Real getrennte Grundstücke-WEG errichtet

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Real geteilte Grundstücke - WEG errichtet

Diese Umfrage wurde geschlossen: 24.10.2009
  1. den Architekten ??

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  2. Den Makler ???

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  1. #1 hasekraus, 16.07.2009
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    Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem:
    Wir ( Bauherrn eines Dreispänners) haben unsere Grundstücke direkt von Privat gekauft (1000m2) und haben es 3-geteilt bzw. real geteilt. Dies wusste auch der Makler und die Baufirma, die miteinander verbandelt sind.Da auf dem Grundstück von Haus 1 die drei Garagen errichtet worden sind, haben wir die Grundstücke mit Absprache mit der Baufirma und dem Makler so aufgeteilt , das jeder wieder die m2 hat die er gekauft hat. Es entsand dann auch ein gemeinsam genutzter Grund (Garagenvorplatz, Zuweg zu den Eingängen). Nach Aussage vom Makler hätten wir das mit einer Teilungserklärung mit Sondernutzungsrechten nach einer erneuten Vermessung ( Privater Vermesser) und Eintragung im Grundbuch erledigen können. Der jetzige Fall ist so. Haus 1 steht laut Katasteramtauszug 1m auf Grund von Haus 2 und Haus 2 steht 1m auf Grund von Haus 3. Die 3 Garagen gehöhren nur Haus 1 (Stehen alle auf Grund Haus 1). Jetzt müssen wir alles nochmal vermessen lassen und zwar vom Staatlichen Vermessungsamt.Kostenpunkt für jeden ca. 5000€( Vermessungsamt , Notar , Grundbuchamt). Kann mir jemand sagen ob wir den Makler oder die Baufirma oder vielleicht den Architekten dafür haftbar machen können.
     
  2. #2 saarplaner, 16.07.2009
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    Das ist eine Sache für nen Baufachanwalt!

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  3. #3 DerSuchende, 16.07.2009
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    Oblag die Vermessung des Objekts, dem "Generalunternehmer"?
    MfG
     
  4. Julius

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  5. juwido

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    Da war der Julius ja sehr direkt. Aber Umfragen, bei denen nur die Wunschantworten zur Wahl stehen, sind blöd.

    Wie das hier tatsächlich zu Stande gekommen ist und wer da wen evtl. falsch beraten hat, ist aus der Beschreibung nicht zu erkennen und wird sich wohl auch nicht mehr "gerichtssicher" nachvollziehen lassen. Bei so vielen Beteiligten könnte schon 'ne Portion Gruppendynamik mit im Spiel sein. Ist aber schon eine erstaunliche Geschichte.....:mauer.:sleeping.:respekt

    mfG juwido
     
  6. #6 Robert1, 17.07.2009
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    Wer für diesen Fehler haftet, kann dir nur ein Fachanwalt beantworten, der den ganzen Sachverhalt und auch den Ablauf kennt.

    Alternativ zu einer Vermessung könnte man auch notariell gegenseitig auf die Rechte aus dem Überbau verzichten und eine Regelung für die Garagen finden. Diese Regelung sollte dann auch dringend in das Grundbuch eingetragen werden. In diesem Fall solltet ihr euch an einen Notar wenden.
     
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