Sondernutzungsrecht im Bereich der Erdsonde für Wärmepumpe?

Diskutiere Sondernutzungsrecht im Bereich der Erdsonde für Wärmepumpe? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen ein Einfam.haus mit Einliegerwohnung. Ist aber fast wie ein Doppelhaus aufgebaut. Da keine Realteilung möglich, müssen wir einen...

  1. #1 gtedriver, 19.07.2009
    gtedriver

    gtedriver

    Dabei seit:
    15.05.2009
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Konstrukteur
    Ort:
    88273
    Hallo, wir bauen ein Einfam.haus mit Einliegerwohnung. Ist aber fast wie ein Doppelhaus aufgebaut. Da keine Realteilung möglich, müssen wir einen Teilungsvertrag nach §3 WEG machen.
    Nun die Frage: eigentlich wollten wir die Stellflächen vor dem Haus der linken bzw. rechten Partei als Sondernutzungsrechte festlegen. Auf unserer Seite sind aber die Tiefenbohrungen der WP. Jetzt sagt der Notar, in dem Bereich über der Sonde, also in meinem Hof, kann man dann nur Gemeinschaftseigentum machen. Aber irgendwie kam mir das so vor, als ob er sich da gar nicht so sicher wäre....
    Ich mein, der Heizraum ist klar, das der Gem.raum ist, aber die Tiefenbohrung?

    hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Stehe grad echt auf dem Schlauch, was mer jetzt machen sollen.

    Viele Grüße Markus.
     
  2. #2 Rokklith, 20.07.2009
    Rokklith

    Rokklith

    Dabei seit:
    07.06.2009
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Brunnenbauer
    Ort:
    Leipzig
    Sondeneigentum

    Hallo Markus

    Vorab: Der Sondenkopf wird bei etwa 1,50 m bis 1,75 m unter OKG abgelenkt und am Verteiler angeschlossen. Der Sondenkopf ist also immer tiefer als die OKG.

    Sondernutzungsrechte können nur für die Rechte vergeben werden, welche ausschließlich durch den speziellen Miteigentümer ausgeübt werden können (z.B. Hausrecht für die Wohnung, Nutzung des Stellplatz, … Kellerraum). So gesehen kannst Du oder ein Anderer an der Sonde ein solches Recht nicht ausüben, da diese unter dem Stellplatz ist. Sondereigentum kann das Sondeneigentum daher nicht sein (Entschuldigung: diese Wortspiel musste sein.:p).

    Es ist Gemeinschaftseigentum wie z.B. die Heizungsanlage im Heizraum. Eine ausdrückliche Zuordnung sollte m. E. nicht erforderlich sein – siehe letzten Satz.

    Dein Notar sollte jedoch wissen, wie eine Teilungsgenehmigung zu veranstalten ist – kostet ja auch ein bisschen was. Die 1/1000 Aufteilung und das farbige ausmalen der Grundrisse ist echt harte Arbeit. Notare haben in der Regel eine Haftflichtversicherung.

    Für den rein hypothetischen Abwasserkanal oder die Elektroleitung oder die Trinkwasserleitung unter dem Stellplatz / Kelleraum würde ja auch niemand einen Streifen Gemeinschaftseigentum durch den Stellplatz / Kellerraum fordern?!

    Grüße Hendrik
     
  3. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Warum tut man sich ein nicht-ganz-eigenes Nicht ganz-EFH an?
     
  4. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Jetzt weiß schon der Notar nicht, wie er das regeln soll. So fängt es an und so geht es dann ständig weiter.

    Ein EFH/Doppelhaushälfte nach WEG kauft man nicht! Jetzt ist noch Zeit sich von der Bude rechtzeitig zu verabschieden. KV nicht unterschreiben.
     
  5. #5 shneapfla, 21.07.2009
    shneapfla

    shneapfla

    Dabei seit:
    24.04.2008
    Beiträge:
    329
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Im schönen Bayern
    @Eric
    mir würden jetzt schon ein paar Fälle einfallen, warum man sowas machen würde (hauptsächlich Eltern/Geschwister die den Bau (vom Kaufen eines vorhandenen EFH war ja nicht die Rede) mitfinanzieren, dafür dann die Einlieger-Wohnung beziehen, aber auch korrekt im Grundbuch stehen wollen), einen pauschaler Rat gegen WEG finde ich hier - ohne nähere Kenntnis der Umstände - unangebracht...
     
  6. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Gerade mit Verwandschaft kann man den heftigsten Ärger bekommen!
     
  7. #7 shneapfla, 22.07.2009
    shneapfla

    shneapfla

    Dabei seit:
    24.04.2008
    Beiträge:
    329
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Im schönen Bayern
    Richtig. Muß man aber nicht.
     
Thema:

Sondernutzungsrecht im Bereich der Erdsonde für Wärmepumpe?

Die Seite wird geladen...

Sondernutzungsrecht im Bereich der Erdsonde für Wärmepumpe? - Ähnliche Themen

  1. Holzterrasse auf Sondernutzungsrecht (Dachterrasse)???

    Holzterrasse auf Sondernutzungsrecht (Dachterrasse)???: Hallo zusammen Wir haben momentan folgendes kleines Problem. Meine Freundin und ich haben eine Wohnung in einem Neubau gekauft. Im Erdgeschoss...
  2. Sondernutzungsrecht, Haus kaufen? Ja oder Nein.

    Sondernutzungsrecht, Haus kaufen? Ja oder Nein.: Hallo! Nachdem ich euch schon erfolgreich bezüglich eines feuchten Kellers befragt habe, lässt mich jetzt etwas Neues ins Grübeln kommen: Wir...
  3. Preisermittlung bei WEG-Anteilen mit Sondernutzungsrechten

    Preisermittlung bei WEG-Anteilen mit Sondernutzungsrechten: Hallo liebe Experten! Wir interessieren uns für eine Neubau-DHH, die noch an ein bereits bestehendes Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen gebaut...
  4. Miteigentum mit Sondernutzungsrecht an Garten

    Miteigentum mit Sondernutzungsrecht an Garten: Hallo, bin neu hier und etwas verwirrt in puncto Sondernutzungsrecht. Wir haben vor 5 Jahren in einem 3-Familienhaus zwei Wohnungen gekauft. Zu...