Detailfragen zur Dränageanlage

Diskutiere Detailfragen zur Dränageanlage im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, im Zusammenhang mit einer notwendig gewordenen Außenwandsanierung (anderer Thread in diesem Forum) muss ich auch die Dränage...

  1. #1 Thomas B, 19.03.2004
    Thomas B

    Thomas B Gast

    Hallo zusammen,

    im Zusammenhang mit einer notwendig gewordenen Außenwandsanierung (anderer Thread in diesem Forum) muss ich auch die Dränage neu anlegen. In diesem Zusammenhang habe ich aber noch einige Fragen, um deren Beantwortung ich Euch bitten möchte.

    Zuerst vielleicht zu den gegebenen Rahmenbedingungen:

    Der Boden bei uns ist äußerst bindig (Lehm bzw. Ton). Mit diesem haben wir seinerzeit auch wieder verfüllt, möchten aber nun nach erfolgtem Aushub mit Kiessand 0/32 verfüllen. Die meisten Personen, mit denen wir sprachen, rieten uns dazu.

    Die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser erfolgt bei uns im Mischwassersystem. Die zwei Regenwasserfallrohre an der Garage sind in das normale Schmutzwasserleitungssystem des Hauses unterhalb der Bodenplatte eingeleitet, um dort eine regelmäßige Spülung zu gewährleisten. Auch zwei Flächendränagerohre unterhalb der Bodenplatte münden in das normale Schmutzwasserleitungssystem des Hauses. Die zwei Regenwasserfallrohre am Haus werden außen um dieses herum in Richtung eines Kontrollschachts mit 1 m Durchmesser geleitet. Noch vor dem Kontrollschacht laufen alle Leitungen einschließlich der bislang verlegten Ringdränageleitungen in einer Leitung zusammmen und werden dann an tiefster Stelle über eine Steinzeugrinne durch den Schacht hindurch in den Straßenkanal abgeleitet.

    Leider wurde beim Bau des Hauses vor 6 Jahren versäumt einen Rückstauverschluss einzubauen. Bislang ist es zwar zu keinem solchen Rückstau aus dem Kanal gekommen, aber wer weiß schon was die Zukunft bringt. Gern würde ich auch dieses Problem bei der Gelegenheit lösen, falls es hierfür eine Möglichkeit gibt. Unser Haus steht relativ weit unten an einem bebauten Hang, wenngleich es noch tieferliegende Gebiete in ca. 100 m Entfernung gibt, die am gleichen Kanal angeschlossen sind.

    Und nun zu meinen Fragen:

    Welche Konstruktion ist erforderlich, um Schmutz-, Regen- und Dränagewasser sicher in den Kanal abzuführen und gleichzeitig einen Schutz gegen einen Rückstau aus dem Kanal zu erhalten? Ein Rückstau in den Regenwasserleitungen wäre ja wohl kein Problem, wenn diese von den übrigen Leitungen getrennt verlaufen würden, oder? Ich stelle mir als Laie vor, dass an den bestehenden Schacht nur noch die Regenwasserleitungen angeschlossen werden, während über einen neuen zweiten Schacht mit "eingebautem Rückstauverschluss" das Schmutz- und Dränagewasser geleitet wird und aus diesem heraus vielleicht mit an den ersten Schacht angeschlossen (Loch als Durchführung stemmen?) und endgültig von dort aus in das Kanalnetz geleitet wird. Was halten Sie von dieser Konstruktion? Ist es richtig, dass neben den Schmutzwasserleitungen auch das Dränagesystem gegen Rückstau geschützt werden sollte? Oder führt das dann nicht schließlich dazu, dass uns das Wasser in der Dränage bei Abriegelung des Rückstauverschlusses durch den Kellerabfluss hochkommt? Wäre eine Pumpe im zweiten Schacht die Lösung, welche eine Ableitung von Schmutz- und Dränagewasser über die Rückstauebene hinaus in den ersten Schacht ermöglicht? Oder gibt es eine andere elegantere Lösung, die einen ständigen Pumpeneinsatz entbehrlich macht?

    Gruß

    Thomas
     
  2. #2 Thomas B., 25.03.2004
    Thomas B.

    Thomas B. Gast

    Hallo zusammen,

    ich würde mich (falls es für dieses vielleicht spezielle Thema hier Fachleute gibt) über Beiträge sehr freuen.

    Danke!

