Geldstrafe oder Abriss????

Diskutiere Geldstrafe oder Abriss???? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein Bekannter von mir baut im nördlichen Rheinland-Pfalz ein Haus. Nun hat es sich so ergeben, dass er ein weiteres Auto braucht und nun rückt er...

  1. katrin

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    Ein Bekannter von mir baut im nördlichen Rheinland-Pfalz ein Haus.
    Nun hat es sich so ergeben, dass er ein weiteres Auto braucht und nun rückt er wegen dieses Stellplatzes das geplante Einfamilienhaus 9 x 10 m einfach um 2,50 weiter zur Straße hin. An der Straße befinden sich mittlererweile schon große Büsche und Hecken, so dass es von der Straße aus sicher nicht sofort auffallen wird. Meine Frage ist aber: Wird das wohl nach Bauende niemand nachmessen?? Ich kann mir das nicht vorstellen. Da kommt doch jemand, der das nachmisst und dann? Dann droht ihm wohl der Abriss des Hauses? Eine Geldstrafe könnte er ja noch in Kauf nehmen, aber abreißen?
    Das Grundstück ist groß genug, aber ich denke, man muss doch die Abstände zur öffentlichen Straße einhalten?
    Was meint ihr dazu?
    Ich habe Angst, dass er das wieder abreißen muss?

    Gruß
    Katrin:
     
  2. #2 susannede, 30.07.2009
    susannede

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    Es kommt jemand messen.

    Da baut man halt so allein vor sich hin...

    Wenn man das vorher geklärt hat, kann es dazu ja wohl nicht kommen.

    Meistens kann man die eigenen Abstände bis auf die Mitte der Straße legen, außer der Bebauungsplan schreibt andere Linien für die Grenzen vor.
     
  3. #3 susannede, 31.07.2009
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  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2009
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    Und bei Bebauung nach § 34 die Fluchtlinien der umgebenden Bebauung.
     
  5. lawyer

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    Gut möglich, daß die Behörde auch schon vorher mal vorbeifährt und einen Abriß verfügt. Hier liegt immerhin Vorsatz vor. Mutig oder :irre
     
  6. Julius

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    Ich bin für: Abriss UND Geldstrafe!

    Abriß natürlich nur, wenn nachträgliche Genehmigung nicht möglich.
     
  7. ToStue

    ToStue

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    Stellplatz vom Haus dürfte deutlich günstiger sein...

    Wenn das Ding nicht genehmigungsfähig ist, wäre er mit Abriss und Strafe ja noch gut bedient. Schon mal überlegt, warum das Ding Baugenehmigung heißt?
     
  8. #8 blacksektor, 05.09.2009
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    Eigentlich ganz klar, Rückbau. Der kann übrigens immer erfolgen, da die Zahlung der Geldstrafe nicht einen schwarzbau zum genehmigten Bauvorhaben macht. Das kann das Bauamt jedoch nur dann durchziehen, wenn Sie in anderen gleichgelagerten Fällen dann auch gleichgelagert vorgeht, und dann müsste man so ziemlich viel abreißen was da so in der Gegend rumsteht.

    Die Baugenehmigung gilt nämlich nur für den beantragten Sachverhalt und genau diesen. Weich ich davon ab, ist das ding schon formell rechtswidrig. Drum gibt´s im Genehmigungsverfahren ja auch die (nachträgliche Tektur ---> eigentlich Änderungsantrag der die Sache wieder rechtlich grad zieht). Für die Baubeseitigung kommt es jedoch drauf an, daß das Vorhaben formell und materiell rechtswidrig ist, bzw. noch nie materiell genehmigungsfähig gewesen ist.)

    Die Bauaufsichtsbehörde kann auch beschließen, daß Sie jetzt gegen die Schwarzbauten in einem bestimmten Gebiet vorgehen will. Dem Richter würde es reichen wenn Sie hier nicht willkürlich vorgeht sondern das ganze nach einem gewissen Plan passieren würde. (Willkürverbot, Gleiche Behandlung gleichgelagerter Fälle).

    Auf eine drohende Obdachlosigkeit oder den drohenden Vermögensverlust (im schlimmsten Fall Schulden) kommt es bei dieser Ermessensentscheidung ob gegen Schwarzbauten vorgegangen wird eigentlich nicht an. :eek:

    Der Bürger der seinen Bau rechtlich einwandfrei errichtet soll übrigens nicht schlechter gestellt werden als der Schwarzbauer.
    Mit dem Tollen neuen Freistellungsverfahren kann ein Bau jedoch zumindestens in Bayern nur noch materiell rechtswiedrig sein, die formelle REchtswiedrigkeit scheidet ja aus, da keine (schützende) Baugenehmigung erteilt wird.
    Der Bauherr ist also Grundsätzlich selbst für alles Verantwortlich.
    Bau(ordnungsrechtliche), Bauplanungsrechtliche Prüfung, alles was früher die Ämter geprüft haben. Der Architekt darf übrigens in rechtlicher Hinsicht nicht beraten, das verbietet übrigens das Rechtsberatungsgesetz, Beraten dürfen in dieser Hinsicht dann hoffentlich fitte Rechtsanwälte (Am besten Fachanwalt für Baurecht). :bounce:

    So, das hab ich alles in der Kommentierung zur BayBO gelesen und geb ich hier natürlich ohne irgendeine Verbindlichkeit wieder.

    Schwarzbauen lohnt sich nicht.
     
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