Wie vorgehen wenn Bauleitung pennt?

Diskutiere Wie vorgehen wenn Bauleitung pennt? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, unsere Bauleitplanung hat nun mehrfach schon verpennt Mängel schriftlich zu Rügen. Weiter kommt unser Elektriker schon seit Wochen nicht...

  1. sharky

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    Hallo,

    unsere Bauleitplanung hat nun mehrfach schon verpennt Mängel schriftlich zu Rügen. Weiter kommt unser Elektriker schon seit Wochen nicht mehr für die Endinstallation. Auch hier wurde von der Bauleitplanung keine Frist gesetzt. Wie sollen wir uns gegenüber der Bauleitung verhalten? In einem Gewerk sind die Mängel so massiv, das wir ein Beweissicherungsverfahrenbeim LG von unserem Anwalt beantragen haben lassen.
     
  2. #2 ManfredH, 24.07.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wer konkret ist denn "die Bauleitung" ?
    Architekt, Sachverständiger ? Von dir beauftragt ? Oder Angestellter eines GU ?

    ("Bauleitplanung" ist übrigens was völlig anderes, das hat mit Bauleitung = örtliche Bauüberwachung überhaupt nix zu tun)
     
  3. sharky

    sharky

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    Hui, ich wusste nicht das Bauleitplanung != Bauleitung ist, gemeint ist jedoch die Bauleitung.

    Unsere Bauleitung ist auch gleichzeitig unser Planer, beauftragt von uns selbst. Pauschal über alle LP.

    Wir bauen nicht mit einem GU, oder so. Alle Handwerker wurden von uns (Architekt und wir) ausgesucht und beauftragt.
     
  4. Julius

    Julius

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    Also sollte dies Aufgabe Eures Architekten sein, oder?
     
  5. parcus

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    Eine Bauleitplanung gibt es bei einem EFH nicht. Siehe Baugesetzbuch (BauGB)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Bauleitplanung

    Nimmt der Architekt die Bauleitung wahr, dann haftet dieser natürlich auch.
    Die ganzen Haftungsausschlüsse die da ausgedacht werden, sind alle i.d.R. Null und Nichtig.

    Ich würde dem Architekten mal klar machen, das es hier um dein Geld geht, welcher er scheinbar nicht verwalten kann und das du es doch bedauern würdest wenn es an sein Geld ginge.

    Es ist natürlich ein ungünstiger Zeitpunkt um die Schnarchnase zu feuern.

    Bedauerlicherweise ist hier die HOAI sehr nebulös, denn diese kennt nur die „Objektüberwachung (Bauüberwachung)“ und unterstellt oft eine gewisse Vertretungsbefugnis bei konkludenten Verhalten des Bauherren.
    Der Rest ist viel Gesetzesinterpretation,...

    D.h. du musst hier ganz klar nachweislich der Vorgehensweise des Architekten widersprechen.
     
  6. sharky

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    Ich habe gestern der Bauleitung recht deutlich gesagt, was wir von ihrer Vorgehensweise halten. Beim Heizungsbauer z.b. sind die Mängel eher gering. Abdichtung am Kaminrohr was nach Außen geführt wurde, fehlt. Und eine Gas-Leitung wurde anstelle von UP, AP montiert. Also leicht zu beheben.

    Allerdings sind die Mängel von unserem Fensterbauer so massiv, das wir mittlerweile 90% des Obergeschosses im Einliegerbau mit Schimmel bedekt haben, RAL Abdichtung fehlen oder falsch montiert wurden. Scheiben defekt, Profile defekt, fehlende Vershraubung der Fenster, etc. pp. Wie gesagt, sie sind so massiv das wir Klage erhoben haben müssen.

    Dazu kommt, am 04.08.2008 hat die Firma die ersten Fenster montiert. Bei der Montage des ersten Fensters war die Bauleitung Live dabei. Da hätte denen schon die Fehler auffallen müssen. Letzendlich bemerkte ich durch zufall den Fehler bei der Abdichtung. Da war bereits 90% vergipst.

