WFA Antrag. Ist ein Betreuer notwendig?

Diskutiere WFA Antrag. Ist ein Betreuer notwendig? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bin neu im Forum und bin schon begeistert was für Infos man hier bekommt. Habe vor, mir ein KFW 60 RMH für 190000€ zu kaufen(Haus ist...

  1. ugur11

    ugur11

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    Hallo
    Bin neu im Forum und bin schon begeistert was für Infos man hier bekommt.

    Habe vor, mir ein KFW 60 RMH für 190000€ zu kaufen(Haus ist fertig und Erstbezug).
    -Wollte ca.20000€- 25000€ Eigenkapital beisteuern
    -117000€ WFA(2 Kinder und unter 42000€ Einkommen im Jahr)
    -ca. 50000€ von Hausbank

    War heute bei meiner Hausbank und mir wurde von meinem Kundenberater empfohlen, dass ich einen professionellen Betreuer für die Beantragung der WFA Mittel einschalten. Dieser würde zwischen 2000€ und 3000€ nehmen.
    Ist dies wirklich notwendig? Ist dieser Antrag so schwer auszufüllen oder ist da noch was anderes zu berücksichtigen?

    Danke für eure Hilfen
     
  2. #2 Baufuchs, 04.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei

    Antragstellung für ein bereits erstelltes -nicht erst noch zu bauendes- Haus ist ein Betreuerhonorar von 2.000 - 3.000 € glatter Wucher.

    Angemessen in diesem Fall wäre ein Betreuerhonorar von ca. 750.- € .

    Übrigens, woher haben Sie die Höhe der Förderung?
    Wenn Bauort Duisburg, gibts keine 117.000 € Förderung, sondern nur 107.000.- €.
    (Duisburg ist Kostengruppe 2 mit Stadtbonus= 107.000 €, 117.000 gibts erst ab Bauort Kostengruppe 3 + Stadtbonus z.B. in Krefeld)
     
  3. ugur11

    ugur11

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    @ Baufuchs

    Duisburg ist Bauort. Ein Mitarbeiter bei der XXX, der sich laut eigener Meinung sehr gut mit dem Thema auskennt hat mir dies mit den 117000€ genannt.
    Kannst du mir einen guten Betreuer nennen oder empfehlen für den von dir genanntes Honorar? Oder besser gesagt ist dieser Antrag wirklich so schwer, für ein schon gebautes KFW 60 RMH mit Energieausweis?
    Ansonsten würde ich den Antrag selber ausfüllen, aber mein Kundenberater hat mir Angst gemacht, dass ich doch einen Betreuer einschalten soll, weil wenn ich was falsch machen würde am Antrag würde ich keinen 2. Antrag stellen dürfen und müsste auf dieses zinsgünstige Geld verzichten.

    Was meint ihr?
     
  4. #4 Baufuchs, 04.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    Betreuer, dann einen, der mit derselben Software arbeitet wie die Bewilligungsbehörde.

    Der XXX Mann hat die offensichtlich nicht, sonst würde er die Förder-Einstufung Duisburg kennen.

    Einschaltung eines Betreuers für den Antrag ist aber tatsächlich zu empfehlen.
     
  5. ugur11

    ugur11

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    Kannst du mir einen Betreuer empfehlen? Oder einen Rat geben wo ich einen guten Betreuer finden kann?
     
  6. #6 Baufuchs, 04.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann

    ich. Anfrage bitte per E-Mail oder PN.
     
  7. ugur11

    ugur11

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    Danke. Habe verstanden. Ist die Webseite von ihnen aktuell? Wenn ja würde ich mich mal gerne morgen melden.
     
  8. matom

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    Geld für nen Betreuer ?? :yikes

    Also bei uns wäre die kostenlos dabei gewesen hätten wir uns für eine große deutsche Bank entschieden.


    Als Kaufmann sollte man so einen Antrag selber ausfüllen können.

    Normalerweise kommt es zu einem zwingenden ersten Persönlichen Gespräch mit dem Wfa Mitarbeiter in deiner Nähe.
    Da kannst du ja schon mal erste Unterlagen mitnehmen ( EK-Nachweis, Lohnbescheid, Schufa auskunft, Auskunft über Lohnpfändungen) Dann bekommst du Post vom Amt mit einer Aufstellung welche Angaben noch feheln diese Liste abzuarbeiten ist eigentlich nicht schwerer als nach Einkaufsliste einzukaufen.
    Sobald der Brief kommt hast du 6 Wochen zeit alels zu besorgen die Zeit kannst du aber telefonisch problemlos verlängern.

    MfG
     
  9. #9 Baufuchs, 05.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das wird i.d.R. nix.

    Bislang hat noch jeder meiner Bauherren, der versucht hat, den Antrag selbst zu stellen, nach kurzer Zeit aufgegeben.

    Klar kann man sich beliebig Zeit lassen (die zitierten 6 Wochen) und das auch noch mal verlängern.

