Rechtsgrundlage für privaten Bauherrn

Diskutiere Rechtsgrundlage für privaten Bauherrn im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Einfach nur interessehalber. Ich hatte vor kurzem die Vorlesung Vertragsrecht und VOB/HOAI. Allerdings gings da um öffentliche Bauherren. Nun...

  1. Talya

    Talya Gast

    Einfach nur interessehalber. Ich hatte vor kurzem die Vorlesung Vertragsrecht und VOB/HOAI. Allerdings gings da um öffentliche Bauherren. Nun meine Frage, auf welcher Grundlage wird in der Praxis der Vertrag zwischen einem privaten Bauherren und dem ausführenden Betrieb geschlossen? Natürlich kann der Vertrag auch auf der Basis abgeschlossen werden, aber macht das jemand (priv. Bauherr) in der Praxis wirklich?
     
  2. Charos

    Charos

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    Hatte auch grad Baurecht (öffentliches und privates).
    Bei privaten Bauherren kann man zwar die VOB vereinbaren, aber wenn sie vom Unternehmer kommt wird sie immer als AGB angesehen und unterliegt der AGB Kontrolle.
    Somit fallen alle § raus, welche schlecht/nachteilig für den Besteller/Verbraucher sind.
    Natürlich kann der Verbraucher sie auch selbst einbringen. Dann gilt sie komplett (solange keine Änderungen vorgenommen wurden).
     
  3. #3 Hendrik42, 21.07.2009
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    Bauverträge kann man nach BGB oder VOB abschliessen. Wenn die VOB nicht ausdrücklich (und wirksam, dazu gehört wohl auch die vollständige Übergabe derselben) abschliesst, gilt BGB.
     
  4. #4 Baufuchs, 21.07.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vob/b

    wird gegenüber Verbraucher nichtschon deshalb wirksam vereinbart, weil diese nachweisbar ausgehändigt wurde.

    Wie schon zuvor geschrieben, gilt VOB/B als AGB und unterliegt damit der Inhaltskontrolle.

    Diesbezügliches BGH Urteil hier
     
  5. Talya

    Talya Gast

    Aha, also ich finde das Thema sehr interessant und leider wirds auch immer wichtiger, sich da auszukennen. Schon allein, weil jeder wegen jeder Kleinigkeit heute klagt.

    Vielen Dank :)
     
  6. Charos

    Charos

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    Ja, das stimmt wohl leider.
    Fand die Vorlesung in Baurecht auch deshalb sehr interessant, weil man wußte, dass man das mal auf jeden Fall brauchen wird.

    Noch zum Thema; mit privaten Verbrauchern hat man dann in der Regel immer einen BGB Werkvertrag.
    Unser Dozent hat die Vorlesung auch mit dem Hinweis abgeschlossen, dass es eventuell in den nächsten Jahren vielleicht sogar einen eigenen Baurechts Teil im BGB geben wird.
     
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