Roden oder verbuddeln (verrotten) lassen?

Diskutiere Roden oder verbuddeln (verrotten) lassen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Was spricht bitteschön dagegen wenn sich jemand eimal im Gartenmarkt Round up kauft und sein Grundstück von Unkraut befreit? Wenn man auf die...

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  1. Rene'

    Rene'

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    Wenn man auf die körperliche Unversehrtheit seiner Mitmenschen, insbesondere seiner Frau, seinen eigenen Kindern und Enkelkindern scheisst spricht eigendlich nichts gegen die Verwendung von RU.


    Gruß,
    Rene'
     
  2. BJ67

    BJ67

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    Falsch, ich habe google nicht genutzt. Es gibt genug Leute, die eben auch solche Infos sammeln. Dort musste ich das Gelesene und, jetzt bitte aufgepasst, das Verstandene wieder abrufen, um es Dir übermitteln zu können.

    Außerdem haben wir Dir erst gesagt, das Zeug sei gefährlich und haben dann versucht, Deine Resistenz mit entsprechenden Links zu heilen.

    Mir hätte es schon gereicht, wenn Du gesagt hättest : Mensch da sprühe ich das Zeug nicht mehr, sondern tupfe/streiche nur noch auf die ganz extremen Unkräuter auf, für alles andere gibt es andere Mittel.

    Auch hast Du die Frage nach dem Eigentum am Grundwasser nicht beantwortet.

    Jetzt setze ich mal noch einen drauf. Lies mal im Bundesbodenschutzgesetz nach. Da steht drin was mit dem passiert der den Boden verunreinigt, wer die Dekontaminierung zu zahlen hat etc. Dabei wird übrigens kein Unterschied zwischen mein und dein gemacht. Bekommst Du eine Auflage, entsprechende Kontaminationen zu beseitigen, musst Du ran, auf eigene Kosten, bis die Gefahr gebannt ist und nicht, bis das Geld alle ist. Wenn letzteres passiert , gibt es eine Ersatzvornahme und Dein Vermögen / Lohn wirst gepfändet.

    Soviel mal noch informativ zum Selbstverständnis, Gift im eigenen Garten verkippen zu dürfen.

    Ich will Dich hier wirklich nicht persönlich angreifen, aber ich finde die Einstellung wider nun auch besseren Wissens zu sagen, ich kippe trotzdem breit, schon bedenklich.

    Eigentlich konnte ich die Verschärfung im Umgang mit den Herbiziden und Pflanzenschutzmitteln verbunden mit extremen Preissteigerungen bisher nicht nachvollziehen und hielt es für Abzocke, aber Du gibst dem Gesetzgeber mit Deiner Einstellung vollkommen Recht.
     
  3. #23 wasweissich, 27.07.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ganz wichtig wäre , einmal den ursprung des ganzen hervorholen .

    du empfiehlst einem fragenden einen internethändler , der garnicht fragt , ob man es darf , was man bestellt .
    das mittel , um das es geht ist für den privatmann zugelassen ,gebrauchsfertig verdünnt und in begrenzten mengen .

    du empfiehlst grossgebinde zu kaufen , konzentriert .....

    und findest es eine frechheit , wenn man bedenken äussert ..........

    schon merkwürdig .

    j.p.
     
  4. #24 stoschi, 27.07.2009
    stoschi

    stoschi

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    OK das mit dem Konzentrat ist vielleicht nicht ganz richtig gelaufen.Wie du geschrieben hast gibt es ja auch fertig verdünntes .Welches natürlich um ein vielfaches teurer ist!!!!!!

    Hier nochmal für die OBERSCHLAUEN :

    Roundup® Unkrautfrei
    Bekämpft nahezu alle Unkräuter und Ungräser Blattwirkung und wurzeltiefe Wirkung Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet, jedoch zur Abtötung von Rasen und Unkräutern zur Erleichterung der Neueinsaat geeignet Nicht bienengefährlich (B4)
    Inhaltsstoffe

    360 g/l Glyphosat
    (486 g/l Isopropylamin-Salz)
    Beschreibung

    Roundup® Unkrautfrei zur systemischen, wurzeltiefen Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern. Anwendbar auf gärtnerisch genutzten Wegen und Plätzen (genehmigungspflichtig), unter Kernobst und Zierpflanzen. Zur Abtötung von Rasen und Unkräutern zwecks Erleichterung der Neueinsaat.

    Gut bekämpfbar: Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel, Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich, Wiesenkerbel. Im Streichverfahren: Zaun- und Ackerwinde. Außerdem alle herkömmlichen Rasengräser.

    Nicht bekämpfbar: Salbeigamander, Giersch, Weißer Mauerpfeffer, Kleine Brennnessel, Weißklee, Acker- und Sumpfschachtelhalm.

    Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet.
    Anwendungszeitraum

    April bis Oktober
    Gebrauchsanleitung

    Anwendungshinweise:
    Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten.
    Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, möglichst Spritzschirm verwenden, da Schäden möglich.
    Nach 7 bis 10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein.
    Regen 4 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht.
    Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar.

    Streichverfahren:
    Einzelne Unkräuter (wie Winden) auf Wegen und Plätzen (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig) können mit Roundup® Unkrautfrei mit Hilfe eines Dochtstreichgerätes wurzeltief bekämpft werden. 30 ml in 60 ml Wasser geben (für mindestens 30 qm) und Unkräuter bestreichen, wobei nicht alle Blätter vollständig benetzt werden müssen. Nicht auf Kulturpflanzen tropfen lassen.

    Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.

    Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:
    1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht;

    2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.


    Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig!!!!!!!!!

     
  5. #25 wasweissich, 27.07.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    DDT war irgendwann auch zugelassen:mauer:motz

    und wirken tuts heute noch.......
     
  6. #26 fmw6502, 27.07.2009
    fmw6502

    fmw6502

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    @Moderator

    irgendwie gibt es keine neuen Argumente hier, nur noch ständig Publizität eines gefährlichen Produktes :mauer
    --> thread bitte schließen
     
  7. #27 wasweissich, 27.07.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich denke , ein schliessen ist nicht notwendig , aber die gebrauchsaweisung sollte vervollständigt oder entfernt werden
     
  8. bernix

    bernix

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    Hier noch mal eine kleine Zusammenfassung warum dein Vorschlag Müll ist:

    -du setzt Chemie ein (obwohl es nicht notwendig ist)
    -das trockene Zeug muss mechanisch entfernt werden....je nach Unkraut und Fläche eine nette Arbeit...ich denke da gerade an zB getrocknete Melde...der Stengel ist dann knochenhart und mit einer der üblichen Gartenhäckchen macht das auf mehreren 100 qm richtig Spass (Ironiemodus aus)
    -Bei der Trocknung kann es zur Notreifung kommen...sprich: Samen reifen schneller und fallen aus...was dann nächstes Jahr abgeht kannst du dir vorstellen...

    Also: das Zeug mit Motorsense kappen und im frischen Zustand sammeln und entsorgen (Bei uns gibts dafür den Wertstoffhof).
    Bei ebenem Gelände geht das auch (bzw noch besser wenn man´s drauf hat) mit einer Sense (damit wurden früher ganze Felder gemäht, ohne dass allzuviele Körner ausgefallen sind)....
    Die Wurzeln können im Boden verbleiben...die meisten (?) Gewächse sind eh nur einjährig


    gruss
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    die diskussion geht langsam aber sicher ganz entschieden am ziel vorbei.
    dem unkundigen leser sei dringend empfohlen, die warnungen ernst zu nehmen.
     
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