Auch mal ne Frage!

Diskutiere Auch mal ne Frage! im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Ich soll auf folgendes System bauen: http://www.protex-deutschland.de/download/protex_prospekt.pdf Jetzt frag ich mich, ob das so ok ist?...

  1. Lebski

    Lebski Gast

    Ich soll auf folgendes System bauen:

    http://www.protex-deutschland.de/download/protex_prospekt.pdf

    Jetzt frag ich mich, ob das so ok ist?

    Lastfall ist drückendes Wasser, Ausführung ohne Drainung, Boden ist Lehmhaltig.
    Deshalb die schwarze Wanne. Grundwasser - 0,5 mtr unter Bopla.
    Erdung in der Sauberkeitsschicht, ist also nicht das Problem... :D

    Ist das System nach DIN 18 195-6 zulässig? Oder muß ich Bedenken haben?

    Bin um jede Antwort dankbar, man muß ja heute vorsichtig sein...
     
  2. aw

    aw Neuer Benutzer

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    Bauherr
    zulässig vielleicht....

    nichts gegen nachträgliche Abdichtungen irgendwelcher Art, aber :
    bei einer Verletzung bahnenförmiger Abdichtungen gleich welcher Art ist auf Grund der Hinterläufigkeit die Schadenssuche eine unkalkulierbare Angelegenheit.
    IMHO ist die fachgerechte und dauerhaft dichte Erstellung einer schwarzen Wanne nicht günstiger als die einer fachgerechten "weissen" Wanne mit einer wesentlich besseren Reparaturprognose im möglichen Schadensfall.
    Warum also sollte ein Bauherr Betatester für eine Problemlösung spielen, wenn doch für das selbe Geld eine als dauerhaft bekannte Konstruktion erhältlich ist ?
    Meine Überzeugung : weisse Wanne mit separater Bauüberwachung beauftragen : und Ruhe ist.
     
  3. Eric

    Eric

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    Die Frage scheint mir zu sein, ob die vorhandene Abdichtung den anerkannten Regeln der Technik, hier der DIN 18 195-6, entspricht. Der Hersteller erklärt, sein System sei " druckwasserdicht nach DIN 18 195-6 ". Damit beschreibt er m.E. nur die seiner Ansicht nach gegebene Eignung seiner Abdichtung, nicht aber deren Übereinstimmung mit der DIN 18 195 -6. Dagegen spricht auch das abP, das nur benötigt wird, wenn von den aRdT abgewichen wird.

    Wenn ich mit diesem System bauen würde, würde ich mir von dem Hersteller schriftlich bestätigen lassen, daß sein System den aRdT entspricht.

    Sie, Herr Lepski, sind Nachunternehmer. Ihre Frage zielt offenbar ab auf § 4 Nr. 3 VOB/B ( Bedenken gegen die Leistungen anderer Unternehmer ). Bedenken anmelden muß nur derjenige, der eine Prüfpflicht hat und dem sich bei einer ihm zumutbaren Überprüfung Bedenken auftun müssen. Ich halte für zweifelhaft, ob ein Estrichleger die Übereinstimmung eines Baustoffs mit den aRdT prüfen muß, wenn der Hersteller dem BH die Eignung für den konkret anstehenden Fall zugesagt hat.

    Ein " normaler " Estrichleger wäre auf das Problem wahrscheinlich auch nie gekommen; Sie sind es nur aufgrund Ihres weit überdurchnittlichen Sonderwissens.

    Sicherheitshalber sollten Sie aber nochmals in der Kommentierung nachlesen, z.B. bei Ingenstau-Korbion zu § 4 VOB/B.

    Im Zweifel schadet eine schriftliche Bedenkenanmeldung in keinem Fall. Der " schwarze Peter " bleibt dann beim BH, der sich für die ( laut Broschüre ) neue Systemabdichtung entschieden hat.

    @ aw: Nach Durchsicht der Broschüre sind in dem Keller offenbar höherwertig genutzte Räume vorgesehen. Dafür reicht eine " weiße " Wanne nicht aus; es muß zusätzlich gegen Dampfdiffusion abgedichtet werden. Es fällt rund ein Schnapsglas Wasser pro Tag und qm Wandfläche an. Preiswerter in derartigen Fällen ist dann aber ein WU-Keller als " schwarze " Wanne.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    THX, Ihr beiden.

    Leider habe ich keinen Einfluß auf die Planung. Mein Problem ist die Betonsohle, die da drauf soll....
     
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