Neubau eines Einfamilienhauses

Diskutiere Neubau eines Einfamilienhauses im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir planen den Bau eines Einfamilienhauses mit einem Bauträger. Z. zt. stehen noch 3 BT zur Auswahl. Da unsere Kenntnisse zum Thema...

  1. #1 Leffenberg, 24.07.2009
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    Hallo,

    wir planen den Bau eines Einfamilienhauses mit einem Bauträger. Z. zt. stehen noch 3 BT zur Auswahl. Da unsere Kenntnisse zum Thema bauen doch sehr übersichtlich sind, haben wir uns entschlossen, das gesamte Projekt von Beginn an durch einen Sachverständigen begleiten zu lassen. Zum "Glück2 haben wir diesen recht schnell gefunden. So weit so gut.

    Nachdem unser SV das vorliegende Angebot, die Musterbaubeschreibung und den Mustervertrag durchgearbeitet hatte, gab es eine sehr lange Liste an Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen. Das Gespräch endete damit, dass doch alle BT Verbrecher sind und wir doch lieber mit ihm, unserem "Sachverständigen" bauen sollten. Er würde für uns das Ausschreiben der Gewerke usw. übernehmen. Wir haben uns dann sofort von unserem "Sachverständigen" verabschiedet und haben in 2 Wochen einen Termin bei einem neuen Sachverständigen.

    Allerdings haben wir nächste Woche ein Beratungsgespäch bei einem unserer möglichen BT. Hier würden wir gerne schon ein paar der Anregungen unseres ehemaligen "Sachverständigen" einfließen lassen. Allerdings ist unser Vertrauen in seine Aussagen natürlich nicht mehr das allergrößte. Somit würde es mich interessieren, wie gut die Tips des "SV" waren.

    1) Sollte man als Vertragsgrundlage nur die VOB wählen und das BGB komplett ausschließen?

    2) Ist es sinnvoll, die Gewährleistungspflichten der Gewerke vom BT auf uns zu übertragen, da diese erlöschen, wenn der BT peite geht?

    3) Sollte man einen Keller grundsätzlich immer mit weißer Wanne bauen, egal wie die Bodenverhältnisse sind?

    4) Gibt es für Rolläden keinen Preisunterschied, egal ob sie aus Kunststoff oder Aluminium sind?

    5) Welche Qualität sollten z. B: Fernseh und Antennenkabel aufweisen?



    Vorab schon mal vielen Dank
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 24.07.2009
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    Fangen wir mal bei 0 an.

    Geht es wirklich um einen BT?? Ich glaube (da Sie ja mit mehreren verhandeln) aher an einen GÜ.
    Wer baut mit wem?

    Nein. Zumindest die Gewährleistung nach BGB.
    An sonsten eher Geschmackssache. In manchen Bereichen ist eher der BGB besser, in anderen eher die VOB.
    Die VOB kann aber nur (ausser Gewährleistung) als GANZES vereinbart werden. Rosinenpicken ist nicht.


    Jain. Da Ihr BT/GÜ Ihnen SEINE Verträge nicht zur Kenntnis geben wird, ist es nicht immer einfach, dann mit den Firmen zu verhandeln.
    Ausserdem geben Sie einen DER Vorteile des BT/GÜ-Bauens aus der Hand - den EINEN Ansprechpartner, der aufdröseln muss, wers verbockt hat.

    Denn anders als beim Bau mit Architekten wird der BT/GÜ DANN nicht helfend da sein. SIE müssen also (ggf. mit SV-Hilfe) einen Schuldigen finden und sich mit dessen Abwehrargumenten auseinandersetzen.

    Wenn eine Abdichtung > DIN 18195 T 4 nötig ist, ist mM - JA. Aber Achtung: Eine WW ist MEHR als nur WU-Bedong

    Sischer datt jibbet da eine Underschied.

    Das ist sowas von egal. Ich hab schon so ziemlich überall heftigsten Murks gesehen. Aber Gernsehen ging immer (wenn nicht irgendein Trollo das Kabel durchgebohrt hatte - was nix mit der Qualität der Kabel zu tun hat)
     
  3. lawyer

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    1) BGB komplett ausschließen? :mega_lol: :irre Lassen Sie den BT/GÜ ruhig die VOB stellen. Gegenüber nachteiligen Regelungen (die gibts haufenweise) können Sie sich dann immer auf eine Unwirksamkeit berufen. Noch besser wäre m.E., die VOB nicht zu vereinbaren, dann gibt es auch keinen Streit.

