Objektwert & Beleihungsauslauf

Diskutiere Objektwert & Beleihungsauslauf im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir überlegen uns ein neues Reihenhaus vom Bauträger zu kaufen. Da wir mit der Finanzierung ziemlich nah an der Beleihungsgrenze...

  1. Rusty

    Rusty

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    Hallo,

    wir überlegen uns ein neues Reihenhaus vom Bauträger zu kaufen.
    Da wir mit der Finanzierung ziemlich nah an der Beleihungsgrenze zwischen 2 Zinssätzen liegen, auf welcher Grundlage sich dieser berechnet.

    Grundpreis des Hauses wird 240000€ sein - von diesem Preis sollen auch Notargebühren und Grunderwerbssteuer fällig werden.
    Der Bauträger empfiehlt uns die ganzen Sonderwünsche nicht in den notariellen KV zu packen, um diese Kosten niedrig zu halten.
    Als Sonderwünsche kommen nochmal ca. 30000€ dazu, wovon 5000€ (davon 1/2 Materialkosten) durch Eigenleistung erbracht werden.

    Was nimmt die Bank nun als Objektwert an um den Beleihungsauslauf zu berechnen? Die Summe im notariellen Kaufvertrag oder den "tatsächlichen" Preis inkl. der Sonderwünsche (wie ausgebautes DG, Fliesen statt Teppichboden, usw.)
     
  2. derF

    derF

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    Das kann Dir nur Deine Hausbank beantworten.

    Bei Sonderwünschen kommts halt immer drauf an, ob die auch tatsächlich den Wiederverkaufswert der Immobilie steigern, oder nur das Ego des jetzigen Käufers befriedigen.
     
  3. #3 Baufuchs, 18.07.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Im

    Notarvertrag sind alle getroffenen Vereinbarungen zu beurkunden.

    (Auch wenns wegen der Grunderwerbsteuer nachteilig ist)

    Außerdem beeinflussen die Zusatzvereinbarungen (z.B. Dachausbau) sehr wohl den Beleihungswert des Objekts.
     
  4. derF

    derF

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    Ein Dachausbau ja, aber es gibt zig Sonderwüsche, die da keine positive Auswirkung haben.

    Zumal jede Bank das anders bewertet. Daher zur Hausbank gehen und nachfragen!
     
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