    An wem bleibt die Geschichte wieder hängen? An uns!

    Wir sind eigentlich bestens versichert. Aber die Rechtschutz Versicherung übernimmt diesen Streit nicht.
     
  7. #7 lawrence, 25.07.2009
    lawrence

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    Wie hat er reagiert?!
     
  8. #8 Thomas B, 25.07.2009
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    Ahömmmm...wie lange dauert denn der Bau bzw. soll er noch dauern????? Wenn letztes Jahr im August die Fenster kamen, sollte man annehmen können, daß Ihr längst eingezogen seid.....seig Ihr aber wohl nicht....:sleeping

    Thomas
     
  9. #9 Thomas B, 25.07.2009
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    also....wenn im August letzten Jahres die Fenster kamen und der Bau bis heute unbewohnt ist, drängt sich einem natürlich die Vermutung auf, daß in der Zwischenzeit vielleicht eher selten gelüftet wurde...möglicherweise. Vielleicht liegt hier der Grund für Schimmelbefall.

    Thomas
     
  10. #10 LiBa Hannover, 25.07.2009
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    planen und bauen fängt an, wo andere aufhören
    ............war das nicht so, dass über diese forum KEINE rechtsberatung stattfinden soll????
    dieser fall gehört auf jeden fall zum rechtsanwalt und oder zur architektenkammer, dort gibt es einen schlichtungsausschuss............
     
  11. sharky

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    Mit Schweigen.


    Belüftet wurde der Bau ausreichend. Wir wohnen mittlerweile bei meinen Schwiegereltern, wenige Hundert Meter von unserem Neubau entfernt. Ich bin täglich am Bau zum lüften.
    Wenn der Schimmel durch zu geringe Lüftung enstanden wäre, würde er womöglich an der Decke beginnen. Man sieht aber eindeutig, das er von den Fenstern hinweg, nach Oben geht. Der Schimmel im Fensterbereich sitzt tief, im Deckenbereich lediglich die oberste Spachtelschicht (mehrfach gespachtelt, Q4)

    Wir stehen eigentlich kurz vorm Einzug. Der Fliesenleger ist fast fertig, bis auf die fehlende Endinstallation des Elektrikers fehlt für den Einzug lediglich noch Farbe an der Wand. Daher ist der Gerichtliche Baustop nun umso härter. Ok ... Er ist zu unseren Gunsten, aber auch nicht unbedingt günstig.

    @LiBa Hannover, wie du hier lesen kannst, sind wir schon beim Anwalt bzw. schon beim OLG.

    Ich weis das dieser Architekt eigentlich sehr gute Arbeit abliefert. Ein Bekannter von uns, selbst Tragwerksplaner, arbeitet viel mit diesem Architekt zusammen. Auch haben wir uns im Vorfeld mit Bauherren unterhalten, die mit diesem Architekt gebaut haben.

    Unser Anwalt hat uns derweil empfohlen, bisher nichts gegenüber dem Architekt zu unternehmen, im aber zum späteren Zeitpunkt den Streit zu verkünden, um in weiteren Instanzen ihn als Beklagten aufnehmen zu können.

    Eigentlich ist dies ja nicht das was wir wollen. Wir wollen mit diesem Architekt, unter Vorrausetzung das er 100% Arbeit abliefert, unser Neubau fertig bauen.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 26.07.2009
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    Ich lehne mich mal GANZ weit aus dem Fenster.

    Weil das Haus unbewohnt ist, wird nicht Stoßlüftung gemacht (5 Minuten Fenster groß auf), sondern Kipplüftung. Stimmts???

    @ all - bitte mal KEINE Kommentare hierzu, bis die Antwort da ist.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2009
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  14. sharky

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    Es wurde unterschiedlich gelüftet. Meist aber Stoslüften. Heute haben wir einen Termin mit dem Bauleiter, ich bin gespannt wie er sich heute äusert. Immerhin haben wir vor ihm den Streit zu verkünden, was er heute auch mitgeteilt bekommt.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2009
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    Ahnt ichs doch.

