Mindestabdeckung Bleischürze

Diskutiere Mindestabdeckung Bleischürze im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, auch eine Leistung , die im Leistungsverzeichnis aufgeführt ist, muß nicht erbracht werden, wenn durch andere Maßnahmen die selbe Funktion...

  1. vinc

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    Hallo,
    auch eine Leistung , die im Leistungsverzeichnis aufgeführt ist, muß nicht erbracht werden, wenn durch andere Maßnahmen die selbe Funktion erreicht wird. So der Tenor der Anwälte!!!!!! Bezahlen muss ich trotzdem, da Funkion besteht.!!

    Warum der Bauträger das riskiert:
    Das Gebäude besteht aus zwei Teilen . Ein eingeschossiger und ein zweigeschossiger Teil. Beim eingeschossigen Teil musste der Bauträger nach Fertigstellung das komplette Dach laut Gutachten abreissen. Er hatte die
    Dampfsperrfolie vergessen zu verkleben und nach Estrichlegung hatte ich eine Schimmelplantage im Dach. Gesamtschaden ca. 40000 Euronen.
    Die Motivation ist wohl Rache unter Ausnutzung der Rechtsschutzvers.

    vinc
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Der Anwalt will auf die Verhältnissmäßigkeit raus.
    Da gibt es mittlerweile auch Urteile, die das anders sehen (Vertrag ist umzusetzen!)
    Und ein GANZ wichtiges Wort hat der Anwalt dabei vergessen.
    :D
    Wie gesagt - gut gefragt ist halb gewonnen.
    Wenn der Anwalt hier mauert, dann...................

    Er soll Sie natürlich auf mögliche Konsequenzen hinweisen, aber SIE bestimmen, wo es hingeht.
     
  3. vinc

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    tja, leider bestätigt der fachdipl. des fachverbandes Bade-Würt. genau diese fachgerechte Ausführung. Und das ist der eigentliche Skandal.

    vinc
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2009
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    Was ist denn dieser Zimmererpfuscher?
    Privat-SV des BU oder Gerichts-SV????
     
  5. vinc

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    Privat-SV. Wie gesagt, offenbar hat die BauträgerFirma gute Beziehungen zum Fachverband!!

    vinc
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2009
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    Und wen juckt, was ein Parteivertreter so dahersabbelt???? Keinen!

    Dem Gerichts-SV die RICHTIGEN Fragen stellen und dann geht datt ab hier.
     
  7. AndyAC

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    Hier gebe ich Herrn Dühlmeyer Recht und habe den Eindruck Ihr Anwalt will nicht so richtig. Zum einen gibt es in der Tat Urteile, die sagen Vertrag ist Vertrag und dies bei weit höheren Summen, hier geht es doch nur um ein paar hundert €€€ , da braucht man doch mit dem Begriff Verhältnismässigkeit gar nicht anzukommen, es soll ja nicht das Haus abgerissen werden für die paar Ziegel. Dazu kommt, daß er ja das Geld eingestrichen hat für die Ziegel, da geht nächstens der BU hin, baut statt weißer Wanne einen gemauerten Keller, macht noch ein wenig KMB drumherum und sagt dann: ist doch auch dicht, den Differenzbetrag nimmt er mit.. ne, ne so gehts nicht-soll sich Dein Anwalt mal bemühen, es gibt leider auch genug unfähige bzw. unwillige Anwälte.
     
  8. vinc

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    Es liegt nicht am Anwalt. Der hat mich bisher gut vertreten.
    Es liegt am Richter, der von nix Ahnung hat und trotz der bereits vorliegenden mangelhaften Einschätzung durch einen Gerichtsgutachter den Privat-Gutachtern eine Bühne bereitet und deren Behauptungen vom Gerichtsgutachter wieder neu prüfen lässt.
    Das läuft so: 1.Gerichtsgutachter stellt klar:Belüftung ist laut Plan mangelhaft.
    2. Bauträger behauptet, eine nicht im Leistungsverzeichnis vorkommendes Lüftungsband ist eingabaut.3. Richter beauftragt Gerichtsgutachter Behauptung zu prüfen 4. Gerichtsgutachter prüft: Lüftung fehlt.5. jetzt behauptet Bauträger:Lüftung ist o.k. : man muss nur bleischürze hochbiegen. 6. Gerichtsgutachter wird wieder angefragt, ob diese Lüftung funktioniert .
    Das ist der Status quo!! Prozessdauer 2 Jahre. Meine Prognose: 7. Gerichtsgutachter wird die hochgebogene Bleischürze hoffentlich ablehnen 8. Bauträger findet neuen Privat-SV mit neuer Idee, wie man die Lüftung herstellt ohne Lüfterziegel einzubauen!!.
    Der Richter kann nichts dafür, dass er vom bau keinen Ahnung hat, er muss wohl jeder neuen Darstellung des Sachverhaltes nachgehen.
    Das eigentliche Ärgernis sind die Privat-SV, die aus unerfindlichen Gründen den Unsinn als fachgerecht verkaufen.

