Stress mit Strassenbau

Diskutiere Stress mit Strassenbau im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Experten, wir hatten vor 5 Jahren neu gebaut. Jetzt wird endlich bei uns die Strasse gemacht. Das Problem ist nun, dass an einer...

  1. #1 Henkelchen, 27.07.2009
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    Hallo liebe Experten,
    wir hatten vor 5 Jahren neu gebaut. Jetzt wird endlich bei uns die Strasse gemacht. Das Problem ist nun, dass an einer Seite des Grundstücks unser Grundstück ca. 1-1,20m tiefer liegt, als die geplante Strasse. Nun sollen wir entweder unser Grundstück mit L - Steinen an dieser Stelle einfassen oder die Stadt will uns ca 60cm Schotter auf unser Grundstück aufschütten, damit dann die Bordsteine gesetzt werden können.... Was kann ich tun, wer ist im Recht, habe mal sowas gehört..."Der höher gelegene muss dafür sorgen, dass der drunterliegende geschützt ist, vor mögl. Wasser , Erdrutsch etc.."....Hilfe
     
  2. #2 MoRüBe, 27.07.2009
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    MoRüBe Gast

    Was steht denn...

    ... in der Erschließungsplanung drin?
     
  3. #3 Henkelchen, 27.07.2009
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    Erschliessungsplanung ? Hilfe, was ist das....Wo kann ich das nachlesen. Was müsste denn da drin stehen "Sinngemäss"
     
  4. #4 rainerS.punkt, 27.07.2009
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    Moin,

    war von Anfang an klar, dass dort eine Straße gebaut wird? Gab es die Pläne für die Straße damals schon? Wir konnten mit unserem Hausbau erst mit drei Monaten Verzögerung straten, weil der Investor die Straßenplanung nicht fertig bekam und unser Hausbauer erst auf Basis der Straßenhöhe mit dem Bau anfangen wollte.

    Viele Grüße
    Rainer


    Grüße
    Rainer
     
  5. #5 Henkelchen, 27.07.2009
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    Hallo, ja es war von anfang an so, dass dort die Strasse hinkommt.....
     
  6. #6 rainerS.punkt, 27.07.2009
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    Das war nicht die alleinige Frage ;): Gab es schon konkrete Straßenpläne? Dann könnte man auch die Frage stellen, warum euer Haus nicht entsprechend angehoben wurde.


    Grüße
    Rainer
     
  7. #7 Henkelchen, 27.07.2009
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    Ich denke, es ist ein Eckgrundstück und am Eingangsbereich ist es auf Strassenniveu und steigt zum Garten an.Strassenpläne gab es schon damals. Schuldigt wenn der Text cvielleicht ein wenig sauer klingt, aber bin momentan auf 180....Weil es gab schon beim Hausbau stress ohne Ende und ich dachte, dass wäre jetzt vorbei und jetzt fängt es wieder an......Sorry
     
  8. #8 MoRüBe, 27.07.2009
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    MoRüBe Gast

    Also, ich geh mal davon aus...

    ... daß es ein Neubaugebiet ist. Vorher Acker, jetzt Bauland. Da gibts dann Planungen für den Straßenbau. In diesen Planungen steht drin, was wie wo gemacht wird. Aufgrund der unterschiedlichen Höhen gibt es mit Sicherheit auch Detaillösungen. Diese gilt es jetzt zu finden.
     
  9. #9 Henkelchen, 27.07.2009
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    mhhh, morgen hab ich nen Termin mit dem Stadtbauleiter.....der will natürlich das ich tätig werde....Wo kann ich denn die Pläne finden ? Im Bauantrag ????
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2009
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    Stopp mal Leute.

    Wenn es ein Hanggrundstück ist und die Gemeinde warum auch immer die Strasse "tal"seitig hochlegen will/muss, ist es erstmal ihre Sache, das auf ihrem Grund sicher zu bauen.

    Nur wenn der Grundstückskäufer per Vertrag VERPFLICHTET wäre, auf seinem Grund entsprechende Maßnahmen zu treffen, DANN könnte die Gemeinde fordern.

    Dabei ist es unwichtig, was in irgendwelchen Plänen steht, wenn die nicht Vertragsbestandteil sind.

    @ Fragesteller:
    Gibt es im Grundstücksvertrag vielleicht einen Hinweis auf eine Erschiessungssatzung, die zu beachten ist?

    Ich würde mich (noch) nicht aufregen, sondern den Gemeindedirektor freundlich um die Nennung der Rechtsgrundlage für sein Ansinnen bitten. Dazu brauchts noch nicht mal einen Termin.
     
  11. #11 MoRüBe, 27.07.2009
    MoRüBe

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    Nö, das Ding heißt...

    ... Erschließungsplanung, oder Tiefbauplanung, oder so ähnlich. Ist regional verschieden.

    Ja und hat er sich keine Gedanken gemacht, hat er jetzt ein Problem :D
     
  12. #12 MoRüBe, 27.07.2009
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    MoRüBe Gast

    Moment Ralf, ...

    ... wenn die Kommune die grundstücke verkauft hat, gibts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nen Hinweis auf den B-Plan und anerkennen und so.

    Wo liegt Breckendorf eigentlich in dieser Republik?
     
  13. #13 Henkelchen, 27.07.2009
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    Breckendorf heisst eigentlich Breckerfeld....liegt zwischen Hagen, Ennepetal, Lüdenscheid...Halt obendrauf aufm Berg :-) Höchster Punkt im EN Kreis.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2009
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    Nicht unbedingt.
    Ich hab hier mal ne Schweinerei gehabt.

    Grundstück mit B-Plan. Keine Angaben zur Anzahl der Stellplätze im B-Plan.
    Bauantrag für Garage mit EINEM Platz genehmigt, zweiter Platz dann nicht mehr möglich.

    Anschliessend kam die Gemeinde kleinlaut an, sie hätten da ein Problem.....

    Im Kaufvertrag war auf eine Erschliessungssatzung/Erschliessungsvertrag verwiesen, der 2 Stellplätze per Grundstück vorschrieb.

    Uuuppppssss.
     
  15. #15 Henkelchen, 27.07.2009
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    Hay, danke das baut mich wieder ein wenig auf.Es ist halt so, dass irgendwie alle im Baugebiet die Meinung haben, dass die Grösse des Projekts ,über 250 Grundstücke, für die Mitarbeiter ein wenig viel war (Planung und Probleme) Es kommen immer wieder solche Sachen hoch und dann gibts Druck seitens Stadt.
    Gibt es im Grundstücksvertrag vielleicht einen Hinweis auf eine Erschiessungssatzung, die zu beachten ist?
    Lass meine Frau gerade alles raussuchen...... Gibts da denn noch etwas, was ich bedenken, beachten muss ? Vielen Dank schon mal an alle
     
  16. Julius

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    Was sagt denn der Planer Eures Hauses zu diesem Punkt?
     
  17. #17 Henkelchen, 27.07.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.07.2009
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    naja haus steht jetzt 5 jahre....der planer selbst hatte schon in der bauphase gewechselt und die niederlassung gibt es heute auch nicht mehr. dann müsste ich mich an die hauptverwaltung, die sich wieder die infos holen muss etc....bin froh, dass ich mit den XXXX-haus experten nichts mehr zu tun habe
     
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