Grunderwerbssteuer Rückerstattung bei Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Diskutiere Grunderwerbssteuer Rückerstattung bei Rücktritt vom Kaufvertrag ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe mich soeben hier im Forum angemeldet da ich beabsichtige ein Grundstück zu kaufen um es dann zu bebauen. Da das Grundstück...

  1. #1 tahuata, 18.07.2009
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    Hallo,

    ich habe mich soeben hier im Forum angemeldet da ich beabsichtige ein Grundstück zu kaufen um es dann zu bebauen.

    Da das Grundstück zu groß ist möchten wir es in 2 gleichgroße Hälften aufteilen. Obwohl diese Teilung z.Z. dem Bebauungsplan widerspricht hat die Gemeinde eine Änderung in Aussicht gestellt. Da der Verkäufer diese Teilung nicht beantragen möchte müssten wir mit einem Partner das gesamte Grundstück kaufen um dann die Teilung zu beantragen. Sollte diese Teilung wider Erwarten nicht genehmigt werden räumt uns der Verkäufer ein Rücktrittsrecht ein.

    Was passiert in diesem Fall mit der Grunderwerbssteuer ? Diese ist meines Wissens sofort nach dem notariellen Kaufvertrag fällig, oder ? Bekommen wir die Grunderwerbssteuer rückerstattet wenn wir vom Kauf zurücktreten ? Läßt sich dies vertraglich mit der Gemeinde regeln ?

    Danke

    Heiko
     
  2. matom

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    Hallo,


    § 15 GrEStG

    Die Steuer wird 1 Monat nach bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

    ich habe bisher zwar noch kein Grundstück gekauft aver das heisst dann wohl das du erst das Grundstück kaufst dann wird von der Behörde ein Steuerbescheid erlassen, was ja auch dauert und dann musst du in 1 monat bezahlen.


    Bleibt aber die Frage ob du die Steuer dann auch entrichten musst wenn das Grundstück wieder zurückgeht. Ich würde sagen ja! Ohne jetzt die Gesetzliche Grundlage zu kennen, denn Steuern sind Zahlungen die keiner direkten Gegenleistung bedürfen. daher würd ich sagen du musst die in jedem Fall zahlen.

    MfG
     
  3. #3 MoRüBe, 19.07.2009
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    MoRüBe Gast

  4. matom

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    Sieht doch gut für dich aus


    Wird ein Grundstückskaufvertrag innerhalb von zwei Jahren aufgehoben, ist auf Antrag die Steuerfestsetzung aufzuheben und die Steuer zurück zu erstatten (§ 16 GrEStG).
     
  5. #5 tahuata, 19.07.2009
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    Danke für die Info´s !

    Dann man los... befürchte das ich mich noch öfter in diesem Forum herumtreiben werden:biggthumpup:

    Grüsse

    Heiko
     
Thema: Grunderwerbssteuer Rückerstattung bei Rücktritt vom Kaufvertrag ?
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