***** Klinker ***** arbeitet nicht weiter

Diskutiere ***** Klinker ***** arbeitet nicht weiter im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag Ich habe das Problem, dass ich die Firma ************** für ein WDVS mit Klinker beauftragt habe. Der Auftrag kam nur zu Stande, weil...

  1. #1 yedaki, 11.08.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.08.2009
    yedaki

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    Guten Tag
    Ich habe das Problem, dass ich die Firma ************** für ein WDVS mit Klinker beauftragt habe. Der Auftrag kam nur zu Stande, weil der Inhaber ************ zugesichert hat, dass keine Subunternehmen die Arbeit verrichten, sondern alle Arbeiten aus seiner Hand laufen.
    Jetzt hat er vor 8 Wochen einfach die Arbeiten eingestellt (angeblich weil ich arbeitslos geworden bin, was nicht stimmt :irre), meldet sich nicht und versteckt sich im Prinzip hinter seinem Subunternehmer, der wiederrum für nichts zuständig ist. Es wurde VOB Vertrag erstellt, den er nicht einhäklt. Das Problem ist, dass für Material eine Vorauszahlung geleistet wurde. Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit diesem ******* und kann mir jemand weiterhelfen?

    Ich danke vielmals
    tobias
     
  2. Julius

    Julius

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    Erfahrungen (zumindest negative) dürften hier eh nicht geschildert werden.

    Aber Hilfe bekommst Du beim Fachanwalt!
    Denn solltest Du dringend aufsuchen.

    Steht der Subbi-Ausschluß im Vertrag?
    Oder nur nette "aquisitionsbegleitende" Worte...?
     
  3. yedaki

    yedaki

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    Ja, darauf wird es wohl hinauslaufen müssen, danke schön
     
  4. #4 Olaf (†), 11.08.2009
    Olaf (†)

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    Verträge...

    sind einzuhalten. Da wird Dir ggf. nur ein Anwalt helfen können, wenn Du im Recht bist.
    Hast Du ansonsten die Anmerkung unter der Unterforenbezeichnung gelesen ?!? Das steht doch nicht aus Jux und Tollerei da.
     
  5. #5 Baufuchs, 11.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal zur

    Erklärung der VOB/B (wurde ja vereinbart):

    Nach §4 Nr. 8 (1) darf der Unternehmer die Arbeiten nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer weitervergeben.

    Im übrigen wie Vorschreiber: Ab zum Anwalt.
     
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