Einbau bodentiefer Elemente - 1,4 cm zu hoch

Diskutiere Einbau bodentiefer Elemente - 1,4 cm zu hoch im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir hatten gestern eine Besprechung mit dem Fensterbauer an unserem Neubau wegen der bodentiefen Elemente (Hebe-Schiebe, Klapptüren und...

  1. #1 Galathee, 19.07.2009
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    Hallo,
    wir hatten gestern eine Besprechung mit dem Fensterbauer an unserem Neubau wegen der bodentiefen Elemente (Hebe-Schiebe, Klapptüren und feststehende Verglasungen). In einer Etage sind diese alle um 1.3-1.4 cm zu hoch eingebaut gegenüber den Vorgaben (Ausschreibung) und der im Aufmaßprotokoll niedergeschriebenen Höhen unseres Fußbodenaufbaus.

    Es handelt sich um insgesamt 6 Elemente, die inkorrekt verbaut wurden. Der Fensterbauer artikulierte etwas in der Richtung 'Verhältnismäßigkeit', da die Korrektur sehr aufwändig ist.

    Meine Fragen:
    1. muß ich eine Abweichung akezptieren? Ich denke klar nein.

    2. muß ich mich dazu zwingen lassen, meinen Estrich im Gefälle zu verändern oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um diese Höhe zu überbrücken? Auch hier denke ich nein.

    3. bei der Korrektur (ergo Ausbau und neu setzen) sehe ich den Fensterbauer in der Pflicht, auch die notwendigen Verputzerarbeiten sowie ggfls. Arbeiten am Estrich zu bezahlen. Die Fenster sind bereits eingeputzt und die Estricharbeiten beginnen in der kommenden Woche, allerdings können wir das noch so steuern, daß andere Etagen zuerst gegossen werden. Ich sehe das so, daß der Fensterbauer auch diese Folgekosten zu tragen hat.

    Danke schon jetzt für Eure / Ihre Antworten.
     
  2. Yilmaz

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    Wenn sie das alles so sehen das handeln sie so wie sie es für richtig halten!
     
  3. #3 Olaf (†), 19.07.2009
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    Wer...

    hat denn den Meterriss gesetzt?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2009
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    Und wer hat die Arbeiten abgenommen???
    Was sagt die Bauleitung???
     
  5. #5 Olaf (†), 19.07.2009
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    Issn...

    das?
     
  6. #6 Galathee, 19.07.2009
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    Meterriss und Bauleitung

    Den Meterriss hat die Bauleitung mit dem Rohbauer gesetzt und wie gefordert angezeichnet sowie den Ort an alle beteiligten Unternehmen kommuniziert. Der Meterriss wurde auch nicht in Zweifel gezogen. Das Fensterbauunternehmen gibt zu, daß die Fenster zu hoch eingebaut wurden. Im Aufmaßprotokoll ist genau festgehalten, wie hoch der Fußbodenaufbau sein wird. Dies wurde von beiden Parteien unterzeichnet.

    Bisher ist keine Abnahme der Fenster erfolgt, außer der 'augenscheinlichen Freiheit von Beschädigungen an Glas und Rahmen', was die Bauleitung unmittelbar nach dem Einbau bestätigt hat.

    Es ist noch aufzuführen, daß der Einbau bereits einmal nachgebessert werden mußte, da ein Fenster nicht lotrecht (ich hoffe, dass schreib man so) und ein anderes Element nicht 'in der Waage' waren.

    Die Position der Bauleitung ist, daß der Einbau fehlerhaft ist (nur in dieser Etage und nur bei den bodentiefen Elementen). Sie hat sofort Bedenken gemäß VOB angemeldet. Sie vertritt auch die Position, daß ich das nicht akzeptieren muß.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2009
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    Na, dann ist doch alles gut.
    Mangel anzeigen, zu Behebung auffordern und gut ist.
     
  8. #8 Olaf (†), 19.07.2009
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    Sehter

    das kommt davon, wenn man ein Problem nicht vollständig schildert:p
    Da wird man halt auch ungerechtfertigt mal nass gemacht.:konfusius

    Bei dem Bautenstand (dumme Frage eines Richters: Warum ist denn nicht vorm Putzen kontrolliert worden?) ist die Forderung nach einem Rückbau tatsächlich unangemessen, da es sich wohl in erster Linie um einen optischen M. handelt, oder?
    Was spricht dagegen, ihm die Kosten für 1 cbm Estrich drüberzuhelfen und denselben um die 1,4 in der Etage zu erhöhen?
     
  9. #9 Galathee, 19.07.2009
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    Danke Hr Dühlmeyer

    für die Antwort. Damit hat sich für mich die Frage nach 'Verhältnismäßigkeit' und evtl. durch uns zu tolerierende Abweichungen beantwortet.