    Das funktioniert aber nicht bei Ersterwerb (um den es hier geht). Der Kaufvertrag über das Objekt darf erst nach Bewilligung der Fördermittel unterschrieben werden, es sei denn, der Bauträger würde im Falle der Nichtbewilligung dem Erwerber alle enstandenen Kosten erstatten.

    Z.B. Notarkosten/Gerichtskosten/Geldbeschaffungskosten/Vorfälligkeitsentschädigungen etc.

    Das macht kein BT.

    Dauert die Antragstellung zu lange, ist u.U. das Objekt anderweitig verkauft.

    Merke:
    Anträge reicht man sofort vollständig ein. Ein Fachmann braucht keine Liste abwarten um zu wissen, was alles eingereicht werden muss.

    Die grosse deutsche Bank möchte ich kennen lernen, die solche Anträge kostenlos bearbeitet. I.d.R. haben die Jungs von Fördermitteln Null Kenntnis. Normal ist, dass die Sachbearbeiter der Banken schon aus Haftungsgründen keine Anträge bearbeiten (dürfen).
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2009
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    Das ist wahrscheinlich wie mit dem "Idiotentest".

    Den kann man ohne proffessionelle Hilfe angehen. Und dann sehr wahrscheinlich durchrauschen
    Oder mit Hilfe. Und dann ne gute Chance haben, zu bestehen.

    (Nein - ich habe keine pers. Erfahrung damit und spreche hier nur als Laie mit Halbwissen aus den Medien :o )
     
  11. ugur11

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    Ich wollte diesen Antrag auch selbst machen, aber eben mein Kundenberater bei der Bank hat mir schon ein bisschen Angst gemacht. Der hat mir was von paar Hundert Seiten gesagt und wenn ich nur einen kleinen Fehler mache ist die ganze Sache hin.

    Wir haben nun ein Beratungsgespräch am Freitag bei der WFA und die wollen vorerst nur die EK-Nachweise und die Einkommenssteuererklärung. Antrag wollen die noch nicht.
    Nach diesem Gespräch werden wir uns entscheiden ob wir einen professionellen Betreuer einschalten.
    Danke für die Diskussion mit den hilfreichen Informationen.
    Hoffentlich könnt ihr mir noch ein paar Tips geben.
     
  12. #12 Baufuchs, 05.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Als

    Anhang mal ein Antragsbeispiel (Neubau ohne Eigenleistung)

    Hinweis:

    Dies sind nur die Antragsformulare.
    Es fehlen:
    - Einkommenserklärungen Arbeitgeber auf spez. Vordruck
    - Bauantragszeichnungen M 1:100
    - amtl. Lageplan
    - Berechnungen der Wohnflächen und des umbauten Raums
    - Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres
    - Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
    - Finanzierungsangebot der Bank mit Angabe der Bedingungen
    - Bankbestätigung der Eigenmittel
    - Meldebescheinigung der Familie
    - ggf. Schulbescheinigung bei Kindern ab 15 Jahre
    - Erklärung der Gemeinde über Erschliessungskosten
    - dto. über Lage des Grundstücks zum öffentl. Weg
    - dto. über Lage im Geltungsbereich B-Plan oder Fläche n. §34 BauBG
    - ggf. Verpflichtungserklärung der Helfer bei Eigenleistungen
    - Spezifizierung der Baukosten
    - Entwurf Bauvertrag mit Rücktrittsrecht "Öffentl. Mittel"
    u.v.m. (siehe auch Antrag "beigefügte Unterlagen)

    Man sieht, alles nicht so einfach.
     
  13. #13 Baufuchs, 05.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ugur11

    An Hand dieser Unterlagen werden Sie lediglich die Auskunft bekommen, in welches Förderprogramm Sie eingestuft werden können.

    Wenn der Sachbearbeiter auch per Kurzcheck (kann er mit seinem Programm) prüfen soll, wie die Bewilligungschancen stehen, braucht er mindestens:

    - Lage/Wohnfläche/Kaufpreis des Objekts
    - alle Gehaltsabrechnungen aus 2009
    - Darlehnskondition der Bank für die Restfinanzierung
     
  14. matom

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    Hallo,

    jo mit allem drum und dran kommst du um die 100 Seiten raus, Antragsformulare + Unterlagen zum einreichen. ( Neubau von Baukauf ka)

    Die Aussage "beim kleinen Fehler ist alles hin" ist übertrieben!
    Klar wolln die Kohle machen und machen ne bisschen Angst.

    Wenn du 3000 Euro übrig hast ( wofür du zb. schon richtig gute Fliesen fürs Wohnzimmer bekommst) lass es über den Betreuuer machen mit Garantie das es in jedem Fall klappt. :biggthumpup:

    Vorallem sind die da beim Amt gar net so verkrampft wie das hier dargestellt wird oder wir haben einfach eine nette Sachbearbeiterin erwischt. :D

    Wir haben die gesamten Anträge bereits ausgefüllt und eingereicht wobei noch nicht alle Zahlen zu 100 % feststehen, dies ist aber kein Problem da diese beim abschliessenden Termin ergänzt werden können.

