Anforderungen unterhalb Bagatellgrenze an ein Bauteil?

Diskutiere Anforderungen unterhalb Bagatellgrenze an ein Bauteil? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich stehe gerade auf dem Schlauch: angenommen ich habe eine Wand mit 4 gleich großen Fenstern. Wenn ich zwei Fenster austausche, muss...

  1. #1 Blumenschein, 30.07.2009
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    Hallo,

    ich stehe gerade auf dem Schlauch:
    angenommen ich habe eine Wand mit 4 gleich großen Fenstern.
    Wenn ich zwei Fenster austausche, muss ich auch die anderen zwei Fenster austauschen (§9 (4) EnEV 2007), soweit klar. Wenn ich nur ein Fenster austausche, kann ich die restlichen drei Fenster so belassen, da weniger als 20%, soweit auch klar.

    Nur was passiert mit diesem einem Fenster? Muss ich da die Anforderungen der Tabelle 1 Anlage 3 EnEV 2007 erfüllen? Es gibt ja das Verschlechterungsverbot EnEV 2007 §11 (1) und den Mindestwärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik -Welche genau- in §7(1).

    Gibt es bezüglich meines konstruierten Falles eine Regelung in der EnEV 2007?
    Vielen Dank für Infos,
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  2. #2 Pelztier, 30.07.2009
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    häh???
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2009
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    Frag doch mal nen Fb, wieviel MEHR er für ein Fenster haben will, dass nur den Anforderungen von - sagen wir mal - 1980 genügt. :D

    Wenn er überhaupt noch Isoglas mit einem Ug von 3,0 kriegt. :shades
     
  4. #4 Blumenschein, 30.07.2009
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    Hallo,
    praktisch hast Du natürlich vollkommen recht!
    Aber nur mal rein theoretisch gedacht, wie löst die EnEV mein Problem?
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  5. #5 Carden. Mark, 30.07.2009
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Die EnEV ist ebenso wenig mein Steckenpferd, wie Deines die Prozenterechnung - wie es scheint :)

    Daher überlasse ich lieber anderen das Feld.
     
  6. #6 Blumenschein, 31.07.2009
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    Hallo,
    Danke für den Hinweis! Machen wir aus den 4 Fenstern 6 Fenstern: die Frage bleibt!
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  7. juwido

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    Der Begriff "Bauteil" wird in der EnEV sehr allgemein angewandt, aber EIN Fenster ist für mich erstmal EIN Bauteil.

    Die %-Grenze greift eher bei "Bauteilen" wie z.B. beim Dach, wo eine einfache Reparaturmaßnahme (=>Wiederherstellung des Ursprungszustands) von größeren Aktionen zu unterscheiden ist (=>Ertüchtigung, Verbesserung,..).

    juwido
     
  8. #8 Blumenschein, 01.08.2009
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    Hallo,
    vielen Dank für den Hinweis.
    Noch eine kleine Anmerkung:
    §9 (4) 1 sagt eindeutig, was ein Bauteil ist und wo die Bagatellgrenze greift:
    "(4) Die Absätze 1 und 3 sind nicht anzuwenden auf Änderungen, die
    1. bei Außenwänden, außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenster weniger als 20 von Hunder der Bauteilfläche gleicher Orientierung im Sinne der Anlage 1 Tabelle 2 Zeile 4 Spalte 3 oder...."


    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 01.08.2009
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    Beispiel:

    Nordwand (Nein - nicht die vom Eiger :D) 7,5 * 5 m = 37,5 m²
    37,5 * 20 / 100 = 7,5 m².
    Alle Fensterflächen addiert < 7,5 m² = nix EnEV
    Alle Fensterflächen addiert = oder >7,5 m² = EnEV einhalten!!!
     
  10. juwido

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    So ganz Eindeutig ist das aber nicht. Schließlich wird in Anlage3, "Anforderungen bei Änderungen ...", das Thema Fenster getrennt vom Thema Wand betrachtet ....

    juwido
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Aha, schreibst du eugentlich ein Buch oder kreierst die nä EnEV oder ...

    Es gilt der alte Satz: Eine Norm ist kein Lehrbuch.
    Das gilt auch für Vorschriften.


    Man kann aus allem ein Problem machen, dann hat man was zum Lösen.

    -> Es ist ein sinnige Betrachtung erforderlich. Die hat Ralf aufgezeigt. Deckt sich mit 99% der theoretischen Betrachtungen wie Bücher und so und den Anwendungen in Ausführungen, Nachweisen.


    Gegenbeispiel:

    Ich nehm Fassadentafeln aus einer Verkleidung raus. Verkleidung ist auf 60% der Außenwand Nord. Fassadentafeln erneuert (30% der Teilfläche) Wat nu?








    ah das sind die Threads...
    mal im Stress und nicht da, schon verpasst man das Beste
     
  12. #12 Blumenschein, 01.08.2009
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    Hallo,
    zur Klärung!
    Praktisch habt Ihr sicherlich alle Recht; es macht durchaus Sinn die EnEV zu erfüllen, vielleicht sogar über zu erfüllen.
    Ich persönlich arbeite viel im Schadensbereich! Dort muss ich mich im Interesse aller Parteien an das halten, was Normen und Gesetze vorgeben! Gerade Versicherungsleute besitzen mehr kaufmännischen als technischen Verstand.

    Den zweiten hier konstruierten Fall finde ich auch sehr interessant! Ich würde sagen es handelt sich um eine Außenwand und daher wird hier die EnEV Pflicht sein,.... (Richtig begründen kann ich das anhand von Gesetzestexten gerade aber auch nicht)
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  13. #13 DerSuchende, 02.08.2009
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  14. #14 Ingenieuros, 07.10.2009
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    Ich frage mich bei diem Teild er ENEv immer was ist ein Bauteil? Ist die Außenwand ein Bauteil, wenn z.B. 50% Betonfläche ist und 50% Mauerwerk, bezieht sich die Regelung dann auf die Betonfläche und die Mauerwerksfläche getrennt, oder gilt die ganze Fläche Außenwand. Das konnte mir auch irgendwie noch niemand so richtig beantworten.
     
  15. PeMu

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    Weil hier eigenverantwortlicher Ingenieursachverstand gefragt ist.
     
  16. Talya

    Talya Gast

    Die Wand ist mE. nach ein Bauteil und komplett als solches zu betrachten.

    Wobei ich mal sage, die "Wirtschaftlichkeitsbetrachtung" ist nur ein Aspekt, den man in der heutigen Zeit unter gegebenem Zustand unserer Umwelt, resultierend aus unserem bisherigen Verhalten, berücksichtigen sollte. Aber moralische Ansichten zu vertreten ist sicherlich noch schwerer, als die EnEV komplett hieb- und stichfest darzulegen. (Zumindest für mich derzeit noch.)
     
  17. #17 Blumenschein, 02.12.2009
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    ...zumindest ist Moral leider!!! (und das meine ich ernst) meistens nicht versichert!
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
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