Wärmedämmung Brandschutz

Diskutiere Wärmedämmung Brandschutz im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, darf ich eine EPS-Platte (Baustoffklasse B1) unter eine Kellerdecke anbringen, oder gefährde ich damit im Zweifel die...

  1. #1 Blumenschein, 28.07.2009
    Blumenschein

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    Hallo,
    darf ich eine EPS-Platte (Baustoffklasse B1) unter eine Kellerdecke anbringen, oder gefährde ich damit im Zweifel die Feuwerwiderstandsklasse F90?
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  2. R.J.

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    Nicht zwingend,
    ist dann eben F90-B oder F90-AB.
     
  3. #3 Blumenschein, 28.07.2009
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    Vielen Dank,
    Gruß
    --
    Blumenschein

    Ps.: Gibt es vielleicht irgendwelche "besseren" Alternativen für die Kellerdecke?
     
  4. mls

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    was ist denn gefordert?
    vielleicht doch -A ... oder ist -B zugelassen?
     
  5. #5 Blumenschein, 29.07.2009
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    Hallo,

    vielen Dank für die Antworten.
    Gemäß BauO NRW §34 (1) ist für Gebäude der Gebäudeklasse 3 und Gebäudeklasse 4 müssen Decken eine Mindestanforderung von F90-AB erfüllen.
    Demnach müsste PS-Dämmung B1 zulässig sein,....oder???
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  6. Peeder

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    Da die Rohdecke F 90 hat, und wenn keine Anforderungen brandschutztechnisch an die Wärmedämmung bestehen , dann Ja.

    dennoch bevorzuge ich Steinwolleprodukte , weil EPS im Brandfalle doch eine schöne Sauerei erzeugen.
    oder zumindest verbundplatten- Holzwolle Dämmplatte.

    Hier

    oder

    siehe hier

    Peeder
     
  7. #7 Schwarz, 29.07.2009
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    gebäudeklasse ist ja gut und schön. die decke bzw. bekleidung könnte ja auch (auch wenn es ein untergeschoss ist)

    - in einem flur (rettungsweg als notwendiger flur?)
    - teil von einem treppenraum (podestdecke oder ähnliches)
    - wohn- oder sonstige nutzeinheit?

    sein. dann wäre hier (notwendige flure) noch §38 (6) BauO-NRW zu beachten.

    wie ist die nutzung des gebäudes? ggf. greifen hier noch weitere sonderbauvorschriften.

    schwarz
     
  8. Peeder

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    richtig- da ich mit dem Glasauge nix sehen kann, habe ich das ausgeklammert.

    deshalb auch mein Hinweis
    Peeder
     
  9. #9 Schwarz, 29.07.2009
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    :biggthumpup:

    drum wollte ich das kind, der guten vollständigkeit halber, auch mal beim namen genannt haben.

    schwarz
     
  10. #10 Blumenschein, 29.07.2009
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    Hallo,
    vielen Dank für den Hinweis!
    Tatsächlich handelt es sich hier um einen Fluchtweg! Allerdings ist die Dämmung unterhalb der Decke angebracht, muss hier trotzdem dann ein Baustoff der Klasse A genommen werden?
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 29.07.2009
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    Such mal, wo im Airport Düsseldorf das Styropor angebracht war :yikes.
     
  12. #12 Gast943916, 29.07.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Steinwolle, keine Frage
     
  13. #13 Schwarz, 29.07.2009
    Zuletzt bearbeitet: 29.07.2009
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    aus §38 BauO-NRW

    (6) Bekleidungen einschließlich Unterdecken und Dämmstoffe müssen in notwendigen Fluren und offenen Gängen außer in Gebäuden geringer Höhe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Fußbodenbeläge müssen mindestens schwerentflammbar (B 1) sein. Leitungsanlagen sind zulässig, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen.

    dann sei in diesem zusammenhang noch zusätzlich auf die lar und lüar (jeweils fassung nrw) hinsichtlich eventueller leitungsführungen verwiesen.

    http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838

    schwarz
     
  14. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @Blumenschein: jein Schwarz hats zitiert.

    Eine wesentliche Eigenschaft auch bei B1 ist immer zu beachten: nicht brennend abtropfen. Das ist der Killer No.1.
    Da die Leuts dass eh nicht kapieren -> A gefordert. Aber auch hier mit MiWo aufgepasst.
     
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