Abnahme Fertighaus?

Diskutiere Abnahme Fertighaus? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Für unser Fertighaus haben wir einen etwas langsamen Bauleiter, d.h. Nacharbeiten ziehen sich ewig oder werden nicht richtig koordiniert, einige...

  1. #1 capslock, 28.07.2009
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    Für unser Fertighaus haben wir einen etwas langsamen Bauleiter, d.h. Nacharbeiten ziehen sich ewig oder werden nicht richtig koordiniert, einige Punkte sind seit sechs Wochen offen.

    Jetzt geht der Bauleiter in den Urlaub. Er selbst hatte vorgeschlagen, diese Woche nur eine Freizeichnung des Innenausbaus zu machen, damit die bauseitigen Gewerke wie Fliesen und Malerarbeiten beginnen können.

    Jetzt kam ein Brief mit einem Termin zur vollständigen Abnahme inkl. Schlußrechnung mit genau 48 h Vorlauf. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, die offenen Punkte würden vorher bzw. am Tag der Abnahme (die aber vormittags stattfinden soll) abgearbeitet.

    Wir wissen jetzt schon, daß einige Punkte nicht fertig werden. Zu anderen haben wir wegen nicht regelkonformer Ausführung schon länger eine Stellungnahme eingefordert. Ein Großteil der kosmetischen Mängel wird wohl erst im Laufe des Nachmittags des Abnahmetags behoben werden.

    In wie weit kann man eine Abnahme unter Vorbehalt machen? Sollte man eine Abnahme machen, in der vereinbart wird, daß kosmetische Mängel erst in den Stunden danach behoben werden?

    Unser größter Trumpf ist natürlich die VOB, die eine Frist von 12 Tagen für die Abnahme vorsieht.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2009
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    Abnahme ist Abnahme. Vorbehalt gibts da nicht. Oder kaufen Sie die Wurst beim Schlachter unter Vorbehalt? Wenn die Wurst schmeckt und drinbleibt, wird bezahlt? NÖ

    Und die VOB ist auch kein Trumpf, weil die 12 Tage eine max-Frist sind!

    Eines bitte klarmachen:
    Eine Abnahme ist eine EINSEITIGE Willenserklärung, die SIE abgeben. Mit IHREM Formblatt, nicht mit dem des BT/GÜ

    Irgendwie liesst sich das schon wieder wie üblich:
    BT/GÜ nimmt den Kunden ans Patschehändchen, führt ihn einmal durchs Haus und sagt ihm am End, wo er seinen K.W. hinzusetzen hat. :mauer
     
  3. #3 Baufuchs, 28.07.2009
    Baufuchs

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    Wenn

    denn VOB/B gelten soll, dann mal dort den §12 lesen.

    Fazit:
    Abnahme kann wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
    Wegen bekannter Mängel sind entsprechende Vorbehalte ins Protokoll aufzunehmen (dafür muss aber der Bauherr sorgen)
    Zahlungseinbehalte wegen dieser Mängel bis zum 2-fachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.

    Spätestens an diesem Punkt ist der Bauherr als Laie überfordert.
     
  4. #4 capslock, 28.07.2009
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    Danke!!!

    Nochmal Verständnisfrage: ich dachte, der AN kann Abnahme verlangen, wenn er meint, fertig zu sein?
     
  5. Julius

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    Müßte sie nicht "Abnahme Nichtfertighaus" lauten...? :mega_lol:
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2009
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    Er kann die Abnahme fürs Dach auch verlangen, wenn die BoPla grad betoniert ist.
    Nur ists da einfach, das Ansinnen abzulehnen.

    Hier kann man nur einen AbnahmeVERSUCH machen und am Ende entscheiden, ob die Anzahl und/oder Schwere der Mängel und/oder Restarbeiten eine Abnahmeverweigerung rechtfertigen.
     
  7. lawyer

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    BGB § 640: Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, ... Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

    Merke: Auf das Wunschdenken des BU kommt es nicht an. Die objektive Rechtslage ist entscheidend.
     
  8. #8 capslock, 29.07.2009
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    War in der Tat ein Nichtfertighaus. Wie zu erwarten war, haben die Subbis nicht innerhalb von 1,5 Tagen das geschafft, was seit Wochen offen ist. Der Bauleiter hat dann von sich aus die Abnahme abgeblasen.
     
Thema: Abnahme Fertighaus?
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