KFW Einzelzuschüsse

Diskutiere KFW Einzelzuschüsse im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, irgendwie komme ich mit dieser KfW-Seite nicht klar. Laut einer Pressemedlung heißt es: Darüber hinaus können ab Januar 2009 die...

  1. #1 Blumenschein, 12.08.2009
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    Hallo,
    irgendwie komme ich mit dieser KfW-Seite nicht klar.
    Laut einer Pressemedlung heißt es:

    Darüber hinaus können ab Januar 2009 die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich zur bestehenden Förderung mit zinsgünstigen Krediten auch für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss erhalten. Wer z. B. sein Wohnhaus dämmt, die Fenster erneuert oder einen Brennwertkessel einbaut, kann einen Zuschuss von 5 % der Investitionssumme, maximal 2.500 EUR erhalten. Gleichzeitig erhöht sich der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete im CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf 7,5 % der Investitionssumme, max. 3.750 EUR. Anträge für die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und die Komplettsanierung können direkt bei der KfW gestellt werden.

    Welche Anforderungen muss ich denn erfüllen um einen 7,5%igen Zuschuss zu bekommen? Auf der Seite habe ich nur die Mindesdämmmaßnahmen für den 5%igen Zuschuss gefunden?
    Hat jemand Erfahrungen damit, die er hier teilen möchte,
    dankend grüßt
    --
    Blumenschein
     
  2. MikeR

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    Hallöle,

    jo, die schreiben nicht alles auf die HP. Am besten rufst Du dort an und fragst gleich nach. Selbst der Berater der baufinanzierenden Bank hatte nicht alle Förderungen parat. Die genaueste Hilfe hab ich im Forum hier bekommen und bin dann alle Programme, die irgendwie in Frage kamen, nach und nach durchgegangen. Jetzt sollte eigentlich alles passen. Ein Planer ( wenn er gut ist ) sollte Dir auch gut helfen können :28:
     
  3. #3 Blumenschein, 12.08.2009
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    Hallo,

    habe denen eine Mail geschrieben, und werde die Antwort hier posten. Wie es scheint sind die 7,5% nicht mehr aktuell. Nach wie vor kann man aber nur für selbstgenutzte und vermietete Ein- Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentümerschaften nutzen und muss eine Investionsmindesgrenze von 6.000,00 EUR überschreiten.
    Bei weiteren Informationen melde ich mich,
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  4. #4 Blumenschein, 13.08.2009
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    Hallo,
    hier die Antwort:


    "Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihr Interesse an den Förderprodukten der KfW.

    Für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie für private Erwerber neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen steht im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" ein Investitionszuschuss zur Verfügung. Gefördert werden energetische Investitionen in Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.

    Wird mit der energetischen Sanierung das Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreicht, gewährt die KfW bei Erreichung des KfW-Förderstandards 100 einen Investitionszuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit. Beim KfW-Förderstandard 70 beträgt er 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 EUR pro Wohneinheit.

    Für Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen wird ein Investitionszuschuss von 5 %, maximal 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt.

    Der Antrag ist vor Beginn der Investitionsmaßnahme bei der KfW zu stellen. Sie erhalten von der KfW eine Eingangsbestätigung. Nach Eingang des Antrages und nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die Zuschusszusage versandt. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

    Detaillierte Informationen zu den angesprochenen Fördermöglichkeiten finden Sie in den beigefügten Unterlagen oder auf unserer Homepage unter www.kfw-foerderbank.de."


    Scheinbar nix mit 7,5% Zuschuss,
    Schade
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  5. #5 Topotec, 23.08.2009
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    Hallo,

    auch ich habe eine Frage zu den KfW-Darlehen:

    Und zwar wollen wir ein Darlehen für ein KfW-Effizienzhaus 70 i.H.v. 50000,- € in unsere Finanzierung mit einbinden, jedoch sind wir uns nicht ganz sicher, wie sich das mit dieser tilgungsfreien Zeit rechnet.
    Zahlen wir, wenn wir dies in Anspruch nehmen würden, nur den Zins in den ersten 5 Jahren oder nichts:biggthumpup:???
    Wie hoch muss man die Belastung in etwa einrechnen in den ersten 5 Jahren, wenn wir nach den heutigen Zinssätzen gehen und diese 5 Jahre Tilgungsfreie Zeit nutzen?
    Ich entschuldige mich schonmal nicht für diese Frage, denn jeder fängt irgendwann mal an zu rechnen, auch wenn solche Fragen einigen Füchsen komisch erscheinen!!!


    Danke schonmal.....



    Topotec
     
  6. Quelle

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    Typischerweise nur den Zins. Das macht bei lang laufenden Programmen aber kaum etwas aus.
     
  7. #7 JensDecker, 24.08.2009
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    Hallo!

    Gib mal in der Suchmaske auf der KfW Seite "Tilgungsrechner" ein, da
    kannst Du schön verschiedene Laufzeiten etc. durchrechnen. Keine
    Ahnung, warum sie den so gut verstecken. Ich hab das auch nur
    irgendwo als Tip gefunden ...

    Grüße,
    Jens
     
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