    2) Warum nicht, wenn der BT/GÜ trotzdem in der Gewährleistung bleibt. Aber die Abtretung könnte durch den späteren Insolvenzverwalter des BT/GÜ angefochten werden. Und: Was ist, wenn der BT/GÜ den NU nicht bezahlt hat?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 24.07.2009
    Zuletzt bearbeitet: 24.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    So lieben wir einige Anwälte. Unterschreiben Sie mal ruhig und seien Sie hinterher Schwein. Es find sich schon ein Richter, der Ihnen da raus hilft. Suuuuuuuuuuuuuuper - ehrlich. :mauer :mauer :mauer
    Wenn ich so etwas lese, könnte ich kotzen.
    Für Anwälte solcher Denkart hatte Ingo mal einen sehr passenden Begriff.

    Und wer dazu rät, die VOB gar nicht zu vereinbaren, sollte auch auf den "kleinen" Haken hinweisen, den das in Sachen Gewährleistungsverfolgung hat!!

    @ Fragesteller:
    Was lawyer hier zu erwähnen "vergessen" hat, ist, dass bei Gewährleistungsfällen in BGB-Verträgen eine so genannte aktiver Verhandlung stattfinden muss, damit Ansprüche nicht verjähren.
    Wenn Sie also nahc 4 1/2 Jahren dem GÜ einen Mangel anzeigen und der es schafft, ein halbes Jahr zu mauern, stehen SIE im Regen, denn dann ist der GÜ oft (nicht immer) raus!!!!!
    DAS ist bei VOB-Verträgen nicht so einfach!!!
     
  5. lawyer

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    Nur zu!! :D :D :D

    Na und? Wer sich nicht kümmert, hat die Gewährleistungsrechte eh nicht verdient. Die Summe der Nachteile für den BH steht m.E. in keinem Verhältnis zu den Vorteilen der VOB/B. Aber das sieht jeder anders.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 24.07.2009
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    Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. (Georg Christoph Lichtenberg)
     
  7. #7 Leffenberg, 24.07.2009
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    @ Ralf Dühlmeyer
    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Und Asche auf mein Haupt, ich meinte einen GÜ.

    Zum Thema VOB/BGB meinte der SV noch, dass nach VOB die Gewährleistung nach Mangelbehebung wieder neu beginnt (für das fehlerhafte Bauteil), nach BGB nicht. Somit kann man getrost auf das eine Jahr längere Gewährleistung verzichten. Ansonsten werde ich dann in 2 Wochen mit dem neuen SV ein wenig tiefer in die Materie einsteigen.

    Das mit der Übertragung der Gewährleistung sehe ich ähnlich. Das war z. B. einer der Gründe warum wir mit einem GÜ bauen wollen. Denn wir wollen nur eine zentrale Anlaufstelle. Würden denn die Gewährleistungspflichten tatsächlich verfallen, wenn unser GÜ pleite geht?

    Und eine Frage ist mir noch eingefallen:

    - in der einen Baubeschreibung steht, dass der Dachstuhl aus Nadelholz, Sortierklasse S10 , Schnittklasse S erstellt wird. Unser ehemaliger SV meinte das ist ein absolutes Unding. Hier muß man auf Konstruktionsholz bestehen. Ist dem so?
     
  8. #8 MoRüBe, 24.07.2009
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    MoRüBe Gast

    Na, das ist(war) ja ein Herzchen...

     
  9. AndyAC

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    NEIN-die Qualität von Antennenkabel ist nicht egal- wenn ich auch mal was total nebensächliches beitrgen darf.:sleeping
    Es gibt aber 1001 Dinge die sicher wichtiger in der Planung sind als die Festlegung von Qualität des Kabels, allerdings ist es mehr als ärgerlich wenn man schlechtes Kabel genommen hat, dann Probleme hat (z.B. DECT EInstrahlung) und es nicht mehr gewechselt bekommt, obwohl es eigentlich in Leerrohre gehört.
     
  10. lawyer

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    Na, da hätten wir doch das Gegenbeispiel für die dühlmeyersche Version. Leffenberg, was machen Sie eigentlich, wenn sich der Mangel erstmals nach 4,5 Jahren zeigt? :wow Dann wären 5 Jahre Gewährleistung wohl doch besser gewesen. :D

    Übrigens: In der kommentarlosen Mangelbeseitigung liegt stets ein Anerkenntnis mit der Folge, daß die Gewährleistung neu beginnt. Also kein Nachteil des BGB.
    Aber wer in rechtlichen Dingen auf Dipl.-Ing. hört, ... :28:
     
  11. #11 Baufuchs, 24.07.2009
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    Baufuchs Gast

    Na ja,

    trifft bei BGB und 5,5 Jahren auch zu.

    Von kommentarloser Mängelbeseitigung war bisher keine Rede. Was, wenn bei BGB Vertrag kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Mangel angezeigt wird, und der BU das einfach aussitzt, sprich schweigt?
     
