Estrich verlegen trotz Regen ?

Diskutiere Estrich verlegen trotz Regen ? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich hoffe auf Hilfe hier ist mein Anliegen: Unser Haus befindet sich derzeit im Bau. Die Baufirmen haben bereits begonnen...

  1. #1 Ashlynn, 26.07.2009
    Ashlynn

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    Hallo,

    ich hoffe auf Hilfe

    hier ist mein Anliegen:

    Unser Haus befindet sich derzeit im Bau.
    Die Baufirmen haben bereits begonnen Estrich im Haus zu streichen, jedoch ist das Dach des Hauses noch gar nicht vollständig gedeckt.
    Nun hat es die letzten Tage sehr stark geregnet, und auf dem Beton in den Zimmern steht förmlich das Regenwasser. In den ersten Räumen wurde sogar inzwischen Estrich gestrichen und auch hier regnet es nach wie vor rein.
    Trotz allem sind die Bauunternehmer der Meinung, der komplette Bau (sprich Estrich, Fußbodenheizung UND Fliesen verlegen) sei bis Anfang/Mitte September fertig.

    Verlängert sich nicht die Trocknungszeit des Estrichs durch den durchs ungedeckte Dach dringenden Regen enorm ?
    Müsste das Dach nicht erst völlig dicht sein, bevor Fußbodenheizung und Estrich verlegt werden ?
    Wir haben nun Sorge, das die Fließen (Granitboden) einfach auf den noch nicht ganz trockenen Estrich verlegt werden. Dieser kann dann bei einem Granitboden doch nie richtig austrocknen.

    Es wäre nett wenn uns ein paar Experten hier ihre Meinung sagen könnten :)

    Ich danke für Ihre Hilfe
     
  2. Robby

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    1: Dämmung durchfeuchtet

    2. Was ist mit dem Putz?

    3. Restfeuchte muss je nach Estrich eingehalten werden und per CM Messung überprüft werden.
     
  3. Berni

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    Ist wahrscheinlich schon Trockenputz dran.:smoke
     
  4. #4 Ashlynn, 26.07.2009
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    Sorry ich bin eben kein Experte.
    Wir sollen nur im September dort einziehen und machen uns nun sorgen ob das klappt.
    Und die Tatsache das es ins Haus reinregnet obwohl schon Estrich verlegt wurde macht uns einfach Sorgen.
    Unsere Frage ist einfach ob die Sorge berechtigt ist
     
  5. #5 susannede, 26.07.2009
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    So arglos kann doch niemand sein?

    Estrich kommt natürlich erst rein, wenn das ganze Haus absolut regendicht ist UND die Fenster drin sind, um Zugerscheinungen zu vermeiden.

    Kolossaler Bauschaden, was Du da beschreibst.
     
  6. #6 Ashlynn, 26.07.2009
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    Es ist nur eine Mietwohnung in die wir als Erstbezug einziehen (Neubau)
    Wir haben aber nun mehrfach den Bau besichtigt und mussten eben feststellen, dass das Dach noch nicht fertig gedeckt ist und trotzdem Estrich verlegt wurde.
    Das machte selbst uns als nicht-Experten sorgen
     
  7. #7 fmw6502, 26.07.2009
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    Hast Du schon Deinen Vermieter informiert und auf Euch beide voraussichtlich eintreffende Schäden angesprochen?
    Bist Du auf diesen Einzugstermin angewiesen?
    Kannst Du mal den Baustand (Fenster drin, Putz...) beschreiben?

    Gruß
    Frank Martin
     
  8. #8 Ashlynn, 26.07.2009
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    Ja ich bin auf den Einzugstermin angewiesen, da mein jetziger Mietvertrag bereits gekündigt ist, und läuft zum Oktober aus.
    Ich habe einige Fotos von der Wohnung.
    Hier sind sie:

    (große Bilder, schneller Server)
    http://www.ancient-eve.de/myfiles/CIMG0410.JPG
    http://www.ancient-eve.de/myfiles/CIMG0412.JPG
    http://www.ancient-eve.de/myfiles/CIMG0413.JPG
    http://www.ancient-eve.de/myfiles/CIMG0415.JPG


    Fenster sind schon drin wie man sehen kann.
    Die Bilder wurden gemacht bevor der Estrich gelegt wurde.
    Aber nur wenige Tage zuvor. Das Dach ist immer noch nicht fertig gedeckt.
     