    vinc
     
  9. AndyAC

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    für mich falscher Ansatz:
    1. Richter sind Juristen , daher man kann es kaum glauben für jur. Argumente weit mehr empfänglich als für technische.
    2. Was steht im Vertrag? Lüftungsziegel, den sollen sie liefern und einbauen-fertig. Verhältnismässigkeit? Nicht gegeben, da die Summen recht gering sind-dann laufen die gegnerischen Gutachten ins Leere.
     
  10. vinc

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    Wenn es, wie hier im forum schon behauptet wurde, Urteile gäbe, die ein 100%iges umsetzen des Vertrages verlangen, würde das stimmen.
    Bisher hat der Richter die aber nicht beachtet, obwohl wir mehrfach auf den Vertrag hingewiesen haben.
    Kann jemand solch ein Urteil mit Aktenzeichen zitieren???
    Juristen bitte melden!!!
    Außerdem richtet sich kaum ein Richter nach dem Urteil eines anderen Landesgerichtes, das müsste schon ein höchstrichterliches Urteil sein.
    Dieses Richter schert sich halt nicht um die Verhältnismäßigkeit zwischen Gutachterkosten und Schaden.
    Ich habe am Freitag einen Anwaltstermin und werde berichten.

    Übrigens hat der Bauträger einen weiteren Sachverständigen Dipl Ing. aus Weinheim( Baden-Würt. ) als Zeugen benannt, der die die Belüftung mit hochgebogener Bleischürze(siehe Skizze unter vinc-Alben) als fachgerecht vor Gericht darstellen soll. ich vermute, die wollen den Gerichts-SV weichklopfen.

    vinc
     
  11. mls

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    hmm.. was genau hat er denn bestätigt?
    dass zwischen dachdeckung und aufgebogener bleischürze luft
    lüften kann?
    oder dass die nicht anliegende (s. fachregeln, ryker) bleischürze
    vollumfänglich allen rdt entspricht?

    ersteres ist nachvollziehbar - er sagt ja nicht, wie lange das funktioniert.
    zweiteres müsste er begründen .. danach wünsche ich gute besserung.


    die rechtliche konstellation ist merkwürdig: lüftersteine sind ausgeschrieben?
    vom bauträger? warum lässt der die dann nicht einbauen?
     
  12. vinc

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    was er genau bezeugen wird steht aus. Gerichtstermin noch nicht festgelegt.

    Warum er die Luefter nicht einbaut??-Seine Motivation kann ich nur vermuten.
    rache für ein verlorenen vorangegangenen Prozess auf Kosten der Rechtsschutzvers.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Lass das Dach doch mal durch einen EIGENEN SV untersuchen.
    Eine Rechtsschutzvers. wird der BU nicht haben für so etwas. Also könnte es gut sein, dass er eine Öffnung des Daches verhindern will, die dann weitere (viel teurere) Schweinereien ans Tageslicht bringt.
     
  14. vinc

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    der BU ist gleichzeitig Architekt und Bauleiter (Ich weiß!! Kardinalfehler)
    und da er als freier Architekt für die Bauleitung haften würde, hat die Rechtsschutzvers. des freien Architekten angeblich aus Kulanz die Kostenübernahme erklärt. Das hat er bei einem Ortstermin zumindest so angedeutet, um mir die Hoffnung zu nehmen, dass er wegen Anwaltskosten
    die Sache bleiben lässt.

    vinc
     
  15. Ryker

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    Dafuer wuerde ich sogar noch einfliegen, Reise zahlt ja der BT/GU :D
     
  16. vinc

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    Danke für das Angebot,

    ich werde am Freitag erst mal mit meinem Anwalt reden, wie er weiter vorgehen will. Vielleicht komme ich auf das Angebot zurück.

    danke

    vinc
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann prüf doch mal, wie der bei Architektenkammer gemeldet ist
    Freiberuflich, angestellt oder baugewerblich?
    Wenn NUR freiberuflich, könnte es sein, dass die AK an so einem Konstrukt sehr interessiert wäre. Könnte, weil einige Kammern da leider sehr locker mit umgehen.
     
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