Bodenplatte aus Stahlfaserbeton

Diskutiere Bodenplatte aus Stahlfaserbeton im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; vielleicht koennt ihr uns ja weiterhelfen... ohne unsere zustimmung haben wir anstatt einer 16 cm bodenplatte aus stahlbeton mit bewehrung eine...

  1. #1 Steffi1912, 10.08.2009
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    vielleicht koennt ihr uns ja weiterhelfen...
    ohne unsere zustimmung haben wir anstatt einer 16 cm bodenplatte aus stahlbeton mit bewehrung eine 16 cm bodenplatte aus stahlfaserbeton ohne zusaetzliche bewehrung bekommen...
    weil wir vorher schon maengel am bau gesehen haben, haben wir einen gutachter hinzugezogen...
    nach vielen hin und her mit der baufirma haben wir ein selbststaendiges beweissicherungsverfahren eingeleitet, unter anderen wurde auch die bodenplatte geprueft...es wurden 9 bohrungen gemacht mit einer bodenplattendickeschwankungen von 12-19 cm...der gerichtliche gutachter strich die 12 und 19 cm, da sie ja von den anderen werten erheblich abwichen und machte einen durchschnittswert...
    stahlfaserbeton gehoert ja nicht zur anerkannten regel der technik und unterliegt einer einzelzulassung, in der steht, dass min. 16 cm dicke und ein wandabstand von max 6 m sein darf...was ja beides bei uns nicht zutrifft...deshalb beruft sich der gerichtliche gutachter auf Din 1045, wo angeblich toleranzwerte drinstehen sollen, die unsere von 9 bohrungen 5 unterschreiten von 16 cm...was haltet ihr davon
     
  2. Robby

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    Außer das nicht klar wird was in der Beweisfrage steht? Auch das Ergebnis kommt nicht klar raus...
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 10.08.2009
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    Lasst doch mal durch Euren SV klären, ob für Euer Bundesland die DIN 1045 bauaufsichtlich eingeführte Norm/eingeführte technische Baubestimmung (ETB) ist.

    Falls das der Fall sein sollte, kann sich der Gerichtsgutachter seine Toleranzspielchen an den Hut stecken.
    Es sei denn, er könnte erklären, wo in der DIN 1045 ein Berechnungsverfahren für SFB drin steht :D

    Eine bauaufsichtlich eingeführte Norm ist Teil des öffentlichen Baurechts, eine Abweichung ist NUR mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde zulässig.
     
  4. #4 Steffi1912, 10.08.2009
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    sein ergebnis...trotz dieser dicke-schwankungen soll alles im toleranzbereich liegen, obwohl die einzelzulassung eine mindestdicke vorgibt, die nicht ueberall eingehalten ist...hat da jemand von euch erfahrungen, ob so eine bodenplatte ein langes leben hat oder uns in naechster zukunft viele risse erwarten?
     
  5. #5 Steffi1912, 10.08.2009
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    zitat: Lasst doch mal durch Euren SV klären, ob für Euer Bundesland die DIN 1045 bauaufsichtlich eingeführte Norm/eingeführte technische Baubestimmung (ETB) ist.

    gilt es fuer sachsen?
     
  6. #6 peter2009, 10.08.2009
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    folgendes hab ich herausgefunden:

    Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums
    des Innern über die Liste der eingeführten
    Technischen Baubestimmungen (LTB) vom
    19. Februar 2008
    Sächsisches Amtsblatt Sonderdruck
    3/2008, S. S 94

    Unter: http://www.dibt.de/de/Data/MLTB-09-2007.pdf findet man weitere Infos.

    Genauere Infos kann ich leider nicht geben, wieso weshalb warum die Toleranzen in der DIN 1045 dann nicht greifen....Vielleicht kann dir da der ralf weiterhelfen ...oder dein SV
     
  7. #7 Carden. Mark, 11.08.2009
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Mir fehlt noch die Angabe, ob die BP überhaupt ein TRAGWERK aus Beton ist.
    Sind noch Fundamente unter den Wänden angeordnet?
     
  8. #8 Steffi1912, 11.08.2009
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    nein, unter der bodenplatte gibt es keine streifenfundamente...die statik der bodenplatte wurde nur auf ein ideelles streifenfundament gerechnet....wir haben leichte hanglage...es wurde eine polsteraufschuettung bis fast auf strassenniveau gemacht (polsterdicke von 60-100 cm wegen besagter hanglage) und darauf wurde die stahlfaserbetonplatte in einer schalung gegossen (die anscheinend nicht richtig saß, da an jeder seite etwas abgehakt wurde)
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2009
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    Die bauaufsichtlich eingeführten Normen haben nix mit der Dicke und deren (un)zulssigen Toleranz zu tun.
    Die DIN 1045 sagt etwas zu Stb-Tragwerken und deren Berechnung. In der Norm gibt es KEIN Rechenverfahren für SFB.
    Wenn die DIN also ETB ist, dann hat der BU (und das umrechnende Betonwerk) gegen ÖFFENTLICHES Baurecht verstossen.

    Das ist so, als würde man gegen Farbvorschriften aus dem B-Plan verstossen.
    Wegen einer anderen Farbe fällt das Haus nicht zusammen und stirbt kein Nachbar. Trotzdem darf mans nicht!

    Und so ist es auch mit SFB. "Normale" Normen kann ich (nach umfänglicher Aufklärung des AG und sinnigerweise dessen schriftlicher Zustimmung) mit einer privatrechtlichen Vereinbarung ausser Kraft setzen.
    Bauaufsichtlich eingeführte Normen können NUR mit Zustimmung der Baubehörde mißachtet werden - auch dann, wenn ALLE am Bau Beteiligten sich einig sind.

    Wenn die Bauaufsichtsbehörde davon Kenntnis bekommt und spitzig ist oder die Betreffenden auf dem Kieker hat, könnte denen auch noch ein OWI-Verfahren drohen

    In jedem Falle ist es baurechtlich ein Schwarzbau.

    Aber das sollten der SV und der RA des Fragestellers eigentlich selber (ggf. besser als ich) wissen.

    Die sollten also in der Lage sein, dem Gerichts-SV eine entsprechende Frage vorzulegen.
     
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