  12. #12 DerSuchende, 25.07.2009
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    Nachweis der Annahme einer ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Mängelbeseitigung.
    Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne § 634 Abs. 1 BGB a.F "könnte" entbehrlich sein.
    MfG
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 25.07.2009
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    , der ist vielleicht besser dran als würde er auf einen Anwalt hören, der ungenau :smoke liest:D
    Denn der Architekt (so viel Zeit muss sein :D) schrieb oben
    @ Leffenberg
    Ich würde NIEMALS auf das eine Jahr verzichten.

    KVH ist KEIN muss. S10 in S ist (vorbehaltlich der Statik) in der Regel ausreichend.
     
  14. #14 Leffenberg, 25.07.2009
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    Hallo Andy AC,
    vielen Dank für die Antwort. Wahrscheinlich hast Du recht und es gibt wirklich wichtigere Sachen, aber trotzdem, was genau sollten wir denn in die Baubeschreibung reinschreiben lassen? "Qualität xy, Kabel werden in Leerrohre verlegt?"

    @all:
    Wir planen im Haus eine Fußbodenheizung mit Wärmepumpe und überlegen wie wir im Keller vorgehen sollen. Ist es möglich nachträglich Heizkörper anzubringen, auch wenn unsere Heizung eine geringere Temperatur benötigt, als dies für Heizkörper der Fall ist?
     
  15. lawyer

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    @ rd

    MIt dem Dipl.-Ing. war der SV des Fragestellers gemeint. :winken
     
  16. #16 windtalker, 25.07.2009
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    Natürlich geht das. Haben wir seit 30 Jahren. Hobbyraumz.B. soll ja keine 22° warm werden.

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  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 26.07.2009
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    Gehen tut viel gehen :D (:winken Julius)

    Ich kann auch heute noch den Ärmelkanal mit einem Bleriot XI überqueren. Ob das sinnvoll ist?
    Ausser für Historiker und Anhänger der Flugpioniere eher weniger.

    @ leffenberg - FBH da unten rein und gut ist

    Aber wenn ich so sehe, welche Fragen Dich bewegen, frage ich mich, ob Du die richtigen Partner im Auge hast.
    Entweder sind sie techn. zu blöd, das zu beantworten, dann :yikes
    Oder Du traust ihren Antworten nicht. Dann würde ich an Deiner Stelle mal hinterfragen, wo Du ihnen noch geringes Vertrauen entgegen bringst und was das bedeutet!
     
  18. #18 Leffenberg, 27.07.2009
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    Ich glaube das schlechte Gefühl ist durch den "SV" entstanden. Der hat wirklich versucht uns jegliches Vertrauen in die GÜ zu nehmen, um seine eigenen Ziele zu verwirklichen.

    Am Wochenende waren wir im Dauereinsatz. Dabei haben es 2 von unseren 3 Kandidaten geschafft, sich aus dem Rennen zu katapultieren. Der dritte macht einen immer besseren Eindruck. Bei dem haben wir ein gutes Gefühl. Der hat uns auch gleich von sich aus zur FBH im Keller geraten.

    Allerdings handelt es sich um einen relativ kleinen GÜ, über den man bis auf die Homepage keine Informationen im Internet findet. Ich hoffe dass wir demnächst einen guten SV finden, mit dem wir unser Vorhaben dann druchsprechen können.
     
  19. AndyAC

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    am besten ist es wenn in der Beschreibung steht: Kabel Typ xy23 vom Hersteller sowieso. Vernüftige Typen kann ich Dir gern per PN nennen. Alternativ z.B. Koaxkabel 7mm, phys. geschäumt, Innenleiter Xmm Kuper, dreifach abgeschirmt, Schirmmaß größer/gleich 120dB. Problem dabei ist immer, dass man das (praktisch) nicht nachmessen kann, insbesondere Merkmale wie Dämpfungsverhalten und Schirmmaß und mancher Billighersteller die tollsten Werte auf die Kabeltrommel schreibt, daher würde ich immer zu einem seriösen Hersteller greifen auf dessen Werte Verlass ist. Dies gilt auch im übrigen für alle anderen am Bau verwendeten Produkte, wie hier schon 100x geschrieben sollte man in der Beschreibung Formulierungen wie "oder gleichwertig" vermeiden, nachher ist es immer ein Streitpunkt, ob das verwendete Material auch wirklich gleichwertig ist.
    Solltest Du- aus welchem Grund auch immer- den dringenden Wunsch haben, nur allerbeste Qualität zu verbauen, würde ich das Kabel selber kaufen und darauf achten, daß der Eli es auch verbaut, so ne 100m Rolle ist so günstig, da kannste den BU noch nen fuffi runterhandeln und hast immer noch ein Geschäft gemacht.
    Pass aber auf bei solchen Konstellationen wegen Gewährleistung, bei Antennenkabel mag das angehen, bei anderen Gewerken kann das problematisch werden.
     
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