    Wir haben die Anträge sogar eingereicht wo noch das falsche/erste Grundstück eingetragen war. Da solche Anträge eigentlich Grundstücksgebunden sind müssten die Anträge jetzt komplett neu ausgefüllt werden nun die Sachbearbeiterin sah das entspannter O-Ton "Bringen sie mal alle Unterlagen mit dann ergänzen wir den Antrag"

    Man muss halt nur auf die KO-kriterien achten im Falle des Neubaus zb:

    - KEIN BAUbeginn vor Antragsgenehmigung
    - KEIN Vertragsabschluss vor Antragsstellung
    - Räume größer als 10 qm


    Was ich damit sagen will es ist sicher viel Arbeit, auch organisatorischer Art. Aber man wächst an diesen Aufgaben und sofern man freundlich ist auffem Amt ist der Antrag gut zu bewältigen, die auffem Amt sind nicht deine Gegenspieler sondern Helfer. :28:
     
  15. #15 Baufuchs, 05.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Laienhalbwissen


    Alles falsch, weil:


    1.) Baubeginn ist sehr wohl vor Bewilligung möglich, falls man dies wünscht beantragt man ganz einfach die sog. "Einwilligung in den vorzeitigen Baubeginn"

    2.) Vertragsabschluss bei Neubauten u. Ersterwerb ist ebenfalls vor Antragstellung möglich, der Bauvertrag muss lediglich ein kostenfreies Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtbewilligung der Fördermittel vorsehen. Dies gilt nicht für ggf. im Vertrag enthaltene Planungsleistungen

    3.) Es dürfen durchaus kleinere Räume als 10 m² vorgesehen werden, z.B. Hauswirtschaftsräume oder auch Küchen WC´s und Bäder...
     
  16. matom

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    Nu mal nicht so pauschal Baufuchs.

    Zunächst mal ist es lt Bedingung verboten, zu Ausnahmen habe ich mich nicht geäussert.
    Mit den 10 qm waren hauptsächlich Schlaf-/ Kinderräume gemeint das hätte ich ergänzen können.

    MfG
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2009
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    Es wäre manchmal einfacher, wenn Du einfach NICHTS schreiben würdest.
    Das würde anderen nämlich die Korrektur Deiner Beiträge ersparen.
     
  18. #18 Baufuchs, 05.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Alle

    aufgeführten Punkte sind gem. WfB-Bestimmungen eben doch möglich.

    Vorzeitiger Vertragsabschluss/Rücktrittsrecht ist z.B. geregelt in WfB-Bestimmungen Nr. 5.5.3 und 5.5.4.

    Es ist eben ein Unterschied, ob ein Fachmann die WfB-Bestimmungen kennt, oder ob eine Laie aus den Merkblättern der WfA nachplappert.

    Diese Merkblätter sind für Laien bestimmt und auch so abgefasst.
     
  19. matom

    matom

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    hab mich schon gewundert wo dein täglicher unmotivierter Seitenhieb bleibt, langsam lässt du nach. :D

    Auch nochmal für dich der Link zum Portal der WfA


    http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/selbst-genutztes-Wohneigentum/neubau-ersterwerb/index.html

    Guck mal unter "Was wird gefördert?"

    Ist das falsch, oder fehlte eine Ergänzung?

    Bevor man permanent verbal auf andere reinhaut erstmal überprüfen ob die Grundannahme nicht doch stimmt.

    @baufuchs

    jo recht hast du, aber dennoch nicht falsch
     
  20. #20 Baufuchs, 05.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kapierst Du das nicht?

    Was da abgedruckt ist, sind nicht die WfB-Bestimmungen, nach denen verfahren wird, sondern nur für Laien bestimmte Auszüge/Extrakte.

    Was dabei rauskommt, wenn man nichts weiter als das kennt siehst Du an Dir selber.

    Hier mal ein Volltext aus WfB-Bestimmungen:

    Abgesehen von den Fällen der Nummern 5.5 und 5.6 dürfen Bauvorhaben, mit deren Ausführung bereits vor Erteilung der Förderzusage begonnen worden ist, nicht gefördert werden, es sei denn, die Bewilligungsbehörde hat gemäß Nummer 1.4 der Anlage 2 in den vorzeitigen Baubeginn eingewilligt. Als Vorhabenbeginn ist der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen, die der Ausführung zuzurechnen sind; Planung, Bodenuntersuchung, das Herrichten des Grundstücks und Grunderwerb gelten nicht als Beginn des Bauvorhabens. Der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen steht der Förderung dann nicht entgegen, wenn der Antragstellerin oder dem Antragsteller nach diesem Vertrag ein Rücktrittsvorbehalt gemäß Nummer 5.5.3 eingeräumt ist und ihr oder ihm im Falle des Rücktritts – außer den Kosten für Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb – keine weiteren Lasten entstehen. Mit der Ausführung der Verträge darf im Sinne von Satz 1 auch bei Vereinbarung eines Rücktrittsvorbehaltes nicht begonnen werden.

    Tipp:
    Halt Dich aus der Diskussion einfach raus. Dein Wissen entspricht der Signatur.
     
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