Rollläden defekt - Gewährleistung nach VOB

Diskutiere Rollläden defekt - Gewährleistung nach VOB im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo und guten Abend, ich bin neu hier im Forum und habe folgendes Problem. Die Familie meiner Schwester und ich haben im Jahr 2007 ein...

  1. #1 MarkBensing, 16.07.2009
    MarkBensing

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    Hallo und guten Abend,

    ich bin neu hier im Forum und habe folgendes Problem.

    Die Familie meiner Schwester und ich haben im Jahr 2007 ein Doppelhaus gekauft. Das Doppelhaus wurde im Jahr 2006 von anderen Bauherren in Auftrag gegeben und durch einen Bauträger Schlüsselfertig erstellt.

    Bei der Endabnahme durch die Bauherren wurden bestehende Mängel beseitigt und das Haus wurde mängelfrei übergeben.

    Die Gewährleistung nach VOB wurde nach dem Kauf auf uns als neue Eigentümer übertragen, wir haben das schriftlich bestätigt bekommen.

    Jetzt sind an beiden Doppelhaushälften Rolläden kaputt gegangen. An der einen Doppelhaushälfte sind 2 Rollläden defekt, an der anderen Doppelhaushälfte einer.

    Die Symptome sind bei allen Rollläden die Gleichen. Angefangen hat es im Frühling 2009, die Rolläden haben nach und nach nicht mehr richtig geschlossen. Als Höhepunkt ist ein Rollladen an einem windstillen Tag kplt. aus der Verankerung gefallen, dieser Rollladen lässt sich jetzt weder öffnen noch schließen.

    Wir haben den Mangel sofort dem Bauunternehmen gemeldet und um Beseitigung gebeten. Das Bauunternehmen hat daraufhin den Fensterbauer zu uns geschickt, er hat sich den Schaden angesehen und gesagt es würde sich um Frostschäden handeln, die Rollläden seien nicht frostsicher und der eine Rollladen sei sicherlich durch einen Sturm aus der Verankerung gerissen worden.

    Er sehe keine Gewährleistungspflicht und wir sollen den Schäden unserer Versicherung melden. Für uns ist das nicht nachvollziehbar, da der Schaden 1. im Frühjahr aufgetreten ist und 2. der Einbau von nicht frostsicheren?? Rollläden in unseren Breitengraden sehr komisch zu sein scheint.

    Wir haben diese Aussage an den Bauträger weitergegeben, er hat daraufhin den damaligen Bauleiter zu einem Vor-Ort-Termin zu uns geschickt. Er hat sich die Rollläden angesehen und uns gesagt, dass es keine Frostschäden sind (war ja auch Frühjahr) und er sich um die Beseitigung kümmern wird.

    Das war Ende April / Anfang Mai 2009. Nachdem wir dann bis Ende Juni nichts mehr gehört haben, haben wir den Bauträger schriftlich (Einschreiben + Rückschein) mit der Mängelbeseitigung bis zum 17.07.2009 beauftragt.

    Der Termin wird morgen - allem Anschein nach - verstreichen, ohne das etwas passiert ist.

    Jetzt meine Frage: Dürfen wir die Mängel durch eine andere, von uns beauftragte Firma instandsetzen lassen, und die Kosten an den Bauträger weitergeben ?

    Besten Dank schonmal und viele Grüße


    Kathrin + Mark
     
  2. Lukas

    Lukas

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    Fda

    Hai Ihr zwei!

    Fragt bitte den Anwalt. Rechtssicheres Verhalten kann Euch nur der Anwalt verklickern. Das geht im Forum leider nicht.

    Gruß Lukas
     
  3. lawyer

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    Könnte klappen, auch wenn man zur Mangelbeseitigung auffordert und nicht "mit der Mangelbeseitigung beauftragt".

    Wichtig wäre es, den bestehenden Zustand vor der Mangelbeseitigung beweiskräftig durch einen unbeteiligten Dritten zu dokumentieren.
     
  4. Lukas

    Lukas

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    Glaubst Du, daß der rechtsverdreherisch Unbedarfte allein diese Feinheiten umsetzen kann?

    Gruß Lukas
     
  5. lawyer

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    :D :D :D :D :D

    50 : 50 ? Was solls, die BH sind unverbesserlich und sparen lieber an der falschen Stelle. Zum Anwalt gehts erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

    Gruß
     
  6. #6 MarkBensing, 18.07.2009
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    Guten Morgen,

    díe gestrige Fristsetzung ist - wie sich bereits abgezeichnet hat - unbeachtet verstrichen. Nach kurzem Telefonat mit dem Generalunternehmen wurde uns mitgeteilt, dass der Fensterbauer sich weigert die Rollläden zu reparieren, da es sich lt. seiner Ansicht um einen Gewaltschaden handelt und die Rollläden (einer bekannten Marke) auch nicht frostsicher sind ??!!

    Finden wir sehr interessant, da die Rollläden in beiden Haushälften defekt sind, entsprechend muss sich wohl in beiden Häusern jemand an die Rollläden gehängt haben...

    Nächste Woche kommt ein Gutachter zu uns um den Schaden zu beurteilen (seine erste Reaktion am Telefon war ein Lachen, gefolgt von der Aussage er habe noch nie gehört das Rollläden nicht frostsicher seien).

    Anfang August haben wir dann einen Anwaltstermin.
     
  7. SvenW

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    Was soll bitte an einem Rolladen frostempfindlich sein???? Und wenn er es nicht ist wieso hat dann der Fensterbauer so ein mediterranes Modell eingebaut?

    Weis den GU darauf hin, das du die Schäden beseitigt haben willst und das es sein Job ist, sich mit dem Fensterbauer herumzustreiten. IMHO ist auch ein Rolladen der durch normale Windgewalt kaputt geht ein Gewährleistungsfall, denn Rolläden müssen sowas aushalten, bei einer Markise sieht das anders aus. Eure Dachziegel sollten im Garten liegen bevor der Rolladen aufgibt, wenn er denn korrekt bemessen/befestigt ist.
     
  8. #8 Baldbauherr, 18.07.2009
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    Na, je nachdem was man unter frostsicher versteht. Mal in der Bedienungsanleitung des Rolladens geschaut?

    Beispiel:
    Stell Dir mal vor, Dein Rolladen ist unten, es regnet dagegen und danach fällt die Temperatur auf unter 0°. Jetzt sind die Lamellen festgefroren und man zieht den Rolladen hoch? Bei Alu-Panzern ist es eventuel nicht so bedenklich, aber bei Platiklamellen........
     
Thema: Rollläden defekt - Gewährleistung nach VOB
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