Verschnitt bei Bodenbelagsarbeiten?

Diskutiere Verschnitt bei Bodenbelagsarbeiten? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe in meiner Tätigkeit als Selbständiger PVC verlegen lassen, die VOB wurde vereinbart. Aufmaß wurde vorher genommen. Jetzt möchte...

  1. August

    August Gast

    Hallo, ich habe in meiner Tätigkeit als Selbständiger PVC verlegen lassen, die VOB wurde vereinbart. Aufmaß wurde vorher genommen. Jetzt möchte der Verleger den Verschnitt noch bezahlt haben. Ich weiss, dass keine Rechtsberatung erfolgen darf, deshalb meine Frage: Steht die Lösung in der DIN 18365? Die würde ich nämlich dann zu Rate ziehen, mit den besten Grüßen.
     
  2. Lukas

    Lukas

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    Ja August,

    so ist das, wenn man nichtmal nen Beruf hat. Dann kann man auch nicht wissen was man wie beauftragt.
    Versuchs einfach mit Denken! Warum sollte der AN den Verschnitt für Dich bezahlen? Was kann der Verleger dafür, daß der von Dir gewünschte Belag 4m breit ist, Deine Hütte aber nur 3m.

    Gruß Lukas
     
  3. #3 KesslerBau, 16.07.2009
    KesslerBau

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    Hallo,

    geb es den vorher kein Angebot?Auftagsbestätigung oder ähnliches? Wenn jemand in meinem Auftrag Boden verlegt so hat er den Verschnitt gefälligst VORHER mit in seine Kalkulation einzuberechnen.


    Gruß Jens
     
  4. #4 gunther1948, 16.07.2009
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    hall
    lukas bezahlt wird wird nach VOB was eingebaut ist und verschnitt geht mich nix an.
    ist frage der angebotskalkulation und nicht der abrechnung.
    wo kommen wir denn da hin wenn jeder zimmermann seine balkenabschnitte, jeder maurer seinen übeschüssigen beton und zerhackten steine, jeder maler seine restfarbe und tapetenreste usw. in rechnung stellt.

    gruss aus de pfalz
     
  5. Baumal

    Baumal

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    also, ich lese das so, dass der august in seiner
    selbständigen (was auch immer) tätigkeit für
    bodenbelagsarbeiten VOB vereinbart hat, sein
    subunternehmer nun aber nicht mit (wie auch immer)
    vereinbarten preisen klar kommt... ??

    suspekt, menschen ohne beruf...
     
  6. Julius

    Julius

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    Ach, daher kam der Begriff "Dummer August"...? :mega_lol:
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Nun ja

    Als selbständiger sollte man wenn man "A" diese schon konkludent vereinbart und "B" sich mit Bauen beruflich befasst

    diese auch haben, kennen und dann auch lesen...
     
  8. Lukas

    Lukas

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    Die Fage ist, was ausgeschrieben ist. Bezahlen muß den Verschnitt immer der AG.
    Um in Deinen Worten zu bleiben und mich zu wiederholen - Wo kommen wir denn hin, wenn der Verleger den Verschnitt für den AG bezahlt?
    Manch einer, egal ob Endkunde oder Archi, mags halt nicht, wenn er den Verschnitt sieht. Zahlen muß es als Letzter der Verleger. Der Archi könnte sich höchstens fragen lassen, warum er 4,05m plant und nicht 3,95. :p

    Gruß Lukas
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2009
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    Lukas - ja, zahlen tuts immer der AG. Aber bitte nicht doppelt.
    Also einmal einen EP INCL. Verschnitt und dann nochmal den Verschnitt obendrauf.
    Ent oder weder bittesehr.

    @ August.
    VOB/C-Bodenbelagsarbeiten rechtswirksam vereinbart? Text der Position?
     
  10. Lukas

    Lukas

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    Wie kommste denn auf die Idee? Das Problem bleibt die Ausschreibung oder Beauftragung. Jede Wette.:deal
    Ich werfe sowas sofort unbeantwortet weg, wenn ich die Blödheit des Ausschreibenden nur glaube zu riechen. Und das fängt beim nicht vorhandenen Verlegeplan an. Ohne den geht nichts Faires. Geben tuts den allerdings nahezu nie. Der berufslose Frageur wird nichtmal wissen, was das sein könnte.:p

    Gruß Lukas
     
  11. #11 kilianus, 16.07.2009
    kilianus

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    Wenn die DIN 18365 vereinbart ist, dann soll der AUGUST doch mal in die Ihm ausgehädigte DIN unter Ziffer 5 nachsehen.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2009
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    Seit wann braucht man für 8 mm Mosaikparkett einen Verlegeplan :D



    *duckundwech
     
  13. Baumal

    Baumal

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    wieso ihm ausgehändigte DIN?

    er ist doch:

    "Tätigkeit als Selbständiger PVC..."

    ein selbständiger PVC. :D
     
  14. Lukas

    Lukas

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    Brennholz verlege ich nicht, aber auch da sollte man sich um die Verlegung nen Kopf machen, da sich die 8mm nur auf die Materialstärke beziehen.
    Um nennenswertem Verschnitt gehts bei größeren Formaten und Belägen, die ne Richtung haben.

    Gruß Lukas
     
  15. #15 gunther1948, 16.07.2009
    gunther1948

    gunther1948

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    hallo
    und dafür bietest du bei mir einen einheitspreis pro qm an. bestandteil der ausschreibung ist eine auflistung der räume mit den abmessungen.
    was eingebaut ist wird dann bezahlt und nicht deine schnipplei wo du dich vermessen hast.
    duck und weit wech der wirft mit dem cuttermesser.

    gruss aus de pfalz
     
  16. operis

    operis

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    Manchmal wirft er auch mit Betonfräsen, da würde ich mir um sein stumpfes Messer gar keine Sorgen machen. :p


    Duck und wech, operis
     
Thema: Verschnitt bei Bodenbelagsarbeiten?
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