Eigentumsumschreibung

Diskutiere Eigentumsumschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, hoffe dass ich hier richtig bin. Es geht um folgendes. Wir haben uns eine Eigentumswohnung zugelegt. Nun soll die letzte...

  1. #1 MichaelSchu, 07.08.2009
    MichaelSchu

    MichaelSchu Gast

    Hallo zusammen,
    hoffe dass ich hier richtig bin.

    Es geht um folgendes.
    Wir haben uns eine Eigentumswohnung zugelegt. Nun soll die letzte Kaufpreisrate bezahlt werden und der Bauherr wird dann die Eigentumsumschreibung veranlassen.
    Nun sind noch einige Mängel (sowohl in der Wohnung, als auch am Haus) nicht behoben worden.
    Wir, meine Frau und ich, wollten daraufhin die letzte Rate nur zu 80 % bezahlen und denn Rest bei Mängelbeseitigung.
    Nun hat uns eine Bekannte folgendes mitgeteilt:
    Meldet die Immobilienfirma vor der Eigentumsumschreibung bzw. vor Bezahlen des gesamten Summe der letzten Kaufpreisrate Insolvenz an, so verliert man als Käufer der Wohnung alles.
    Dieses beunruhigt uns nun doch einwenig (vor allem in dieser Zeit).
    Kann uns jemand da weiterhelfen???
    Für eure Mühe bedanken wir uns schon einmal vorab.

    Wünschen ein schönes Wochenende

    Michael
     
  2. #2 DerSuchende, 08.08.2009
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    Dein Notar.
    MfG
     
  3. Eric

    Eric

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    Wieso und inwiefern? Die Tätigkeit des Notars war mit der Beurkundung des KV abgeschlossen!

    Die Auskunft des " Bekannten " ist unzutreffend, da eine Auflassungsvormerkung vorhanden sein wird.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vormerkung
     
  4. #4 DerSuchende, 08.08.2009
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    Aussage der Bundesnotarkammer:
    MfG
     
  5. #5 MichaelSchu, 10.08.2009
    MichaelSchu

    MichaelSchu Gast

    Hallo zusammen,
    schönen Dank für die Infos.
    Für Eric:
    Eine Auflassungsvormerkung ist vorhanden.
    Für DerSuchende:
    Werde meinen Notar anrufen, sobald er wieder da ist.

    MfG

    Michael :bef1003:
     
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