    Off topic:
    Schade, daß es Ärger gibt. Tut niemandem mehr leid als mir, denn mit den anderen Unternehmen am Bau haben wir eine sehr gute Zusammenarbeit und immer eine positive Einstellung zur Problemslösung festgestellt. Bei dem Fensterbau Unternehmen ist das Beschwerdemanagement leider sehr unschön, sowohl ggüber unserer Bauleitung als auch uns gegenüber.
    Mir sind ein gutes Klima und Vertrauen sehr wichtig, denn davon profitieren letzendlich alle Beteiligten. Die anderen Gewerke machen Freude, auch wenn nicht immer alles glatt lief. Wir bauen nicht 'billig', haben nicht knallhart um die Preise gefeilscht und haben darauf geachtet, lokale Unternehmen zu beauftragen. Das hat sich bislang in einem guten Bauablauf und in der Qualität niedergeschlagen. Hier breche ich mal eine Lanze für alle guten und soliden Handwerker. Es sollen in diesem Forum ja nicht nur Probleme angesprochen werden.
     
  10. #10 Galathee, 19.07.2009
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    an Olaf

    Hallo Olaf,
    wir haben gleichzeitig gepostet.

    Warum wurde nicht vor dem Verputzen gemessen?
    Der Fensterbauer hat einseitig den Liefertermin verschoben und zusätzlich mehrere Elemente auch noch 2 Tage später eingebaut als die Verschiebung sowieso schon bedeutete. Wir haben das toleriert, obwohl es uns im Projektplan beeinträchtigt hat (sind halt gutwillig). Da der Putzer bereits alles gerüstet hatte blieb keine Zeit zum Nachmessen, zumal die beiden 'schief' verbauten Fenster noch gemanaged werden mußten.

    Den Estrich um 1.4 cm zu erhöhen kann und will ich nicht, da damit andere Maße wie z.B. Höhe von Lichtschaltern, Steckdosen, WC, Bidet, Waschbecken etc. einen Rattenschwanz von Änderungen nach sich ziehen würden. Auch eine Bibliothek, die ich aus dem bisherigen Haus mitbringe, würde dann nicht mehr reinpassen.

    Der Mangel ist nicht rein optisch, da wir eine zusätzliche 'Stolperstufe' bekommen würden. Der Projektplan, insbesondere die Starttermine von Verputzer und Estricharbeiten waren dem Fensterbauer bekannt.
     
  11. Yilmaz

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    Vieleicht habe ich ein blackout aber wen würden die 1.4 cm was schaden? ob die flügel 1cm überm belag geht oder 2,4? olaf helf mir :wow
     
  12. #12 susannede, 19.07.2009
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    Neige prinzipiell zu Yilmaz Meinung - und würde die 1,4 cm mehr gegen einen entsprechenden Abzug bei der Rechnung des Fensterbauers in Betracht ziehen.

    Teuflisch wird es nur, wie bei meiner letzten Baustelle leider, wo die Fenster 1 cm zu tief eingebaut waren, dies aber erst nach dem Estrichguß bemerkt wurde, da der Randdämmstreifen des Estrichs einen Blick auf die Gesamtsituation lange verborgen hatte.

    Ich gebe es zu: ich hatte die Einbauhöhe der Fenster nicht nachgemessen, da die Fenster oben bereits "mehr oder weniger press" am Sturz lagen.

    Architekt hatte raumhohe Flügel mit 1 cm über FFB und 1 cm unter Abhangdecke (im ganzen Geschoss gleich, Raumtüren auch "raumhoch") geplant.

    Ergebnis: Holzflügel mußten am unteren Ende gekürzt werden.
     
  13. #13 planfix, 19.07.2009
    planfix

    planfix Gast

    Ich würde ebenfalls eher zur Toleranz neigen, es sein denn es gibt ganz zwingende Gründe die Schwelle zu vermeiden.
    Wenn die Fenster ausgebaut und neu monitiert, könnte man die Ausbesserungen im Putz vielleicht sehen.
    Wenn es wirklich notwendig ist, dann sollten die Probleme auf jeden fall vor dem Estrich gelöst werden.
    Nur wäre diese Frist für eine Mangelbeseitigung schon sehr knapp.
     
  14. #14 Olaf (†), 19.07.2009
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    Um...

    Mistverständnisse zu verhindern: Es geht mir keineswegs darum, die Schnarchnase von Kollegen da raus zu hauen.
    Aber: Dein Anspruchsdenken in allen Ehren, wir sind am Bau, und da kann schon mal was passieren - und da muss ne Lösung her, die verhältnismäßig ist. Und das ist der Komplettausbau nicht.
     
  15. #15 schriebs71, 19.07.2009
    schriebs71

    schriebs71

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    Hallo miteinander,

    Ich stimme Olaf zu, aber es gibt heute mittlerweile Laser, die sowas vermeiden!!!