    So - und dann habt Ihr Euch den Schimmel über den Fenstern durch falsches Lüftungsverhalten selbst zuzuschreiben.
    Nix böser Architekt/Bauleiter.
    Falsch lüftender Bauherr. Dem eigenen Spiegelbild den Streit verkünden.

    Ach ja - auf sowas kommt auch jeder Gerichtsgutachter. Und eine (durch "Lernerfolg" hier verursachte) Aussage - immer nur Stoßlüften - würde ich als SV auch im Gutachten in Zweifel ziehen.

    Ich würde mich nicht wundern, wenn da noch mehr so Tretminen rumliegen, wo andere Prüge für eigenes Fehlverhalten bekommen sollen.
    Weil man (berechtigt oder nicht) dem Architekten in einigen Punkten etwas nahcsagen kann, ist er "selbstverständlich" an allem Schuld, was da so schiefgelaufen ist.
    Ich will den Kollegen nicht weiter in Schutz nehmen als nötig, aber wenn er Strafe verdient hat, dann NUR für das, was er WIRKLICH verbockt hat.
    Und nicht für Schimmel aus falschem Lüftungsverhalten (z.B.)
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2009
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    Erklärung nachliefer

    Durch Kipplüften unterkühlen die Wand- und Deckenpartien oberhalb des Fensters massiv, was zu Kondensatbildung führt.
    Und dem Kondensat folgt der Schimmel auf dem Fuße.

    Bei regelmäßigem und ausschließlichem Stoßlüften, verbunden mit vernünftiger Heizung, wäre es wohl nur dann zu Schimmel gekommen, wenn dort massive Wärmebrücken vorliegen würden.
     
  17. sharky

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    Und warum ist der Schimmel nur dort, wo die Abdichtung der Fenster falsch sind? Wie kommt es das es schimmelt wenn täglich gelüftet wurde? Wo war unsere KWL zu diesem Zeitpunkt? Achso, sowas regelt der Bauleiter nicht.

    Sicher wurde auch nur per Kippfenster gelüftet, oder mit geöffneter Haustür. Ich bin selbst täglich am Bau zwecks Eigenleistung. Aber i. d. R. wurde stos gelüftet.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2009
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    Woher soll ich das wissen? Diese Info wurde bis jetzt NICHT mitgeteilt. Ist ja auch unwichtig :mauer.

    Warum es schimmelt, wenn gelüftet wird? Ganz einfach. Weil per Lüften weniger Feuchte aus dem Haus geschafft wurde als aus den Bauteilen (oder sonstwoher) nachströmte. Und ggf. nicht ausreichend geheizt wurde.
    Schlicht und ergreifend!

    Stell doch mal Bilder von der Fensterabdichtung und dem Schimmel ein. VIELLEICHT kann man dann mehr sagen.
     
  19. sharky

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    Ich glaube dies am Anfang gesagt zu haben. Bilder reiche ich gerne nach, sobald ich wieder am PC bin. Poste derzeit mobil. Das eine falsche Abdichtung montiert wurde ist der Bauleitung auch nicht aufgefallen. Erst als fast die letzte Laibung geputzt wurde fiel mir das auf. Das ist der Mangel den ich bei unserer Bauleitung bemängele. Nicht der Schimmel oder die Fehler der Fenster. Dafür sind andere Schuld. Lediglich die fehlende Kontrolle, das hinterher laufen der Handwerker.

    Wenn ich das doch selbst machen muss, kann ich mir auch das Geld sparen. Es. Sind ja akut noch Mängel anderer Handwerker da, die nicht schriftlich gerügt werden.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2009
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    Irgendwie ist das alles etwas undurchsichtig
    Beim Dachstuhl hast Du gar keinen BL, da machst Du alles selber, beim Ausgleich für das WDVS ist der Planer wg Freitagabend grad mal nicht erreichbar, beim DFF gibts weder LV noch BL, dann schreibt irgendwer Mängelrügen, dann gibt es eine BL, die aber Mängel nicht gefunden haben soll ääääähhhhhhhhh :confused:

    Ist die BL vielleicht nur eine BQÜ???
     
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