Keller Bodenplatte wurde nicht gedämmt! (Kfw 60)

Diskutiere Keller Bodenplatte wurde nicht gedämmt! (Kfw 60) im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Ich würde mal vermuten, dass es gelungen ist, dem BT die KOSTEN für die FB im EG aus dem Kreuz bzw. Geldbeutel zu leiern und nicht die Änderung...

  1. lulu66

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    Ich würde mal vermuten, dass es gelungen ist, dem BT die KOSTEN für die FB im EG aus dem Kreuz bzw. Geldbeutel zu leiern und nicht die Änderung des Plans von Heizkörper auf FBH...

    Gruß
    Lutz
     
  2. #42 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Und was ist mit den anderen Etagen? Unbeheizt? Wohl kaum.
     
  3. lulu66

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    Na für die muss er die FBH gemäß Aufpreisliste noch zahlen...

    Aber ob er nun eine bereits bestellte FBH nur noch zum Teil zahlen muss, oder ob er eine ungeplante FBH ins Erdgeschoss bekommt, kann nur assa13 aufklären.

    Gruß
    Lutz
     
  4. assa13

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    Hallo Leute,
    da habt ihr mir einen Schrecken eingejagt :eek:
    Unterschrieben habe ich noch nicht, wollte mich vorher noch erkundigen.
    Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.

    1) Ja es gibt einen Wärmeschutznachweis, der Keller geht doch gar nicht in die Berechnung rein als unbewohnter Raum oder? Das Haus ist wärmebrückentechnisch komplett von dem Haus abgekapselt, sogar das Treppenhaus und die Treppe stehen nicht auf dem Kellerboden, sondern auf einem "Sockel" der Boden im EG bekommt eine 10cm dicke Isolierung + 4 cm Estrich mit FBH sogar 7cm
    2) Ja es werden KFW-Mittel beansprucht
    3) Die Berechnung hat nicht der Bauleiter gemacht, sondern ein Ing. Büro für Bauphysik.
    Hat jemand ein Anhalts Wert bei ungedämmten Bodenplatte?
    4)Tja :Roll Mindestraumhöhe noch erreicht? es bleiben mir noch 214cm
    Keller wird nicht bewohnt. Wie ist da die Mindestraumhöhe?
    5) Die Fußbodenheizung ist spezifiziert. Um die Temperatur zu senken kommt ein Mischer rein. Leider war die FBH nicht eingeplant, Kommt die FBH auf die 10cm Dämmung? oder wird nur 8cm + die FBH genommen muss ich noch klären.
    6) Goodie als Entschädigung war da nicht eingeplant. Die haben nur verpennt das im Vertrag zu Ändern (so der Verkäufer)
    7)Der normale Preis für die FBH im EG ist 3500€ + der Mischer = knapp 4000€
    Der Chef hat mir die Liste gezeigt, für den BT kostet die FBH 2300€ Netto + der Mischer

    Ich hoffe ich habe keine Frage übersehen und etwas Klarheit in die Sache reingebracht.


    Ich danke allen für die schnellen Antworten, Ich freue mich auf weitere Hinweise besonders auf die Werte, wie z.B. die Mindestraumhöhe oder der tatsächliche Verlust durch die ungedämmte Bodenplatte

    Gruß ASSA13
     
  5. Rene'

    Rene'

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    Hi!

    Ist (wird) der Keller beheizt?


    Gruß,
    Rene'
     
  6. assa13

    assa13

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    ich lass ne Vorsorge für 2 Heizkörper erstellen. Ob ich dann heize ist die andere Frage. Der Keller wird als Partyraum, und Hobbyraum benutzt.
    Die Waschmaschine wird auch da stehen.
    Wenn alles klappt, :-) werde ich die KWL (Eigenleistung) auch im Keller platzieren. Die Deckendurchbrüche sind schon bei der Erstellung von BT gemacht worden. (mein Wunsch) Die Luftleitungen werden aus dem Keller direkt zu den Räumen hochgehen... BT Drückt ein Auge zu, ich darf Zwischendurch die Rohre verlegen...
     
  7. Rene'

    Rene'

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    Anders gefragt......


    Befindet sich der Keller laut Wärmeschutznachweis innerhalb der thermischen Hülle? Hört sich nicht so an.

    Der Keller bleibt also theoretisch und praktisch erst mal unbeheizt, weil eigendlich so geplant und genehmigt, gedämmt ist aber die Kellersohle.

    Ehrlich gesagt glaube ich langsam das es bei dem Kuddelmuddel scheiss egal ist wo, ob und wie Dämmung vorhanden ist oder nicht.


    Gruß,
    Rene'
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Entweder ist der Keller in der thermischen Hülle - dann ist die fehlende Dämmung Sch.......
    Oder er ist nicht drin, dann ist die Reduzierung der Dämmstäre im EG Sch......

    Sch..... ist es so oder so. Und das weiss Dein BU auch ganz genau. Aber egal - Hauptsache er kann Dir weißmachen, er ist 4TE ärmer (und damit theo reicher).

    Hohl Dir EIGENEN Sachverstand ins Boot.
     
  9. #49 rainerS.punkt, 28.08.2009
    rainerS.punkt

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    Verpennt?? Ja hallo geht's noch? Ihr kauft keinen Fernseher für 500 Euro! Wer weiß, was die noch alles verpennt haben!? Verpennt heißt unprofessionell und das ist bei so einer Investition vollkommen inakzeptabel und würde bei mir alle Alarmglocken aktivieren.

    Ich glaube, die meisten Augen drückst du derzeit zu.

    Ich würde dem Rat vom Ralf ganz dringend folgen.

    Gruß
    Rainer
     
  10. Rene'

    Rene'

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    Der drückt kein Auge zu sondern freut sich ein zweites Loch in den Po. Sobald Du nämlich deine in Eigenleistung erstellte KWL der Kellerräume an die bestehende KWL anschliesst ist der BT aus der Gewährleistung seiner erstellten KWL-Gewerke raus.
    Schliesslich wird die KWL die der BT erstellt vorher vom Bauherren abgenommen. Führt der Bauherr dann eigenmächtig Veränderungen daran durch ist der Drops für den BT gelutscht.

    Gruß,
    Rene'

    PS: Kann mich Ralf da nur anschliessen. Hol Dir unabhängigen Sachverstand ins Boot und lasse die ganzen Berechnungen und Ausführungen mal prüfen.
     
  11. #51 gunther1948, 29.08.2009
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    hallo
    und wieder geht ein enev- nachweis die bach runter. keller jetzt beheizt => mehr volumen und umfassungsfläche => kfw kannste knicken.

    gruss aus de pfalz
     
Thema: Keller Bodenplatte wurde nicht gedämmt! (Kfw 60)
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