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 Stieglitz3657, 15.10.2010
    Stieglitz3657

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    Ich habe bisher vergeblich versucht, auf Beiträge zu antworten, obwohl ich die Mitteilung über die erfolgte Freischalung erhalten hatte. Fragen beim Dienstanbieter wurden bisher nicht beantwortet. Dies ist zunächst ein Test.
     
  4. #4 Stieglitz3657, 15.10.2010
    Stieglitz3657

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    Dränanlage

    Hallo Thomas,
    dies ist der 2. Versuch einer Antwort. Mein erster Beitrag wurde wieder "rausgeschmissen" mangels Berechtigung.
    Also, bevor ich antworte ein wichtiger Hinweis:
    Das Einleiten von Dränwasser in das städt. Kanalnetz ist nicht statthaft. Es liegt ein Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz und gegen die Entwässerungssatzung der Gemeinde vor, es sei den, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor. Ist das der Fall, will ich gerne antworten. Einschlägige Erfahrung habe ich wohl, denn in einem ähnlichen Fall hatte mein Gutachten bis zum BGH Bestand.
     
  5. #5 Baufuchs, 15.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach deiner Antwort auch ein Hinweis:

    Bitte bei der Antwort auf Beiträge darauf achten, wie alt die Frage ist.

    In diesem Fall 6 1/2 Jahre.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Und dann auch noch nicht mal richtig geantwortet:
    Denn ein grundsätzliches deutschlandweites Einleitungsverbot von Drainwasser gibt es mit nichten.
    Nur lokale, dort wo der Abwasserträger dies so beschlossen hat.
     
  7. #7 Stieglitz3657, 15.10.2010
    Stieglitz3657

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    Hallo Baufuchs,
    vielen Dank für den Hinweis. Ich habe mich nur gewundert, dass es in 6-1/2 Jahren nur einen Beitrag auf diese Frage gab. Im übrigen bis ich neu in diesem Forum. Es sei mir verziehen, wenn ich nicht alle "Feinheiten" in diesem Forum sofort erkenne.
     
  8. #8 Stieglitz3657, 15.10.2010
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    Hallo Ralf Dühlmeyer,
    vielen Dank für die "Belehrung". Zunächst sei angemerkt, dass ich falsch zitiert wurde, denn ich habe nicht von einem "deutschlandweiten Einleitungsverbot" gesprochen. Mit meinem Hinweis sollte der Leser sensibilisiert werden, mit der jeweiligen Gemeinde sicherheitshalber Kontakt aufzunehmen, um diese Fragen zu klären. Weitere Einzelheiten dazu sind u.a. in DIN 4095 bzw. DIN 1986-3 geregelt. Dann müssten wir weiter erfragen, haben wir Mischsystem im Baugebiet oder Trennsystem. Im letzteren Fall könnte an die Regenwasserleitung angeschlossen werden. Im ersten Fall ist in aller Regel nach den Abwassersatzungen der Gemeinden ein Anschluss an den Kanal nicht zulässig (auch nicht an den Schmutzwasserkanal des Trennsystems).
    Ich bin erst wenige Tage in diesem Forum und kenne mich mit den Anforderungsprofilen im einzelnen noch nicht aus. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass hier erwartet wird, sich mit der jeweiligen Thematik detailliert und nachvollziehbar, wie allgemein in einem Gutachten, auseinander zu setzen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein - wird nicht erwartet. Erwartet wird aber eine nicht mißverständliche Wissenvermittlung.

    ist eine für den lesenden Laien absolut wirkende Aussage, die Sie in Ihren Gutachten so hoffentlich nie getroffen haben.
     
  10. #10 Stieglitz3657, 15.10.2010
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    Hallo Herr Kollege,
    um nicht missverstanden zu werden - dies soll kein Forum für Gutachterstreitigkeiten werden. Ich wollte eigentlich nicht mehr antworten, aber s o kann Ihre Aussage nicht Bestand haben. Ich habe auf einen k o n k r e t e n Fall geantwortet. Hier lag - laut Beschreibung - ein M i s c h system vor. Meine Antwort galt dem Anfragenden für diesen speziellen Fall, das muss ich nicht besonders erwähnen ! In meinen Gutachten habe ich selbstverständlich meine Feststellungen jeweils zum aktuellen Fall getroffen, um Ihre letzte Anmerkung zu kommentieren.
     
  11. Yilmaz

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    Sie kriegen von uns genug zeit. Wenn sie uns verzeihen tun wir dieses selbstverständlich auch.:)
     
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