  9. #9 fmw6502, 26.07.2009
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    Gruß
    Frank Martin
     
  10. #10 Ashlynn, 26.07.2009
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    nein bisher nicht. Wie sehen die Fotos für euch aus ?
     
  11. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wenn der Mietvertrag bereits besteht, haftet der Vermieter bei derartigen Verzögerungen für Mehrkosten der mieter bis zum tatsächlich möglichen Einzugstermin. Auch wenn er diese nicht verschuldet hat.

    Er muß also z.B. für eine Hotelunterbringung und die Einlagerung des Hausrats aufkommen!
    Das kann für ihn ziemlich teuer werden und für Euch umständlich. Daher solltet ihr versuchen, zu klären, ob ggf. ein längerer Verbleib in der bisherigen Wohnung möglich ist (das dürfte im Bereich vieler Wochen liegen).

    Und natürlich darauf hinwirken, daß der Bau "repariert" (z.B. getrocknet) wird. Jede Fortsetzung dieser unglaublichen Murkserei wird die späteren Instandsetzungsarbeiten deutlich verlängern.
     
  12. #12 Ashlynn, 26.07.2009
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    Das ist schonmal gut zu wissen, danke.
    Hat den jemand einen Blick auf die Bilder geworfen ? Bestehen da noch Chancen das der Bau bis Mitte September fertig wird ?
    Und kann man Estrich überhaupt verlegen wenn der Beton darunter so naß ist ?
     
  13. Berni

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    Wenn die keiner aufhält, werden die auch fertig.
    Frage ist nur, in welchem Zustand sich der Bau dann befindet.

    Man kann schon, aber der Estrichleger muss Bedenken anmelden. Bedeutet, er darf es so nicht.
    Ich hoffe nur für ihn, er hat es gemacht und sich mit Händen und Füßen gegen den Einbau gesträubt.
     
  14. #14 susannede, 26.07.2009
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    Berni, haste die Leitungen im Flur auf Bild 4 gesehen...?

    :yikes:yikes:yikes:yikes
     
  15. Berni

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    Ja Susanne, auch auf Bild 1 in der Küche.
    "Immer an der Wand lang" und schön gekreutzt. Der Schallschutz läßt grüßen.

    Aber er ist Mieter. Ich glaube nicht, dass er im Moment Einfluss üben kann.
     
  16. #16 Ashlynn, 27.07.2009
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    Könntet ihr mich vielleicht trotzdem aufklären worum es geht ? :think
     
  17. #17 Ashlynn, 27.07.2009
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    Ach und eine weitere Frage hätte ich auch noch:

    Kennt sich jemand mit der rechtlichen Lage aus ? Könnte man bei solchen Baumängeln vom Mietvertrag zurücktreten ?
    Und bekäme man auch die Marklerprovision wieder oder ist beides nicht mehr möglich ?
    Diese Mängel waren ja bei der ersten Besichtigung noch nicht abzusehen (erst recht nicht für einen Laien).
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun mal gaaaaaaanz ruhig.

    Zurücktreten, Courtage zurück, Schadenersatz - das sind grosse Worte.

    Sprich doch erstmal mit Deinem Vermieter. Eigentlich habt ihr ja die gleichen Interessen - pünktlich eine mängelfreie Wohnung zu haben.
    Dein Vermieter soll sich ggf. einen EIGENEN SV ins Boot holen. Der kann euch beraten.
     
  19. #19 Ashlynn, 28.07.2009
    Ashlynn

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    Könnte darauf noch jemand eingehen ?
    Ich weiss als Laie ja nicht was damit ist ^^
    Und wenn ich mit dem Vermieter spreche wegen dem "Wasserschaden" könnte ich das mit den Leitungen ja auch noch ansprechen, wenn ich wüsste was damit nicht OK ist :)
    Ich weiss ja noch nichtmal was die organgenen und was die Grauen Leitungen sind :p

    Danke euch schonmal vorab :)
     
  20. R.B.

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    Wurde hier im Forum schon mehrfach diskutiert.
    Die Leitungsführung muss mit einem Mindestabstand (ca. 20cm) zur Wand erfolgen.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: Estrich verlegen trotz Regen ?
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