07.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Bopla gedämmt?

    Moin Moin,

    dann hätte der BT das wissen müssen und hat damit die Vertragsabweichung zu vertreten.

    Sie sollten sich externen Sachverstand als Bauleiter, Überwacher o. dgl. zur Seite nehmen, wie bereits empfohlen wurde, wer weiß was noch kommt. Der BT scheint nicht auf der Höhe der Zeit zu sein.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  17. assa13

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    Noppenfolie

    Ich meine auf den Bildern ist die Noppenfolie zu erkennen. Oder?
    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Es wäre ein leichtes gewesen, die Dämmung unter der BoPla einzubauen.

    Die Noppenfolie ist :Baumurks

    Such Dir SOFORT einen SV, der sich der Sache annimmt. Ich ahne noch ne Menge Macken mehr.
    Ist der Keller höherwertig genutzt? Dann fehlt die Dampfsperre!
    Wie sind die Rohrdurchführungen abgedichtet worden???
     
  19. assa13

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    Ist leider nur ein Handyfoto, hatte an dem Tag meine DSLR nicht dabei.
    Der Typ, der die Durchführungen gemacht hat, meinte, dass es eine Durchführung von WOLF einbetoniert worden.
    Auf dem Bild ist die Durchführung vom Nachbar, meine sieht genau so aus.

    [​IMG]
     
  20. assa13

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    "Dampfbremsfolie unter dem Estrich im KG "

    so steht es im Vertrag
     
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