Rechtliche Regelungen energetisches Sanieren

Diskutiere Rechtliche Regelungen energetisches Sanieren im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hi alle zusammen, meine Frau und ich überlegen gerade ein Haus Bj. 58 zu kaufen und zu sanieren. Wir hatten schon einige Handwerker da, die das...

  1. Chbig

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    Hi alle zusammen,

    meine Frau und ich überlegen gerade ein Haus Bj. 58 zu kaufen und zu sanieren. Wir hatten schon einige Handwerker da, die das Haus angeschaut und ihre Meinung dazu abgegeben haben. Es wäre zu machen
    -Dach isoliern, ggf. neu eindecken
    -Keller trockenlegen und isolieren
    -neue Fenster
    -jeder sagt, dass eine Isolierung der Außenwände nötig sei.

    Zudem wurde auch von jedem Handwerker erwähnt, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, dass wenn mehr als 1/3 der Außenfassade energietechnisch saniert wird das komplette Gebäude gemacht werden müsse. Sowei sogut.

    Ich habe mich dann auf die Suche nach genau dieser Regelung gemacht und bin leider nicht fündig geworden.

    Weiß hier jemand, wo ich diese Regelung finde? Über Tips wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Christian
     
  2. #2 Achim Kaiser, 05.08.2009
    Achim Kaiser

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    Guckst du in die EnEV
    Dort ist das geregelt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. Chbig

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    Hab ich schon in die EneV 2009 geguckt, dort aber nix mit 1/3 gefindet :mauer

    Ich hab nur gefunden, dass Absatz 1 nicht auf Änderungen von Außenbauteilen anzuweneden ist, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft.

    Eben genau diesen Fall mit Überschreitung des drittels der gesamten Außenfassade finde ich nicht. Weißt du wo das genu steht in der EneV?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2009
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    NOCH gilt die EnEV 2007 !!!!!!
     
  5. Chbig

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    Ich weiß, dass diese NOCH gilt, jedoch rechne ich mit "Projektbeginn" nicht vor Oktober und somit wäre die 2009 gültig. Nichtsdestotrotz finde ich den betreffenden Passus auch in der 2007´er nicht!:mad:
     
  6. R.B.

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    hmmm...ich bin jetzt nicht gerade der EnEV Freak, aber das mit dem 1/3 kenne ich auch nicht. :o

    Gruß
    Ralf
     
  7. Chbig

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    Genau deswegen frage ich. Ich habe den Wert einmal von nem Energieberater und zum anderen von nem Maurer, der auch Außendämmungen anbringt, gehört und wollte jetzt mal wissen, wo das genau steht. Vielelicht kommt ja noch jemand, der diese Regelung kennt :winken

    LG
    Christian
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2009
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  9. Chbig

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    Danke, jetzt hab ich es in der 2007´er gefunden. Absatz 4., der sich ja in der 2009´er zu folgendem ändern wird:

    "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume mit zusammenhängend mindestens 15 und höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden."

    Also ich verstehe die Änderung wie folgt: wenn ich ein Haus mit lauter Zimmern habe die entweder weniger als 15 m² oder mehr als 50 m² habe, dann zieht diese Regelung nicht mehr. Oder beziehen sich die 15 - 50 m² auf die gesamte Nutzfläche? Würde ja bedeuten, dass Häuser mit mehr als 50m² auch raussfallen.

    Was meint Ihr dazu?
     
  10. #10 planfix, 05.08.2009
    planfix

    planfix Gast

    wer lesen kann ....
    willst du erweitern?
    willst du ein dachgeschoß, das bisher speicher war, ausbauen?
     
  11. Chbig

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    Ich möchte ein Dachgeschoss, da bereits ausgebaut war "neu ausbauen", also alles raus was drin ist und neu aufbauen. In dem Zuge wird auch gleich isoliert. Diese Isolierung könnte ja unter Umständen als Erweiterung gezählt werden, es steht nämlich nichts davon, welche Erweiterung gemeint ist (Wohnraum, Isolierung, ...)

    Meine Sorge ist, dass wenn ich das Dach isoliere im gleichen Zuge eine Außendämmung fällig wird, da ja laut der 2007´er die 20% überschritten werden. Laut der kommenden Verordnung sehe ich das als nicht mehr gegeben an, bin mir aber nicht sicher, ob ich das richtig deute.
     
  12. #12 planfix, 05.08.2009
    planfix

    planfix Gast

    wenn das DG bisher wohnraum war, dann ist das eine sanierung und kein ausbau
     
  13. Chbig

    Chbig

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    Gut zu wissen: nur was hat mir dann der Energieberater erzählt, von wegen mehr als 33% Änderung im energetische Sinne, dass dann alles gemacht werden müsse? Irgendwie verstehe ich die Welt nicht.:confused:
     
  14. Lukas

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    Deshalb. Steht gleich im ersten Satz. Manche belegen immerhin nen Wochenendleergang.

    Gruß Lukas
     
  15. Chbig

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    Dieser steht fedenfalls in BAFA Liste mit Beratern, die gefördert werden.
     
  16. Lukas

    Lukas

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    ...und, was hats genutzt? ;)
     
  17. Chbig

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