    Jedoch glaube ich, dass in keinem Vertrag und in keinem Techn. Regelwerk steht, dass die Schwelle von Bodenhohen Elementen max. 1 cm sein darf!!!

    Ich weiß nicht wie ich reagieren würde, bei 6 Fenstern, aber die Welt ist es auch nicht, die Dinger umzusetzen (die Jungs haben ja Übung) und neu einzuputzen.

    Mein rein persönlicher Vorschlag, Fensterbauer setzt runter und Ihr kommt ihn beim verputzen entgegen. Aber Zwingen wird schwierig.


    MfG
     
  16. #16 Olaf (†), 19.07.2009
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    Ich...

    werf mal meinen Hut in den Ring:
    Hier wird es keinen Rückbau auf Kosten des Fb geben (außer er macht es freiwillig :irre) sondern höchstens eine (relativ geringe) Minderung.
    1,4 cm Überhöhung wäre nur dann mehr als ein optischer Mangel, wenn eine behindertengerechte Ausführung vereinbart war und nun nicht mehr gegeben ist (Und, war es so vereinbart?)
    In dem Falle wäre ein mehr an Estrich gerechtfertigt. Für Schalter und Saniobjekte gibts Inst. Zonen, also von bis. Und ne Bibliothek kann man anpassen und beides (+Estrichmehraufwand) wäre wesentlich (und darauf kommt es an) als ein Rückbau. Mal abgesehen davon dass Du mir doch nicht wirklich einreden willst, dass Deine Bibliothek von der Planung her "knirsch" ins neue Haus passen soll Dazu gebe es nämlich noch Toleranzen im Hochbau.
    Sieh zu, dass Du Dich mit dem Fb auf eine Summe x einigst, die könnte höher sein, als wenn der Kadi da was festlegt. Verlieren könnt Ihr nur beide, wenn Ihr keine Einigung erzielt.
     
  17. #17 Galathee, 21.07.2009
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    Well,,,, behindertengerecht oder zumindest 'auf das Minimum von 4cm' war vereinbart. 4 cm Minimum wegen des Terassenbelags (wir haben die nötige Tiefe der wasserführenden Schicht, aber diese magischen 4cm sind nun mal notwendig). Deshalb eine Abweichung von den 2cm, die wirklich 'behindertengerecht' sind.

    Und ja, im Wohnzimmer wurde 'press um die Bibiliothek herumgebaut', da eine Galerie darüber liegt. Deshalb verbietet sich eine Estricherhöhung. Sicher kann man eine Bibliothek umbauen oder eine neue von Paschen bestellen, aber nicht auf meine Kosten. Vereinbart waren 4cm Schwelle, jetzt haben wir 5.4.

    Scheint ja ungehörig von mir zu sein, ein Haus genau zu planen und genau ausgeführt haben zu wollen. Ich dachte eigenlich immer, daß sei mein gutes Recht und deshalb spiegeln sich die Maße ja auch in Ausschreibungen, Aumaßprotokollen und Meterriss wider.

    Es wird wohl auf eine Wertminderung herauslaufen, wenn der Unternehmer (ich sage jetzt besser Pfuscher) nicht nachbessert. Es ist beiliebe nicht der einzige Ärger mit dieser Firma; was auch der Grund ist, weshalb ich nicht sehr kompromißbereit bin.
     
  18. #18 Olaf (†), 21.07.2009
    Olaf (†)

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    Erstens,

    wer hat gesagt, dass der Umbau auf Deine Kosten geschehen soll und zweitens: :bounce: auf der Stelle bringt gar nix -> letzter Satz.
    Wenn Du es darauf ankommen läßt bin ich auf den Ausgang gespannt.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2009
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    Naja, auf den cm genau einen Raum um bestehende Möbel zu planen ist so mal eben aber auch nicht machbar, weil den Handwerkern schon ein paar Toleranzen zustehen.
    Die liegen zwar unterhalb von 1,4 cm, aber mit 2 mm ist das auch nicht getan.

    Und 4 cm sind aussen kein gültiges Maß. Da gibts 15 oder 5. Und behindertengerecht ist OHNE Schwelle (was auch geht). Die 2 cm sind nur das MAX zumutbare.

    Können denn die vorhandenen Elemente überhaupt tiefer gesetzt werden??? Wenn die jetzt schon einen guten cm oben Luft haben (wäre ja i.O.), dann sind das hinterher fast 3 cm. Da höre ich den nächsten Aufschrei.
     
  20. #20 Pascal82, 24.07.2009
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    hallo,

    so viel geschreibe wegen 1,4 cm......

    1 cm ist kein baumaß! wenns doch so sein soll musts du dir dein haus
    schon cnc drehen lassen...........

    viele grüße
    pascal
     
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